Göcklingen / Klingenmünster
Ohne Marienerscheinung keine Mariengrotte
„Die schreiben da was von einer Waldbrandgefahr durch das Abbrennen von Kerzen. So ein Quatsch“, ärgert sich Edwin Schäfer. Es gibt aber noch mehr Gründe, warum der Kreisrechtsausschuss den Widerspruch des 91-Jährigen zurückgewiesen hat. Schäfer hatte das Verfahren angestrengt, nachdem ihm die Kreisverwaltung mehrfach die Baugenehmigung für eine Mariengrotte in seinem Waldstück verweigert hatte.
Der gebürtige Waldrohrbacher, der seit 1949 in Göcklingen lebt, besitzt in der Gemarkung Klingenmünster ein kleines Waldstück. Da Schäfer die Mutter Gottes verehrt, will er auf einer Fläche von rund 50 Quadratmetern eine Mariengrotte errichten. Zum Vorbild hat er sich eine Lourdesgrotte genommen, die im Bienwald bei Büchelberg steht. Obwohl die Ortsgemeinde Klingenmünster keine Bedenken gegen die Errichtung einer Mariengrotte an dieser Stelle hat, verweigerte die Kreisverwaltung eine Baugenehmigung.
Forstamt sieht Waldbrandgefahr
Bedenken gegenüber Schäfers Plänen hegten vor allem das Forstamt Annweiler und die beim Kreis ansässige untere Naturschutzbehörde. Durch die Mariengrotte würde die Bewirtschaftung des Privatwaldes stark beeinträchtigt, kritisierten die Förster. Sie gaben auch zu bedenken, dass dauerhaft eine erhöhte Verkehrssicherungspflicht bestünde. Außerdem befinde sich in dem Bereich, der bebaut werden soll, eine Quelle. Und dann führte das Forstamt auch noch besagte Waldbrandgefahr an.
Das Grundstück befinde sich in der Pflegezone des Naturparks Pfälzerwald, gab die Naturschutzbehörde zu bedenken. Die Mariengrotte beinträchtige die Schutzzwecke des Waldes. Ein Ausgleich sei nicht möglich, da von dem Vorhaben eine strukturelle Störung der Landschaft ausgehe. Schließlich handele es sich ja um ein Waldstück. Außerdem befürchtet die Behörde, dass durch Schäfers Mariengrotte eine Präzedenzwirkung für ähnliche Vorhaben ausgehe.
Glaubensfreiheit wird nicht verletzt
Auf eine Baugenehmigung habe Schäfer keinen Anspruch, stellte nun der Kreisrechtsausschuss fest. Dessen Vorsitzender Joachim George stimmte im Wesentlichen den genannten Ablehnungsgründen zu. George entschied mit Zustimmung Schäfers allein über den Widerspruch. So konnte das Verfahren beschleunigt werden. Die eingereichten Bauunterlagen genügten nicht den Anforderungen, so George. So fehlten etwa eine Bauzeichnung mit den Maßen und eine Baubeschreibung.
Nicht verletzt werde durch das Versagen einer Baugenehmigung die von der Verfassung garantierte Glaubensfreiheit und ungestörte Religionsausübung. Die Wahl des Flurstücks 3952/9 als Standort für die Mariengrotte beruhe auf säkularen Gründen. Es habe dort keine Marienerscheinung gegeben. Schäfer erachte es als zweckmäßig, genau an dieser Stelle seine Grotte zu errichten. Die mit der Mariengrotte verfolgten religiösen Zwecke könnten auch an einem anderen Standort verwirklicht werden, schreibt George in seiner Begründung.
Schäfer bliebe jetzt noch der Gang vor das Verwaltungsgericht in Neustadt. Doch diesen Schritt wird er nicht wagen. „Das kostet nur einen Haufen Geld, außerdem halten das meine Nerven nicht aus.“