Kreis Südliche Weinstraße Ganz in Weiß

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Hunde? Okay. Katzen. Kann ja jeder haben. Aber Kängurus? Viele Menschen haben sich nach der Razzia bei einer Tierärztin aus Bornheim gefragt, warum bei ihr drei Kängurus gefunden wurden. Wo sich die Tiere derzeit aufhalten, ist geheim. Landaus Zoodirektor Jens-Ove Heckel möchte nichts verraten, weil die Ermittlungen noch laufen. Seine Mitarbeiter hatten sich zunächst um die drei Kängurus gekümmert. Aber zumindest ein paar Informationen gibt Heckel preis. Es sind drei Tiere: ein Männchen, ein Weibchen, ein Junges. Es handelt sich um Bennett-Kängurus. Besonderheit: Es sind Albinos, sprich, sie haben weißes Fell und rötliche Augen. „Das kann bei dieser Art schon mal vorkommen“, sagt Heckel. Den Tieren gehe es gesundheitlich gut, sie seien gut ernährt gewesen, als sie gefunden wurden. Sie waren nur mit etwas Kot verdreckt. Sicherheitshalber bekamen die Kängurus eine Entwurmungskur. Die Zustände, in denen die Kängurus von der Tierärztin gehalten wurden, seien aber völlig ungeeignet gewesen, meint der Zoodirektor – von der Größe des Geheges bis zu dessen Gestaltung. Die Fläche sei ungefähr zwei mal drei Meter groß gewesen, das Gitterdach gerade mal 60 Zentimeter hoch. „Wo die Kängurus jetzt untergebracht sind, geht es ihnen sehr gut“, verspricht Heckel. Wo die Bornheimer Kängurus derzeit untergebracht sind, will auch die Kreisverwaltung Südliche Weinstraße nicht verraten. Die Institution, die sich derzeit um die Tiere kümmere, habe um Vertraulichkeit gebeten, heißt es auf Anfrage der RHEINPFALZ. Wo die Tiere herkommen, wem sie gehören, warum sie die Tierärztin bei sich hatte – auch dazu könne man keine Angaben machen, weil darüber keine Informationen vorlägen. Wer darf eigentlich Tiere wie Kängurus privat halten?„Die Haltung setzt bei exotischen Tieren eine arten- und naturschutzrechtliche Prüfung voraus. Die Absicht dieser Haltung muss also angezeigt werden, sonst ist es ein Verstoß gegen geltendes Recht. Falls eine Haltung nach diesen Rechtsgebieten erlaubt sein sollte, wären tierschutzrechtliche Ansprüche eine wesentliche Voraussetzung“, schreibt die Kreisverwaltung. Dort werde die Prüfung der artenschutzrechtlichen Voraussetzungen vom Referat Landwirtschaft und Weinbau vorgenommen, die naturschutzrechtlichen Voraussetzungen würden von der Unteren Naturschutzbehörde geprüft. Die Polizei Landau hat in der Zwischenzeit eine Ermittlungsgruppe für den Fall der Tierärztin eingerichtet, sagt Pressesprecher Sebastian Burkhard. Es waren Vorwürfe laut geworden, dass unter anderem die Polizei Anzeigen nicht nachgegangen sei, die Anwohner der Beschuldigten im Lauf der Jahre gemacht hätten. Burkhard sagt, es seien Dokumente durchforstet worden, Beamte hätten mit den Nachbarn vor Ort gesprochen. „Nach dem aktuellen Stand sieht es nicht so aus, als hätte die Polizei Hinweise versäumt oder ignoriert.“

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