Schönenberg-Kübelberg RHEINPFALZ Plus Artikel Verwaltung überstimmt die Gemeinde

Trotz Ablehnung: Eine beleuchtete Fremdwerbung soll gebaut werden. Ob sie so strahlend, grell und bunt wird wie die abgebildete,
Trotz Ablehnung: Eine beleuchtete Fremdwerbung soll gebaut werden. Ob sie so strahlend, grell und bunt wird wie die abgebildete, bleibt noch abzuwarten.

Bald schon soll eine beleuchtete Werbetafel nahe dem Ortseingang von Schönenberg-Kübelberg stehen. Obwohl sich der Ortsgemeinderat gegen das Vorhaben eines nicht ortsansässigen Unternehmens aussprach, gibt es grünes Licht von der Kreisverwaltung Kusel. Ärgerlich: Eine einst geplante Videowand wurde als nicht zulässig definiert.

Vor zweieinhalb Jahren startete die Gemeinde Schönenberg-Kübelberg eine Initiative gegen das „wilde Plakatieren im Ort“, wie Ortsbürgermeister Thomas Wolf formulierte. Die Gemeinde hatte vor, alternativ am Kreisel, Ortsausgang Kübelberg (dort, wo aktuell eine Information zum Bierkeller zu finden ist), eine Videowand mit wechselnden Bildern aufzustellen. Auf dieser hätten Vereine und Gruppierungen Termin- und Veranstaltungshinweise veröffentlichen können. Auch örtliche Gewerbetreibende hätten die Möglichkeit erhalten, für ihren Betrieb zu werben. „Das wäre eine ideale Stelle gewesen, von beiden Seiten von Passanten und Autofahrern einsehbar“, betonte Wolf die Werbewirksamkeit.

Der Gemeinderat hatte das Vorhaben befürwortet. Doch die Kommunalaufsicht durchkreuzte den Plan, verweigerte die Baugenehmigung. Zum einen, begründete sie die Ablehnung, gehöre ein solches Projekt nicht zum Aufgabengebiet einer Kommune. Zum Zweiten hätte die „Videowand mit laufenden Bildern“ außerorts gestanden. Wolf räumte ein, dass vor Jahren beim Ausweisen des dortigen Baugebiets versäumt worden sei, die Ortsgrenzen zu verschieben. Und somit „ist die gute Sache dann im Sande verlaufen“.

Ein Werbeunternehmen hat nun im Frühjahr einen Bauantrag für zwei doppelseitig beschriftete und nachts beleuchtete Werbetafeln gestellt, die in Schönenberg-Kübelberg errichtet werden sollen. Die eine war für das Sanierungsgebiet von Kübelberg vorgesehen, die andere am Ende der Saarbrücker Straße, nahe dem Ortsausgang von Kübelberg. Über den Antrag sollte der Rat befinden. So geschehen bei der Sitzung im Mai. Eines der Hauptgegenargumente war, dass das Vorhaben einer in Planung befindlichen Satzung widerspreche. Diese soll Plakatverbotszonen ausweisen und die Zulässigkeit von Werbetafeln regeln.

Werbung darf Ortsbild nicht stören

Wichtig war und ist dem Rat außerdem, dass Werbetafeln das Ortsbild nicht stören oder verschandeln sollen. Wörtlich: „Sie stehen städtebaulichen Zielen entgegen.“ Gerade erst ist der Dorfplatz neu gestaltet und eine Denkmalzone eingerichtet worden, da passe eine Plakatwand nicht hin. Außerdem solle Werbung vornehmlich ortsansässigen Vereinen und Betrieben vorbehalten bleiben. „Fremdwerbung ist nicht vorgesehen“, betonte Wolf. Darüber hinaus „möchten wir von Großflächenwerbung im Straßenraum absehen und verhindern, dass Autofahrer abgelenkt werden“. Am Ende sprach sich das Gremium einstimmig gegen die Tafel in der Dorfmitte, bei einer Nein-Stimme und einer Enthaltung gegen die am Ortsausgang aus. Doch damit war die Angelegenheit nicht vom Tisch.

In einem Schreiben vom Juni hielt die Bauverwaltung des Kreises Kusel fest, dass der Beschluss des Gemeinderats vom Mai – für die Tafel am Ortsende – rechtswidrig sei. Dem Projekt stünden nämlich „keine baurechtlichen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften“ entgegen. Und weiter: „Fremdwerbeanlagen sind nicht als störende Gewerbebetriebe zu behandeln.“ Außerdem lägen keine Anhaltspunkte vor, dass sich „das Bauvorhaben nicht in die nähere Umgebung einfügt und der Eigenart des vorhandenen Baugebiets widerspricht“. Die Kreisverwaltung erkannte obendrein nicht an, dass der Gemeinderat mit einer lediglich geplanten Satzung argumentiert. Die bloße Absicht, eine solche in naher Zukunft zu erstellen, reiche nicht aus, um sich gegen die Werbetafeln auszusprechen, heißt es in der Stellungnahme weiter.

Ablenkung ausdrücklich erwünscht

Dass die Werbung die Autofahrer ablenke, ließ die Bauverwaltung ebenfalls nicht gelten. Schließlich sei es ja die Absicht der Tafel, die Aufmerksamkeit des Betrachters zu gewinnen. In der Konsequenz müsste jegliche Werbung an den Straßen verboten werden. Was in heiklen Verkehrssituationen – die hier nicht gegeben sind – durchaus der Fall sein könne. Außerdem sei die Plakatwand statisch, das heißt, die Bilder wechselten nicht und stellten somit kein „Ablenkungsmanöver“ dar.

Dem Gemeinderat wurde die Gelegenheit gegeben, seine Entscheidung bis 25. Juli zu überdenken, sprich bis 25. Juli erneut über den Bauantrag zu entscheiden. In der konstituierenden Sitzung des neuen Rats stand das Thema wieder auf der Tagesordnung. Der Beschluss war indes ähnlich wie im Mai: Es gab – bei einer Enthaltung – „kein Einvernehmen“. Ähnlich die Begründung: Das Vorhaben stehe nicht im Einklang mit dem bereits erarbeiteten Satzungsentwurf zur Plakatierung. In der nächsten Sitzung im September soll die Satzung verabschiedet werden.

Auf Anfrage sagte Schönenberg-Kübelbergs Ortsbürgermeister Wolf, dass „die erneute Abstimmung wohl nichts bewirken und die Kreisverwaltung – wie angekündigt – eine entsprechende Genehmigung erteilen wird“. Die Werbetafel könne daher wohl errichtet werden, die Gemeinde habe keine Handhabe.

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