Impflingen Neue Parkmöglichkeiten in Hauptstraße

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Da der zur Gemeindestraße herabgestufte Teil der Hauptstraße in Impflingen – die ehemalige B38, die nach Billigheim führt – ideale Voraussetzungen zur Schaffung von Parkmöglichkeiten bietet, hat der Gemeinderat eine neue Parkregelung verabschiedet. Auf der westlichen Straßenseite wird, wie bereits auf der östlichen Seite, das Parken zum Teil auf dem Gehweg erlaubt. Hierzu wird eine Begrenzungslinie im Abstand von circa einem Meter zu den Gebäuden beziehungsweise zu den Grundstücken markiert. Ausfahrten werden mit einem zusätzlichen Seitenabstand von einem Meter markiert.

An der Stelle, wo der Gehweg schmaler wird, wird die Parkfläche auf der Straße gekennzeichnet. Auf der östlichen Straßenseite wird vom südlichen Ortseingang bis zur Garage des Anwesens Nummer 27A ein eingeschränktes Haltverbot angeordnet, hieß es im Gemeinderat.

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