St. Julian Sanierungsgebiet: Diese Projekte sollen nicht gefördert werden

Bei der Fassadengestaltung lassen sich nun Steuern sparen.
Bei der Fassadengestaltung lassen sich nun Steuern sparen.

Der Bund fördert steuerlich die Sanierung privater Gebäude in Ortsgemeinden. St. Julian hat für alle vier Ortsteile sogenannte Sanierungssatzungen beschlossen. In der jüngsten Sitzung befassten sich die Gemeinderatsmitglieder mit einem Negativkatalog.

In diesem Katalog sind jene Projekte aufgeführt, für die keine Bescheinigung fürs Finanzamt ausgestellt werden soll. Als Beispiel nannte Ortsbürgermeister Philipp Gruber „ein pinkes Haus in der Ortsmitte“. Ebenso soll für die Sanierung von Gebäuden mit Kunststoff- und Blechfassaden, Schottergärten sowie für Stützbauwerke mit Sichtbeton von der Ortsgemeinde keine Bescheinigung ausgestellt werden. Ortsunübliche Luxussanierungen sollen ebenfalls nicht unterstützt werden.

In Sanierungsgebieten können Eigentümer für die Modernisierung und Instandsetzung ihrer Immobilien steuerliche Vorteile nach Paragraf 7h Einkommensteuergesetz geltend machen. Bestimmte Maßnahmen, wie energetische Sanierungen, der Einbau neuer Fenster, ein neues Dach oder Fassadenarbeiten können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben berücksichtigt und über mehrere Jahre abgeschrieben werden. Voraussetzung ist aber, dass die Ortsgemeinde eine entsprechende Bescheinigung ausstellt.

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