Kreis Südliche Weinstraße Rat erwägt Klage gegen Werke

Der schon längst abgeschlossene Ausbau der Waldstraße sorgt in Böllenborn weiter für Ärger und stellt die Gemeinde jetzt vor die Frage, ob sie gegen ihre eigene Verwaltung klagen soll.

Denn sie ist der Meinung, dass die Verbandsgemeindewerke ihr für den Straßenausbau noch Geld schulden. Der Anwalt der Gemeinde, Oliver Bludovsky aus Karlsruhe, erläuterte in der jüngsten Ratssitzung den äußerst komplizierten rechtlichen Zusammenhang. Zum Sachverhalt: 2012 wurde die kleine Straße, die 16 Hausgrundstücke erschließt, neu ausgebaut, inklusive der Erneuerung der Wasserleitungen durch die VG-Werke. Die Gesamtkosten betrugen rund 210.000 Euro, die Hausbesitzer wurden mit bis zu 20.000 Euro, abhängig von der Grundstücksgröße, zur Kasse gebeten. Die Gemeinde hatte mit einem Kostenanteil der Werke von rund 58.000 Euro gerechnet, von denen ein Teil von den Werken auch bezahlt wurde. In einem Protokoll festgehalten ist die Zusage des damaligen Werke-Dezernenten, Raimund Zimmermann, in einer Einwohnerversammlung. Da hatte er eine Beteiligung der Werke von 30 Prozent zugesagt. Für die Gemeinde eine verbindliche Aussage. Das Dokument wurde aber nicht mit dem Dienstsiegel versehen. Ob es deshalb ein offizielles Dokument ist oder nicht, ist strittig. „Das Problem ist, dass es die Verbandsgemeinde ist, die den Papierkram für sie erledigt und sagt, sie hat ihn nicht richtig erledigt“, so Bludovsky zum Thema Siegel, das seiner Meinung nach auf einem Protokoll nicht notwendig ist. Geklagt haben zunächst Anwohner gegen die Beitragsbescheide, die Verfahren ruhen aber derzeit, weil die Bescheide keine endgültigen sind. Eine Verhandlung, die es vor dem Schiedsgericht zwischen Gemeinde und Verbandsgemeinde bei der Aussichts- und Dienstleitungsbehörde in Trier gab, ist abgeschlossen: 15.000 Euro sollen die Werke nach dem Vergleichsangebot des Schiedsspruchs bezahlen, womit die Gemeinde auch einverstanden wäre. Der Werksausschuss der Verbandsgemeinde hat dem aber widersprochen. „Der Vergleich kam nicht zustande“, so Bludovsky. „Der Betrag wurde von den Werken anerkannt, es geht um die Interpretation des Protokolls“, so Ortsbürgermeister Dirk Paulsen auf Nachfrage der RHEINPFALZ. „Es ist auch eine Frage der Außenwirkung, ob jemand zu seinem Wort steht“, warf Ratsmitglied Daniel Theurer (CDU) zu den im Protokoll versprochenen 30 Prozent Beteiligung seitens der Werke in der Sitzung ein. Ob die Gemeinde jetzt gegen die Verbandsgemeinde, zu der die Verbandsgemeindewerke gehören, klagen wird, soll in der kommenden Sitzung entschieden werden. „Da stimmt was nicht, der Wald ist kahlgeschlagen und die Gemeinde bekommt nur 5000 Euro“, kritisierte ein Bürger in der Einwohnerfragestunde den Forstwirtschaftsplan. Zudem verlange er eine Abstimmung darüber, dass Astholz billiger sei als Sterholz. Und er werde das Raff- und Leseholzgesetz wieder aktivieren. Das Gesetz besagt, dass am Boden liegendes dürres Holz, dass nicht dicker ist als 16 Zentimeter, kostenlos aufgelesen werden kann. Paulsen sagte zu, beim Forst nachzuhaken. (pfn)

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