Dierbach
Straßenausbau: Anlieger wehren sich gegen Verwaltung
Manfred Geiß versteht die Welt nicht mehr. Seit Jahrzehnten fährt er mit dem Auto aus seinem Hof und dann den Mühlweg entlang. Das ist erstmal keine spektakuläre Sache, denn er rollt über eine herkömmliche Trasse – zwar eine relativ schmale, aber eben über eine, die eine saubere Asphaltdecke ohne größere Schlaglöcher hat. Eben eine von vielen Straßen in Dierbach. Doch, so gewöhnlich der Mühlweg auch erscheint: Er ist im Abschnitt zwischen Hauptstraße und Jahnstraße ein Spezialfall, der die Gemüter von Geiß und seinem Nachbarn Ulrich von Hackewitz erhitzt.
Den Anfang nimmt die Geschichte bereits im Jahr 1993. Von den Verbandsgemeindewerken wird damals ein Kanal unter dem Mühlweg eingebaut. Gleichzeitig wird eine zukünftig mögliche Straßenentwässerung vorläufig hergestellt, für deren tatsächliche Umsetzung laut Gemeinderatsbeschluss Erschließungsbeiträge fällig werden sollen. Ein Jahr später hebt dasselbe Gremium den Beschluss jedoch wieder auf, weil die noch fehlenden Einläufe, also die Gullys, erst eingebaut werden sollen, wenn die Straße einen neuen Belag und möglicherweise auch einen Gehweg erhält. Wann das passieren wird, ist zu diesem Zeitpunkt noch nicht absehbar.
Die Sache ruht 24 Jahre lang
Die Erschließungsbeiträge haben sich somit erledigt, denn die Straßenentwässerung bleibt unvollständig. Dass deren Fertigstellung aber offensichtlich weiterhin geplant ist, geht aus einem Bescheid hervor, den die Mühlweg-Anlieger im Mai 1994 bekommen. Darin wird ihnen eine „Vorausleistung auf den einmaligen Beitrag für die Herstellung der Straßenentwässerung“ in Rechnung gestellt. Geiß soll knapp 1400 D-Mark bezahlen, was er auch tut. Eine Endabrechnung, so heißt es in einem Schreiben der Verbandsgemeindeverwaltung, werde nach Fertigstellung der Straßenentwässerung erfolgen.
Auf diesem Stand verharrt die Geschichte fast ein Vierteljahrhundert. Der Kalender zeigt mittlerweile das Jahr 2018, aus den knapp 1400 D-Mark, die Geiß einst bezahlt hat, sind mittlerweile knapp 710 Euro geworden. Dass im nördlichen Teil des Mühlwegs nach wie vor keine Gullys eingebaut sind, ist den Anwohnern zwar aufgefallen. Ein großes Problem sehen sie darin jedoch nicht. „Die Entwässerung funktionierte ja, das Wasser lief wegen der Straßenneigung in den Graben. In meinen Hof ist nie etwas gelaufen“, sagt Geiß mit Blick auf die kleine Rinne, die parallel direkt neben dem Mühlweg verläuft.
Wasser läuft auch ohne Gullys ab
Als aber im August 2018 zu einer Anliegerversammlung eingeladen wird, auf der die Ortsgemeinde neue Ausbaupläne für den nördlichen Mühlweg präsentiert, wird Geiß stutzig. Denn zu diesem Zeitpunkt sei erstmals die Rede von einer Ersterschließung gewesen. „Die günstigste Variante lag bei 500.000 Euro“, erinnert er sich. Dass der Mühlweg noch nicht erschlossen sein soll, ist für ihn unverständlich. Denn auch ohne Gullys funktioniert die Straßenentwässerung, zumal es laut Geiß auch eine behördliche Genehmigung gab, das Oberflächenwasser in den Graben laufen zu lassen.
Das klingt zunächst nach Wortklauberei, aber: Ob es sich um einen Straßenausbau oder um eine Ersterschließung handelt, ist die alles entscheidende Frage. Denn bei einem Straßenausbau werden 70 Prozent der Kosten auf die Bürger umgelegt, und zwar auf alle Dierbacher. Bei einer Ersterschließung hingegen werden lediglich die Anlieger zur Kasse gebeten, sie müssen 90 Prozent der Kosten tragen – und genau als solche betrachten Orts- und Verbandsgemeinde den Fall.
