Kreis Südliche Weinstraße
Südpfälzerin wegen Falschaussage vor Gericht vorbestraft

Eine einfache Entschuldigung hätte genügt, und die Beleidigung – „Da sitzt das Schwein“ – wäre vom Tisch gewesen. Stattdessen braucht es drei Prozesse. Der „Beleidiger“ bekommt eine Geldstrafe. Und seine Lebensgefährtin ist jetzt vorbestraft, weil sie für ihn vor Gericht gelogen hat.
Alles fängt an einem Sommerabend im August 2017 an, geendet hat die darauf folgende gerichtliche Auseinandersetzung vorgestern vor dem Landgericht Landau. Was war passiert?
Es ist 19.45 Uhr an diesem Abend im August, ein Südpfälzer Anwalt sitzt auf der Terrasse eines Lokals und unterhält sich mit der Besitzerin, als der Nachbar des Lokals mit seiner Lebensgefährtin vorbeiläuft. „Der Angeklagte ging vorbei und sagte laut und deutlich zu mir: Da sitzt das Schwein. Ich war völlig perplex“, sagt der Beleidigte aus. Er müsse sich als Anwalt viel anhören, aber es habe ihn getroffen in einer solchen Weise angegangen worden zu sein, er sei kein Mülleimer, nennt er den Grund für die Strafanzeige, die er daraufhin gestellt hat.
Prozess Nummer eins
„Ich habe niemanden auf der Terrasse gesehen und kein Wort gesagt, ich kenne den Herrn nicht“, ist dagegen die Aussage des 67-jährigen pensionierten Polizeihauptkommissars im Juni 2018 vor dem Amtsgericht in Bad Bergzabern. Als „unsägliches Schauspiel“ eines Polizeibeamten, der das Recht in die eigenen Hand nehme, bezeichnet Richter Christoph Sommer damals das Verhalten des Angeklagten, der zu 40 Tagessätzen zu je 65 Euro, insgesamt 2600 Euro, verurteilt wird.
Prozess Nummer zwei
Als Zeugin im ersten Prozess sagt die langjährige Lebensgefährtin des Polizeibeamten aus. „Ich habe es nicht gehört“, so die 61-jährige Verwaltungsfachangestellte, ein Satz, den sie bis zum für sie bitteren Ende wiederholt. Sie sei mit ihrem Lebensgefährten auf der Straße an der Terrasse des Lokals vorbeigelaufen, aber dass er „da sitzt das Schwein“ gesagt haben soll, habe sie nicht gehört. Das Gericht glaubt ihr nicht, sie wird im zweiten Prozess zu 100 Tagessätzen zu je 65 Euro verurteilt. Gegen dieses Urteil legt sie Widerspruch ein.
Prozess Nummer drei
Klar wird bei der Vernehmung der Angeklagten, des Anwalts und der Besitzerin des Lokals im dritten Prozess vor dem Landgericht in Landau, dass das nachbarschaftliche Verhältnis schlecht ist. „Man will uns mundtot machen, sie wollen uns so weit bringen, dass wir wegziehen“, so die Angeklagte, die ihren Familienstand als geschieden angibt. Seit das Lokal eine Außenterrasse habe, könnten sie nicht mehr draußen sitzen, der Lärm sei unerträglich, da habe ihr Lebensgefährte das Ordnungsamt informiert.
Einig waren sich der Anwalt und die Besitzerin des Lokals darüber, dass die Bemerkung gefallen ist. „Ich habe es deutlich gehört, ich war entsetzt, aber mit einer Entschuldigung wäre doch alles erledigt gewesen“, so die Lokalbetreiberin. Der Lebensgefährte der Angeklagten nimmt als „Verlobter“ sein Zeugnisverweigerungsrecht in Anspruch. Sie habe die Verlobung als nicht so wichtig vor Gericht angesehen, so die Angeklagte auf Nachfrage des Staatsanwaltes, warum sie das Verlöbnis bei der Frage nach dem Familienstand nicht angegeben habe.
„Sie hat es gehört. Punkt. Die Aussage ist gefallen“, war für Staatsanwalt Peter Nöthen klar, der nicht für die Aufhebung des Urteils plädierte, wie der Anwalt der Angeklagten fordert. Als seine Lebensgefährtin sei die Angeklagte in einer Zwickmühle, obwohl sie wisse, dass er es gesagt habe, ist auch die Einschätzung des Vorsitzenden Richters am Landgericht, Daniel Hoffmann. Er habe keinen Zweifel daran, dass die Beleidigung gefallen sei. „Es ist nicht lebensnah, dass zwei Zeugen die Äußerung gehört haben und sie nicht“, so Hoffmann. Er wies die Berufung zurück, das bedeutet: Die Strafe von 100 Tagessätzen zu je 65 Euro wird fällig, damit ist die Frau vorbestraft. Zudem muss sie die Kosten des Berufungsverfahrens bezahlen.
„Sie wirkte als müsse sie einen Befehl ausführen, sie machte einen eingeschüchterten Eindruck, sie tat mir leid“, lautet die Einschätzung und Zeugenaussage von Oberamtsanwalt Helmut Metz, der die Staatsanwaltschaft in den ersten beiden Prozessen vertreten hat.