Kreis Südliche Weinstraße Offizielles Dokument oder nicht?

Kurz und einstimmig wurde im Gemeinderat Böllenborn von der CDU-Fraktion ein Beschluss gefasst, der sicher nicht häufig ist. Die Gemeinde klagt gegen ihre eigene Verwaltung in Bad Bergzabern. Der Grund: Sie ist der Ansicht, dass die Verbandsgemeindewerke der Gemeinde für den Ausbau der Waldstraße noch 22.000 Euro schulden.

In der Gemeinderatssitzung nicht anwesend waren die beiden Mitglieder der FWG-Fraktion. Zu den Gründen des Beschlusses wurde im öffentlichen Teil der Sitzung nichts gesagt. „Unser Anwalt hat uns im nichtöffentlichen Teil in der vergangenen Sitzung die Sachlage ausreichend und verständlich erläutert, er sieht Chancen für die Ortsgemeinde“, war die Begründung von Ortsbürgermeister Dirk Paulsen (CDU) auf Nachfrage der RHEINPFALZ. Angefangen hatte alles 2012, als die kleine Waldstraße mit 16 Hausbesitzern ausgebaut wurde. Dabei erneuerten die Verbandsgemeindewerke auch die Wasserleitungen. Die Gesamtkosten betrugen rund 210.000 Euro, den Löwenanteil mussten die Hausbesitzer bezahlen. Je nach Grundstücksgröße waren dies bis zu 20.000 Euro. Im Protokoll einer Einwohnerversammlung festgehalten ist die Zusage des ehemaligen Leiters der Verbandsgemeindewerke, Raimund Zimmermann, 30 Prozent der Kosten zu übernehmen. Daher hatte die Gemeinde mit einem Kostenanteil der Werke von zirka 58.000 Euro gerechnet, da sie von der in ihren Augen verbindlichen und protokollierten Aussage ausging. Strittig ist aber, ob das Protokoll ein offizielles Dokument ist oder nicht. Dass das Dokument, um eines zu sein, mit dem Dienstsiegel versehen sein muss, ist ein Argument der Verbandsgemeindeverwaltung. „Das Problem ist, dass es die Verbandsgemeinde ist, die den Papierkram für die Gemeinde erledigt. Und dies hat sie nicht richtig erledigt“, so der Anwalt der Gemeinde, Oliver Bludovski, im öffentlichen Teil der vorvergangenen Sitzung, in der er dem Rat den komplizierten rechtlichen Zusammenhang erklärte. Ob ein Dienstsiegel vorhanden sein muss oder nicht, wird jetzt das Verwaltungsgericht in Neustadt entscheiden. Geklagt hatten zunächst die zur Kasse gebetenen Hausbesitzer gegen die Beitragsbescheide. Diese Verfahren ruhen derzeit, weil die Bescheide keine endgültigen sind. Denn bekäme die Ortsgemeinde noch Geld von den Werken, würde sich das auch auf die Abrechnung für die Anlieger auswirken. Eine Verhandlung zwischen Gemeinde und Verbandsgemeinde vor dem Schiedsgericht bei der Aufsichts- und Dienstleistungsbehörde ist abgeschlossen. Das Vergleichsangebot lautete auf Zahlung von 15.000 Euro der Werke an die Gemeinde. Die Gemeinde wäre einverstanden gewesen, der Werksausschuss der Verbandsgemeinde war es wegen der Interpretation des Protokolls nicht. „Da ich befangen bin, möchte ich dazu nichts sagen, reden sie mit Dietmar Seefeldt (Vorsitzender der CDU im Kreistag), ihrem Vertreter beim Schiedsgericht, was er zu den Erfolgsaussichten meint“, so der Leiter der Verbandsgemeindewerke, Martin Engelhard, in der jüngsten Sitzung. Das sei bereits geschehen, lautete die Antwort des Ortsbürgermeisters. Zur Einschätzung Seefeldts äußerte sich Paulsen nicht. (pfn)

x