Kreis Südliche Weinstraße
Südpfalz: Ausnahmegenehmigung für Viehhalter erteilt
Auf die Felder, fertig los: Die rheinland-pfälzische Landesregierung gibt ab heute die sogenannten ökologischen Vorrangflächen frei. Es handelt sich dabei um Gründstücke, die jeder landwirtschaftliche Betrieb ausgewiesen haben muss. Aus Naturschutzgründen dürfen sie gewöhnlich nicht geschnitten werden. Doch da wegen der Trockenheit auf Wiesen und Feldern nicht genug Futter für das Vieh geerntet werden kann, können die meist brachliegenden Vorrangflächen zur Beweidung genutzt oder zu Futterzwecken gemäht werden. Im Gegensatz zur Nord- und Westpfalz wird in der Südpfalz nicht von dieser Ausnahmegenehmigung Gebrauch gemacht werden. Das erklärt Andreas Köhr, Sprecher des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd, auf Anfrage.
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