Lauterecken RHEINPFALZ Plus Artikel Straßenausbau: Stadt führt wiederkehrende Beiträge früher ein als eigentlich gewollt

Der städtische Teil der Lautertalstraße in Lauterecken ist bereits saniert, die Arbeiten am Kreis-Teil sollen nächstes Jahr begi
Der städtische Teil der Lautertalstraße in Lauterecken ist bereits saniert, die Arbeiten am Kreis-Teil sollen nächstes Jahr beginnen.

Die Stadt Lauterecken vollzieht eine Kehrtwende in Sachen Beiträge für den Straßenausbau. Bereits für den jüngst sanierten Teil der Lautertalstraße sollen rückwirkend wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Der Stadtrat sieht sich zur Einführung dieses Systems gezwungen, das ab dem nächsten Jahr verpflichtend ist.

Ursprünglich sollten in Lauterecken die wiederkehrenden Straßenausbaubeiträge erst eingeführt werden, wenn die vom Land beschlossene, rechtliche Verpflichtung greift, also 2024. Nun hat der Stadtrat eine Rolle rückwärts vollzogen und die wiederkehrenden Beiträge beschlossen – und zwar rückwirkend bereits für das Jahr 2020.

Im Stadtrat wurde mehrfach betont, dass dies nicht aus eigenem Antrieb, sondern „gezwungenermaßen“, „vordiktiert“ und aufgrund der „Gängelung“ des Landes erfolge. Denn: Hätte die Stadt an Einmalbeiträgen zum Ausbau der Lautertalstraße festgehalten, wären der Stadt finanzielle Schäden entstanden und weitere, notwendige Ausbaumaßnahmen – etwa in der Haupt- und Schulstraße – wären in den kommenden Jahren nicht mehr möglich gewesen, hieß es in der Stadtratssitzung. Der Ausbau des städtischen Teils der Lautertalstraße wurde bereits 2021 abgeschlossen, nächstes Jahr soll der Kreisabschnitt angegangen werden.

Gemeindeanteil zu hoch ausgesetzt

Im Juli 2021 hatte sich der Stadtrat gegen die Einführung von wiederkehrenden Beiträgen ausgesprochen. Der Ausbau der Lautertalstraße sollte noch über das System der Einmalbeiträge erfolgen, erst bei Maßnahmen ab dem Jahr 2024 sollten wiederkehrende Beiträge erhoben werden. Die Verwaltung habe nun aber die Rechtslage geprüft und sich mit dem Gemeinde- und Städtebund beraten. Dabei wurde festgestellt, dass die Lautertalstraße gemäß „natürlicher Betrachtungsweise“ nicht nur den Bereich Lautertalstraße betreffe, sondern die gesamte Straße vom Penny Markt durch die Lautertal- und Hauptstraße bis zur Einmündung auf die Saarbrückerstraße (B420). Entsprechend müssten auch Anlieger der Hauptstraße mitzahlen. Zudem sei der Gemeindeanteil mit 65 Prozent zu hoch angesetzt worden.

Wäre die Stadt bei den beschlossenen Einmalbeiträgen geblieben, wären bis zur endgültigen Abrechnung keine weiteren Maßnahmen über Straßenausbaubeiträge möglich – die Stadt damit über Jahre blockiert. Bezüglich des Ausbaus der Kreis-Teilstrecke der Lautertalstraße ist unklar, wann die Abrechnung final erfolgt, zumal sich der Baubeginn seit Jahren immer wieder verschoben hat und nicht vor 2024 erfolgen wird. Dazu muss dort bereits über wiederkehrende Beiträge abgerechnet werden. Und einen Teil des Ausbaus über Einmal- und den anderen über wiederkehrende Beiträge abzurechnen, sei nicht möglich.

Räte: Zur Zustimmung gezwungen

Geräuschlos hat der Stadtrat die Umstellung nicht vorgenommen. Peter Jakob (FDP) kritisierte, dass nun, nachdem die Abrechnung des städtischen Abschnitts bereits hätte erfolgen können, neue Fakten durch die Verwaltung auf den Tisch kamen. Er stimme „gezwungenermaßen“ zu, um die Stadt nicht bezüglich weiterer Straßensanierungen zu blockieren. Dirk Reidenbach (SPD) fühlte sich in dieser „unglücklichen Situation“ mit neuen Fakten „unter Druck gesetzt“. Da Gefahr bestehe, dass die Stadt über Jahre gegängelt werde, müsse die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge kommen – „ob das richtig oder falsch ist, spielt mal wieder keine Rolle“, bedauerte er. Seine Fraktionskollegin Doris Zinßmeister kritisierte, dass der Rat „wie bei der Grundsteuer gezwungen ist, eine Abstimmung zu treffen, von der man nicht unbedingt überzeugt ist“. Dieter Drumm (FWG) fühlte sich ebenfalls gegängelt und monierte, dass die Stadt „Steine hingeworfen bekommt, über die sie stolpern soll“.

Drumm stimmte, wie drei weitere Ratsmitglieder, gegen die Einführung wiederkehrender Beiträge, denn das Vorgehen und die Tatsache, dass auf Jahre keine weiteren Sanierungen ohne Umstellung möglich seien, „stinke zum Himmel“. Matthias Müller (SPD) kritisierte auch den Kreis, der nicht zügiger ausgebaut hat, denn dann wäre das Problem nicht entstanden. Über „Verwaltungstaktiken“ werde der Rat nun zur Entscheidung gebracht. Solche Aktionen förderten Politikverdrossenheit sowie die Gefahren für kommunale Entscheidungsträger.

Verschonungsregeln möglich

Stadtbürgermeisterin Isabel Steinhauer-Theis versteht den Verdruss der Stadtratsmitglieder und bezeichnete die Situation als „mehr als unglücklich“, denn damals sei die Informationslage eine andere gewesen. Nun sei die Umstellung aber unumgänglich, um Schaden von der Stadt abzuwenden. Finanzielle Schäden durch Verjährung sowie keine weiteren Ausbauten würden die Stadt in ihrer Entwicklung zurückwerfen. Durch die Umstellung auf wiederkehrende Beiträge werden alle Anlieger des Stadtgebietes herangezogen. Verschonungsregeln für Anlieger sind möglich, die bereits Ausbaubeiträge oder Sanierungsausgleichsbeiträge in den vergangenen Jahren gezahlt haben. Die Satzung wird in den kommenden Sitzungen diskutiert werden.

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