Bad Bergzabern RHEINPFALZ Plus Artikel Tierpfleger beleidigt Klinik-Mitarbeiterin bei Streit um Parkplatz

Das Geschehen hatte sich auf einem Klinik-Parkplatz zwischen einer Mitarbeiterin und einem Besucher zugetragen.
Das Geschehen hatte sich auf einem Klinik-Parkplatz zwischen einer Mitarbeiterin und einem Besucher zugetragen.

Bis zum Schluss bestreitet der Angeklagte vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern, eine Frau beleidigt zu haben. Aus dem Tatvorwurf Beleidigung wird während der Verhandlung mehrfache Beleidigung. Der Angeklagte sieht sich jedoch als „unschuldigen Bürger, der zum Täter gemacht wird“.

Richter Christoph Sommer baut dem 46-jährigen Tierpfleger gleich zu Beginn der Sitzung vor dem Amtsgericht Bad Bergzabern eine goldene Brücke. Strafrechtlich ist dieser bisher noch nie in Erscheinung getreten. „Es ist für Sie am geschicktesten, Sie geben es zu, dann könnten wir das Verfahren einstellen“, so der Rat des Richters. Das will der Angeklagte aber nicht, der derzeit von Hartz IV lebt und die Vorwürfe vehement bestreitet.

Er habe vor fast genau einem Jahr, als Deutschland im Lockdown war, seine Nachbarin ins Krankenhaus nach Bad Bergzabern gefahren, erzählt er. „Ich habe seit Jahren ein super Verhältnis zu ihr, musste sie aber wegen der strengen Corona-Vorschriften am Eingang abgeben.“ Die besagte Nachbarin könne den Vorfall leider nicht mehr bezeugen, da die 96-Jährige inzwischen verstorben sei.

Erst gehupt, dann beleidigt?

Nach einer knappen Stunde habe er die alte Dame wieder abholen wollen und sei zur Tür des Krankenhauses gefahren. Wozu er sich vorher die Erlaubnis des Krankenhauses eingeholt habe. Gleichzeitig sei eine Frau aus einem Parkplatz herausgefahren. „Sie hat mich angeschrien, ich solle verschwinden, das sei kein Privatparkplatz“, berichtet der Angeklagte. Er habe sich zwar aufgeregt, aber beleidigt habe er die Frau zu keinem Zeitpunkt.

Ganz anders ist die Version der Beleidigten, einer Mitarbeiterin der Klinik. Sie sei zum Mitarbeiterparkplatz gefahren, der aber voll gewesen sei, erzählt die 59-Jährige. Daher sei sie zurückgefahren. Es habe jemand gehupt, sie habe das andere Auto zunächst nicht gesehen. „Du blöde Drecksau, halt das Maul, du dumme Kuh“, habe sie der Angeklagte angeschrien und ihr den Mittelfinger gezeigt. Sie sei dann ebenfalls laut geworden und habe gefragt, was das solle. Daraufhin sei die Beleidigung „Pirmasenser Drecksbitch“ gefallen. „Ich war so schockiert, es war arg für mich. Ich habe auch noch nie jemanden angezeigt, aber das war zu viel“, schildert die Zeugin.

Wie das Urteil lautet

„Ich habe das nicht gesagt, ich würde mich schämen. Hier wird ein unschuldiger Bürger zum Straftäter gemacht“, wirft der Angeklagte dem Gericht vor. Keine Zweifel haben sowohl die Staatsanwaltschaft als auch Richter Sommer an der Glaubwürdigkeit der Zeugin. „Ihnen ist der Gaul durchgegangen“, konstatiert Sommer.

Die Staatsanwaltschaft fordert eine Gesamtgeldstrafe von 1600 Euro. Das Urteil lautet 60 Tagessätze zu 15 Euro, also insgesamt 900 Euro. Vor Gericht hat der Angeklagte das Urteil nicht akzeptiert. Er hat jetzt eine Woche Zeit, um Widerspruch einzulegen.

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