Kreis Südliche Weinstraße Edenkoben: Geldstrafe für illegale Einkaufsmasche

Die Edenkobenerin hat bei H & M unter falschem Namen eingekauft und nicht bezahlt.
Die Edenkobenerin hat bei H & M unter falschem Namen eingekauft und nicht bezahlt.

150 Tagessätze à 15 Euro, also insgesamt 2250 Euro – so lautet das Urteil für eine 46-Jährige aus Edenkoben, welches das Amtsgericht Landau freitags gefällt hat. Die Frau war unter anderem wegen 15-fachen Betrugs angeklagt. Richterin Claudia Steinel hielt dieser zugute, dass sie bislang noch nicht straffällig gewesen war.

Steinel sah es allerdings als erwiesen an, dass die 46-Jährige in Edenkoben unter Verwendung des Namens einer anderen Frau im Onlineshop von H & M verschiedene Bekleidungsartikel und Schmuck im Gesamtwert von rund 350 Euro bestellt, die Ware in Empfang genommen, diese aber nie bezahlt hat. Auch bei einem Getränkehändler in Annweiler bestellte die Frau Waren, sie wurden geliefert, aber nicht von ihr bezahlt. In diesem Fall einigte sie sich mit dem Händler auf eine Ratenzahlung, brach diese aber nach der ersten Teilzahlung ab. Des Weiteren hatte sie einem Gerichtsvollzieher gegenüber falsche Angaben bezüglich ihres Vermögens gemacht, indem sie bei zwei Banken bestehende Konten nicht erwähnte. Das Gericht erklärte nun, dass diese darüber möglicherweise wirklich keinen genauen Überblick gehabt habe.

100 Stunden gemeinnützige Arbeit beantragt

Staatsanwalt Helmut Metz hatte eine Gesamtstrafe von sechs Monaten Haft beantragt, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollte. Die einzelnen Beträge der nicht bezahlten Rechnungen bezeichnete er auf Pfälzisch zwar als „Klickerlesbeträge“, allerdings sehe das zusammengerechnet dann schon etwas anders aus. Da es aus seiner Sicht wenig Sinn mache, die Angeklagte, die ohnehin schon jetzt größte Zahlungsprobleme habe, mit einer Geldstrafe zu belasten, beantragte Metz unter anderem noch die Ableistung von 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit. Verteidiger Alexander Grassmann sagte, die Angeklagte sei sehr bemüht, zu zahlen und sich mit den von den Gläubigern beauftragten Inkassounternehmen auf Vergleiche zu einigen. Grassmann sah bezüglich der Bestellungen bei H & M eher eine Retourkutsche einer Zeugin aufgrund eines Streits mit seiner Mandantin. Die Zeugin, die zu Beginn des zweiten Verhandlungstags vor dem Amtsgericht vernommen wurde, hatte mit ihrer Anzeige das Ganze erst ins Rollen gebracht. Sie bekam Rechnungen für Waren, die sie laut eigener Aussage weder bestellt, geschweige denn jemals erhalten habe. Sie sei sicher, dass die Angeklagte die Bestellungen getätigt und auch die Waren bekommen habe.

Bestellung bei Getränkehändler als Betrug eingestuft

Neben der verhängten Geldstrafe ordnete Richterin Claudia Steinel die Einziehung der bei H & M bestellten Kleidung und des Schmucks an, wie zuvor die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Des Weiteren verfügte sie die Einziehung der Beträge, welche den Geschädigten noch zustehen. Die Richterin war überzeugt davon, dass die Angeklagte die ihr zur Last gelegten Taten tatsächlich begangen hat. An den Aussagen der Glaubwürdigkeit der Zeugin bezüglich der Bestellungen bei H & M habe sie keinerlei Zweifel. Die Bestellungen beim Getränkehändler stufte sie als Betrug ein, da die Angeklagte zu diesem Zeitpunkt schon gewusst habe, dass sie gar nicht zahlen könne. 20 Tagessätze setzte sie für den Betrug mit den Kleider- und Schmuckbestellungen an, 70 für die Getränkelieferungen, 50 für eine Bewertungsgesellschaft und noch mal 50 für die falsche Aussage gegenüber dem Gerichtsvollzieher. Aus diesen 190 Tagessätzen legte sie dann letztlich das Gesamturteil von 150 Tagessätzen fest.

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