Vorausleistung wird zurückgezahlt
„Wir haben uns daraufhin zusammengeschlossen und der Gemeinde die Stirn geboten“, sagen Geiß und von Hackewitz. In einem Punkt sind sie damit auch erfolgreich, denn ausgebaut wird der Mühlweg schließlich in einer abgespeckten, deutlich kostengünstigeren Version. Von der Ansicht, dass es sich bei den Arbeiten um eine Ersterschließung handelt, rückt die Verwaltung jedoch nicht ab. Geiß will sich damit nicht abfinden, er wehrt sich weiter.
Nach mehreren Gesprächen und umfangreichem Schriftverkehr mit der VG-Verwaltung stellt er im Januar 2021 klare Forderungen: Entweder, die Straßenentwässerung wird wie schon 1994 angekündigt endgültig abgerechnet, oder der Bescheid zur Vorausleistung wird aufgehoben und er bekommt die gezahlten knapp 710 Euro plus Zinsen zurück. Die Verwaltung teilt daraufhin in einem weiteren Gespräch mit, dass eine Endabrechnung nicht möglich ist, weil die ursprünglich vorgesehene Maßnahme bis heute nicht fertiggestellt ist. Sandra Bodenseh, Leiterin der Finanzabteilung, hat bei diesem Termin laut Geiß eingeräumt, dass die Angelegenheit aufgrund von Personalfluktuation schlicht vergessen wurde. Und: Die Verwaltung kündigt an, den Vorausleistungsbescheid von damals aufzuheben und die 710 Euro zurückzuzahlen – ohne Zinsen.
Geiß pocht auf Zinsen
Wenig später liegt der Aufhebungsbescheid tatsächlich in Geiß’ Briefkasten. Dieser legt umgehend Einspruch dagegen ein, denn er pocht auf die Zinsen. Ob er sie bekommen wird oder nicht, diese Frage beschäftigt nun die Juristen. Mittlerweile hat sich der Kreisrechtsausschuss damit befasst, eine Entscheidung steht noch aus.
Verglichen mit der Frage, ob es sich tatsächlich um eine Ersterschließung handelt, ist das jedoch eine Kleinigkeit, zumindest finanziell betrachtet. Denn die Arbeiten im nördlichen Mühlweg sind längst durchgeführt. Die Straße hat nun eine kleine Ablaufrinne, die das Oberflächenwasser ableitet – und zwar im Gegensatz zur Vergangenheit kontrolliert. Damit ist erstmals eine ordentliche Straßenentwässerung vorhanden, so die Auffassung der Verwaltung. Die Straße ist demnach also erst jetzt erschlossen.
Fünfstelliger Betrag wird fällig werden
Die genaue Höhe der Kosten, die auf die Anlieger zu 90 Prozent umgelegt werden, steht noch nicht fest. „Ich gehe davon aus, dass die Endabrechnung im ersten Quartal 2023 erfolgen kann“, sagt Bodenseh auf Nachfrage. „Für den einen oder anderen wird aber ein fünfstelliger Betrag fällig werden.“ An der Tatsache, dass es sich um eine Ersterschließung handelt, lässt sie keine Zweifel – wenngleich sie zugibt, dass die Geschichte unglücklich gelaufen ist. „Man hat eben nie Nägel mit Köpfen gemacht“, sagt sie.
Geiß rechnet damit, dass die umlagefähigen Kosten bei etwa 220.000 Euro liegen werden. Er erwartet, dass sein Bescheid rund 15.000 Euro schwer sein wird. „Und ich habe das kleinste Grundstück“, unkt er mit Blick auf seine Nachbarn wie von Hackewitz. Während die Geldbeträge noch Spekulation sind, ist sich Geiß bei einer Sache heute schon sicher: Er wird gegen den Bescheid, wann immer er in seinen Briefkasten flattern wird, Widerspruch einlegen. Ob die Sache früher oder später vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt landen wird? Geiß beantwortet diese Frage mit einem vielsagenden Grinsen.