Kreis Südliche Weinstraße RHEINPFALZ Plus Artikel SÜW: Darf nach Gerichtsentscheidung auf Feld bei Offenbach nach Erdöl gebohrt werden?

Der Acker befindet sich zwischen Herxheim und Offenbach. Dort will eine Firma nach Öl suchen.  Foto: Iversen
Der Acker befindet sich zwischen Herxheim und Offenbach. Dort will eine Firma nach Öl suchen.

Die Beschwerde des Landkreises Südliche Weinstraße gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Landau, das den Verkauf eines Ackers des Bistums Speyer an eine Ölbohrfirma erlaubt hat, hat das Oberlandesgericht in Zweibrücken für unzulässig erklärt. Der Kreis sei nicht dazu befugt, Rechtsmittel einzulegen. Kann nun bei Offenbach nach Erdöl gesucht werden?

Die Beschwerde des Landkreises Südliche Weinstraße gegen die Entscheidung des Amtsgerichts Landau – es hat dem Verkauf eines Ackers zwischen Offenbach und Herxheim an eine Ölbohrfirma zugestimmt – ist nicht zulässig. Das hat das Oberlandesgericht in Zweibrücken entschieden, wie die Kreisverwaltung am vergangenen Freitag mitgeteilt hatte (wir berichteten). Der Kreis sei nicht befugt, Rechtsmittel einzulegen, heißt es in der schriftlichen Begründung, die der RHEINPFALZ vorliegt.

Ist mit dieser Entscheidung der Acker-Deal perfekt? Das Oberlandesgericht habe sich zur Rechtslage nicht geäußert, weil die Beschwerde des Landkreises als nicht statthaft und damit unzulässig verworfen worden sei, teilt die Kreisverwaltung auf Anfrage mit. „Letztlich kann nach dieser Gerichtsentscheidung das Grundstücksgeschäft vollzogen werden“, heißt es.

„Ängste der Menschen ernst nehmen“

Ist für den Landkreis die Akte Acker-Deal nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts zumindest aus juristischer Perspektive erledigt? „Nicht grundsätzlich“, betont Landrat Dietmar Seefeldt. Um Bohrungen und Voruntersuchungen tätigen zu können, müsste die Firma einen entsprechenden Antrag beim Landesamt für Bergbau und Geologie stellen. Nach Kenntnis der Kreisverwaltung sei das noch nicht geschehen, sagt Seefeldt. Sobald ein Antrag vorliegt, werde die Kreisverwaltung am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Erfahrungsgemäß dauere ein solches Verfahren mehrere Jahre, bis dann tatsächlich Erdöl gefördert werden könnte. Der Christdemokrat appelliert an die verfahrensführenden Behörden, „die Ängste der Menschen in besonderem Maße ernst zu nehmen“.

Wie berichtet, hatte die Pfarrpfründestiftung des Bistums Speyer das 20.000 Quadratmeter große Feld bei Offenbach an die Ölbohrfirma Neptune Energy verkauft. Das Bistum war deshalb in die Kritik geraten. Das Grundstück ist noch bis November 2022 an einen Landwirt aus Herxheim verpachtet. Die Kreisverwaltung hatte den Deal für ungültig erklärt und sich dabei auf das Grundstückverkehrsgesetz bezogen. Darin ist geregelt, dass landwirtschaftlich genutzte Flächen erhalten werden sollen, wenn Bauern diese bewirtschaften möchten. Der Herxheimer Landwirt hatte sein Kaufinteresse angemeldet.

Hinweise auf Ölvorkommen

Das britische Konsortium hatte nach der Entscheidung der Kreisverwaltung Beschwerde eingelegt. Nachdem das Amtsgericht Landau zunächst die Kreisverwaltung in ihrer Haltung bestätigt hatte, legte Neptune Energy erneut Beschwerde ein. Der Fall wanderte ans Oberlandesgericht in Zweibrücken, das den Fall wieder ans Amtsgericht in Landau zurückverwies. Es gab den Hinweis, dass es nicht mit der Entscheidung des Amtsgerichts einverstanden ist. Dieses hatte nach erneuter Prüfung den Verkauf doch für rechtmäßig erklärt. Seefeldt hatte daraufhin erklärt, das sei nur schwer nachzuvollziehen. Immerhin gehe es „hier um ertragreiche Böden für unsere Landwirtschaft, die ein hohes Gut darstellen“. Deshalb legte die Kreisverwaltung beim Oberlandesgericht Beschwerde ein.

2013 hätten seismische Messungen Hinweise geliefert, dass es bei Offenbach Erdöl gebe, hatte Neptune Energy nach Bekanntwerden des Grundstückgeschäfts auf Anfrage mitgeteilt. Deshalb wolle das Unternehmen gemeinsam mit der in Speyer ansässigen Palatina GeoCon GmbH & Co. KG dort innerhalb der kommenden Jahre Erkundungsbohrungen tätigen. Das Grundstück sei dafür aus verschiedenen Gründen geeignet. Probebohrungen bedeuteten jedoch nicht, dass anschließend automatisch eine Förderanlage entstehe, betonte das Unternehmen. Sollte sich herausstellen, dass kein Erdöl gefördert werden könne, werde die Bohranlage zurückgebaut und das Gelände wieder in seinen Ursprungszustand versetzt, hatte Neptune Energy mitgeteilt.

Der Landwirt, der das Grundstück von der Pfarrpfründestiftung gepachtet hat, ist Karlheinz Adam aus Herxheim. Er könne die „Wendung des Amtsgerichts“ nicht verstehen, hatte er damals erklärt und erneut betont, das Feld selbst nutzen zu wollen, um es zu bewirtschaften. Der Landwirt hatte zudem auf Anfrage erklärt, er werde selbst versuchen, gegen den Verkauf des Grundstücks auf dem Rechtsweg vorzugehen, wenn das notwendig werden sollte. Es bestehe ein gültiger Pachtvertrag mit der Pfarrpfründestiftung, „freiwillig werde ich das Grundstück nicht verlassen“.

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