Kreis Südliche Weinstraße Kammer sieht Weingüter „stark eingeschränkt“

Der Ortsgemeinderat Kirrweiler hat bei seiner jüngsten Sitzung den Bebauungsplan-Entwurf „Am Schloss“ beschlossen. Dieser umfasst das Gebiet südlich der Schlossstraße bis hin zum Kropsbach.

Der Bebauungsplan-Entwurf „Am Schloss“ wurde bereits im Juli vom Ortsgemeinderat Kirrweiler beraten. Nach der Offenlegung sind einige Stellungnahmen eingegangen, die das beauftragte Planungsbüro Meckler & Partner abgewogen – und je nach Sachlage – in den Entwurf eingebunden oder abgelehnt hat. Architekt Klaus Meckler stellte bei der Sitzung die Eingaben und die Begründung für die Ablehnung oder die Aufnahme der Anregungen vor. Die Landwirtschaftskammer, Dienststelle Neustadt, sieht durch den Bebauungsplan die Entwicklungsmöglichkeiten der dort ansässigen Weingüter „stark eingeschränkt“. Insbesondere behindert würden die Weingüter Konrad Schwab und „Schlössel“, die gerne ihren Betrieb erweitert hätten. Bemängelt wurde weiterhin die vorgegebene begrenzte Grundflächen- und Geschossflächenanzahl. Nicht einverstanden zeigte sich die Landwirtschaftskammer, dass Betriebe die privaten Grünflächen am Rande der Anwesen nicht bebauen dürfen. Dasselbe gilt für den südlichen Rand des Bebauungsplans: Es sei nicht einzusehen, dass diese Gelände „zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landwirtschaft“ vorgesehen sei, statt es als Nutzgebiet zur Verfügung zu stellen. Die Weingüter hatten selbst Eingaben ähnlichen Inhalts vorgelegt. Meckler hielt dagegen, dass die Bedenken der Landwirtschaftskammer dem Ziel der Gemeinde widersprächen, wonach der Bereich des ehemaligen Wasserschlosses und seine oberirdischen wie unterirdischen baulichen Reste geschützt und offen gehalten werden sollten. Die vorgegebene Grundflächen- und die Geschossflächenzahl orientiere sich an den ortsüblichen Vorgaben. Was die Grünfläche entlang des Kropsbaches betrifft, sagte Meckler, dass diese in Teilen bereits als Lager- und Abstellplatz genutzt werde und daher besonders zu schützen sei. Das Weingut Konrad Schwaab forderte außerdem, die Vorgabe der Ost-West-Firstrichtung aufzugeben, weil sonst die Gestaltungsoptionen seiner Halle stark eingeschränkt seien. Mit dem Argument, dass dies die Hauptfirstrichtung in diesem Gebiet sei, wurde die Anregung abgelehnt. Der überdachte Keller an der nordwestlichen Grundstücksgrenze des Weinguts Markus Schwaab kann aus Bestandsschutzgründen erhalten bleiben. Eine „kleine private Grünfläche“ wie im Bebauungsplan angedeutet, müsse nicht angelegt werden. Und damit wird dem Anliegen der Familie Schwaab Rechnung getragen, wie der Architekt verdeutlichte. Meckler akzeptierte die Forderungen der Generaldirektion kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz, die verlangt, sofort informiert zu werden, wenn bei Bauarbeiten im Gebiet des ehemaligen Wasserschlosses historische Mauerreste gefunden werden. Die entstehenden Kosten habe der Grundstückseigentümer zu tragen. Der Gemeinderat stimmte über die Anregungen einmütig ab. Mitglieder der CDU-Fraktion waren an diesem Abend jedoch wegen einer privaten Feier nicht anwesend. (giw)

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