Gossersweiler-Stein / Völkersweiler
Ortschefs sehen keinen Bedarf, das Kita-Gesetz umzusetzen
Das seit Sommer 2021 geltende Kita-Zukunftsgesetz des Landes soll Eltern helfen, Familie und Beruf besser zu vereinbaren. Knapp zusammengefasst garantiert es ihnen seitdem eine durchgehende siebenstündige Betreuung ihrer Kinder in der Kita inklusive einer Verpflegung. Pascal Braun, Ortsbürgermeister von Gossersweiler-Stein, und der Völkersweilerer Amtskollege Gerhard Hammer sehen diese Neuregelung mit gemischten Gefühlen.
Ihre beiden Gemeinden teilen sich einen Kindergarten, der seinen Standort in Gossersweiler-Stein hat. Etwa 90 Kinder besuchen die dreigeschossige Einrichtung, rund 40 Mädchen und Jungen kommen aus Völkersweiler. Das Gebäude, das einen naturnahen Spielplatz hat, gehört beiden Kommunen. 40 Ganztagesplätze stehen dort zur Verfügung. Bei Bedarf kann aufgestockt werden, dann könnten bis zu 55 Mädchen und Jungen von morgens bis nachmittags betreut werden. Mehr geht nicht, sonst müsste die Einrichtung schon umgebaut werden, um dadurch Platz für weitere Essens- und Schlafmöglichkeiten zu schaffen.
Baukosten in Höhe von 700.000 Euro
Für die beiden Ortsbürgermeister wäre ein Umbau ein Ärgernis, da sie die Baukosten in Höhe von circa 700.000 Euro alleine stemmen müssten. Vom Kreis beziehungsweise von der Landesregierung würden sie einen Zuschuss in Höhe von 200.000 Euro erhalten. „Diesen Betrag allerdings müssen unsere beiden Gemeinden vorstrecken“, betont Hammer. Darüber hinaus müssten sich die Gemeinden um einen Architekten bemühen und die Kosten für seine Leistungen stemmen. Dies würde schätzungsweise bei rund 50.000 Euro liegen.
Nach Ansicht der beiden Ortsbürgermeister wäre solch ein Projekt eine zu große finanzielle Belastung für die beiden Dörfer mit zusammengerechnet rund 2000 Einwohnern. Für andere Anliegen im Ort hätte man kein Geld mehr. Mehr Einnahmen ließen sich auch nicht generieren.
„Keine weitere Bauplätze“
Völkersweiler liegt im Biosphärengebiet, merkt Hammer an. Im Ort könne es deshalb kein Gewerbegebiet geben, sodass auch keine Einnahmen aus der Gewerbesteuer verbucht werden können. Auch für einen Solarpark gebe es keinen Platz, sagt Hammer im Gespräch mit der RHEINPFALZ, und ergänzt: „Wir würden gerne jungen Leuten bei uns im Dorf eine Heimat bieten. Aber ich habe keine Bauplätze, da keine mehr genehmigt werden.“
Hammer ist ziemlich angesäuert über das Kita-Gesetz. „So viele Anfragen für Ganztagesplätze sind bei uns nicht vorhanden.“ Das habe eine interne Umfrage ergeben. „Wir auf dem Land haben einfach ein anderes Gefüge als in der Stadt.“ Wenn die beide Elternteile den ganzen Tag arbeiten, gingen die Kinder zu den Großeltern oder anderen Verwandten. Also warum soll die Kita umgebaut werden, wenn es nicht nötig ist? Das fragen sich beide Ortsbürgermeister.
Geld für weitere Projekte nötig
Gossersweiler-Stein hat zwar ein kleines Gewerbegebiet. Aber 500.000 Euro kann laut Braun nicht einfach so gestemmt werden. Zumal der Haushalt der Gemeinde für 2021/2022 noch nicht genehmigt wurde. Braun weist darauf hin, dass die sonstigen Arbeiten oder Projekte, die in den Dörfern anfallen, ja nicht weniger werden. Als Beispiel nennt er die Beleuchtung des Radweges, der an den beiden Ortschaften liegt. „Und das wäre echt sehr wichtig“, so Braun.
Vom Landkreis fühlen sich beide Ortschefs alleine gelassen. Als wegen des Umbaus ein Vor-Ort-Termin arrangiert werden sollte, hätten Vertreter der Behörde, darunter der Brandschutzbeauftragte, nicht für einen Termin zur Verfügung gestanden. „Uns wurde dazu mitgeteilt, dass die Architekten erst agieren wollen, wenn ihnen ein fertiger Plan von uns vorliegt“, erklären beide Ortschefs. Auf Anfrage der RHEINPFALZ bestätigt die Kreisverwaltung, dass der Brandschutzbeauftragte den Termin nicht annahm. Solch eine Begehung zähle allerdings auch nicht zu seinem Aufgabenbereich. Zumal es einer Planung eines Architekten bedürfe. Sonst hätte der Brandschutzbeauftragte keine Grundlage, um Aussagen zum Projekt treffen zu können.
Muss das Gesetz umgesetzt werden?
Braun und Hammer fragen sich, ob alle Gemeinden das Kita-Gesetz umsetzen müssen. Unabhängig davon, ob sie es benötigen und sich dafür über Jahre verschulden müssten. Laut Kreisverwaltung gibt es keine Ausnahmen. Das Gesetz müsse von den Kommunen im Land umgesetzt werden, um den Rechtsanspruch der Eltern erfüllen zu können. Andernfalls würde das Landesjugendamt nur für die Anzahl der Kinder eine Betriebserlaubnis erteilen, für die eine Betreuung über Mittag samt einer Verpflegung gewährleistet ist.
Doch davon abgesehen sollen die Gemeinden mit der Neuregelung des Landes in puncto Kita-Betreuung für die Zukunft gerüstet sein. Heißt: Wenn nicht jetzt, könnte die Nachfrage nach Ganztagesplätzen in ein paar Jahren auch in kleineren Gemeinden wie Völkersweiler und Gossersweiler-Stein steigen. Schließlich könnte sich vor dem Hintergrund der Inflation und steigender Ausgaben die Lebenssituation der Familien ändern.