Bad Bergzabern RHEINPFALZ Plus Artikel Cannabis als Einstiegsdroge: 23-Jähriger vor Gericht

Für den heute 23-Jährigen war Cannabis nur eine Einstiegsdroge.
Für den heute 23-Jährigen war Cannabis nur eine Einstiegsdroge.

Tausende von Euro hat ein 23-Jähriger für Cannabis ausgegeben. 184 Mal hat er es über einen Whatsapp-Kontakt bestellt. Zwar hat er alle Nachrichten an die Dealerin gelöscht. Aufgeflogen ist er trotzdem. Jetzt wurde der junge Mann vom Amtsgericht verurteilt.

„Ich habe nicht viele Erinnerungen an diese Zeit, ich habe nur konsumiert“, erzählt der junge Mann Richter Christoph Sommer zu seinem Leben mit den Drogen. Mit 14 habe er angefangen, ab und zu habe er gekifft. Den Hauptschulabschluss habe er, auch eine zweijährige Ausbildung als Landschaftsgärtner, die er abgebrochen habe.

Damals habe er eine Frau gekannt, die Drogen verkaufte. Der Kontakt sei über Whatsapp gelaufen. „Wir fahren nach Holland. Wie viel brauchst du?“, sei eine typische Anfrage gewesen. Er schätze, dass rund 20 Personen im Verteiler der Dealerin waren. „Vier Jahre lang bestand mein Leben aus kiffen, einkaufen, schlafen und vor mich hin vegetieren“, schildert er seinen Absturz. Seinen Konsum benennt er mit 50 Mal kiffen pro Tag. „Das ging im Stundentakt“, sagt er.

Mit 16 Jahren der Tiefpunkt

Richtig losgegangen sei es mit dem Drogenkonsum dann in einer Suchtgruppe, in die er vier Jahre gegangen sei, um von dem Cannabis wegzukommen. Und in der die Teilnehmer alle Kontakte gehabt hätten, die man als Süchtiger brauche, sagt der heute 23-Jährige. Der absolute Tiefpunkt: Mit 16 Jahren habe er zusätzlich zu Cannabis Ecstasy genommen. 2018 sei er deshalb aus einer betreuten Wohngruppe geflogen. „Zwei Wochen lang war es super, ich war neun Tage am Stück wach“, erinnert er sich. Dann sei es ihm „richtig scheiße“ gegangen, aber er habe trotzdem weitergemacht, weil sein Körper danach verlangt habe. „Es gab eine Nacht, da saß ich auf den Bahngleisen und habe Musik gehört“, erzählt der junge Mann.

Auch im Krankenhaus Drogen konsumiert

Auch im Krankenhaus, in dem er mehrmals war, habe er konsumiert. Das habe auch in einer betreuten Wohngruppe nicht aufgehört. „Man konnte gut bescheißen bei den Urinproben“, gibt er zu. Er habe sich dort auch nicht wohl, nicht ernst genommen und teilweise schikaniert gefühlt. „Die haben mich behandelt wie ein kleines Kind“, sagt er im Rückblick.

Dann die Wende: „Vor eineinhalb Jahren bin ich wieder zu meinen Eltern gezogen“, gibt der junge Mann an. Seit dieser Zeit arbeitet er in Baden-Württemberg auch als Landschaftsgärtner, konsumiert seit zwei Monaten keinerlei Drogen mehr, wie er angibt. „Es ist aus dem Ruder gelaufen“, schildert er seinen Werdegang.

Angeklagter will sich ändern

Er sitze auf der Straße, wenn er daheim konsumiere. Das wolle er nicht, so der Angeklagte. Sein Leben und zumindest seine Vorsätze verändert hat die Geburt seines kleinen Sohnes vor gut zehn Monaten, den er regelmäßig besucht. Unterhalt zahle er nicht. Ernsthaft auf seine auch finanziellen Pflichten als Vater hingewiesen, verspricht er jedoch, dies sofort zu ändern. Er will für ihn da sein und eine Beziehung aufbauen. Dass das nur ohne Drogen geht, weiß er. „Am Anfang war so ein kleines Baby ungewohnt, jetzt liebe ich ihn über alles“, sagt er. Sein Leben will er auch für seinen Sohn in den Griff bekommen, das hat sich der 23-Jährige fest vorgenommen.

„Es geht darum, Sie von den Drogen wegzubringen. Mit dem bisherigen Suchtverhalten schmeißen Sie ihr Leben weg“, fasst Richter Christoph Sommer das Ziel seines Urteils zusammen. Ein Jahr lang muss der Angeklagte sich sechs unangekündigten Urinkontrollen unterziehen, zudem monatlich eine Suchtberatung wahrnehmen. „Ich bin froh, dass es so glimpflich ausgegangen ist“, sagt er nach dem Urteil.

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