Kreis Südliche Weinstraße Staunen über Ordnungsamt

Dass die Ortsgemeinde nicht darüber bestimmen kann, wie schnell auf ihren Gemeindestraßen gefahren wird, das schien für den Gemeinderat Böllenborn in der jüngsten Sitzung eine neue Erfahrung zu sein.

In der Sitzung im Oktober war der Beschluss gefasst worden, auf allen fünf Gemeindestraßen Tempo 30 auszuweisen in der Hoffnung, die Sache wäre damit erledigt. Der Strich durch diese Rechnung kam vom Ordnungsamt der Verbandsgemeinde Bad Bergzabern, das zu diesem Beschluss Nein sagt. Die Argumentation der CDU-Fraktion, die den Antrag im Rat gestellt hatte, war unter anderem, den inzwischen wieder vielen Kindern in der Gemeinde Rechnung zu tragen, denn auch in der Friedhofstraße, an der der Spielplatz liegt, darf bisher Tempo 50 gefahren werden. Ortsbürgermeister Dirk Paulsen (CDU) informierte in der Sitzung über die Ablehnung des Ordnungsamtes. Ein ökologischer Aspekt könne wegen des geringen Verkehrsaufkommens nicht gesehen werden, ebenso wenig eine Gefährdung der Verkehrsteilnehmer. „Es gibt nur ein äußerst geringes Fußgängeraufkommen und es gab in den vergangenen zwei Jahren keinen Unfall, der auf eine zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen war“, so die Begründung. Zudem würden sich die Autofahrer nicht an eine Geschwindigkeitsbegrenzung halten, wie die Erfahrung in anderen Gemeinden zeige. „Die 30-Kilometer-Schilder würden nur eine Sicherheit suggerieren, die tatsächlich nicht vorhanden ist“, so das Ordnungsamt. Nicht verstehen kann Ortsbürgermeister Paulsen bei fünf anzubringenden Schildern, dass als Begründung auch die „Schilderflut“ in den Gemeinden angeführt wurde. Über das weitere Vorgehen hat der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung nicht befunden. Noch im November dieses Jahres wurde zur Freude und zum großen Erstaunen der Gemeinde innerhalb von 14 Tagen der Wunsch an den Landesbetrieb Mobilität erfüllt, Tempo 30 auf einem Teil der Ortsdurchfahrt, die Landesstraße ist, auszuweisen. Einstimmig abgelehnt wurde ein Rahmenvertrag mit der Firma Brechtel aus Landau zur Beseitigung von Ölspuren. Der Rat will Vergleichsangebote, da er das bestehende als zu hoch empfindet. „Der volle Stundensatz fällt schon bei der Anfahrt an“, so Paulsen im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Zudem sei nicht geklärt, wer im Falle eines Schadens, für den kein Verursacher gefunden werden kann, die Kosten für die L 492, die durch Böllenborn führt, übernehme. Der Auftrag des Rates an die VG-Verwaltung ist, Angebote einzuholen und die Kostenübernahme im Schadensfall auf der L 492 zu prüfen. Abgelehnt wurde auch die Regelung des Einsatzes staatlicher Waldarbeiter in den Kommunen. Es sei ein „Freibrief“ für das Forstamt Annweiler, findet der Ortsbürgermeister. „Bei uns wurden noch nie Waldarbeiter eingesetzt, wir wollen wissen, für welche Maßnahmen sie eingesetzt werden sollen und gefragt werden, dann entscheidet die Gemeinde“, so Paulsen. Für eine App, in der die Koordinaten der Rettungspunkte auf der Gemarkung Böllenborn abzurufen sind, gab der Gemeinderat seine Zustimmung. (pfn)

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