Was Bürger ärgert RHEINPFALZ Plus Artikel Neue Grundsteuer: Bei Detailfragen passt das Kuseler Finanzamt

Das Finanzamt in der Trierer Straße.
Das Finanzamt in der Trierer Straße.

Cornelia Brandenburger ist sauer auf das Finanzamt. Die Zusage, Hilfe beim Ausfüllen der Formulare für die neue Grundsteuer zu bekommen, werde nicht eingehalten. Der Sprecher des Kuseler Finanzamts weist den Vorwurf zurück.

Kein Bürger soll gezwungen werden, seine Grundsteuer-Erklärung mit dem Elster-Computer-Programm abzugeben – das hatten Verantwortliche des Finanzamtes Kusel-Landstuhl gegenüber der RHEINPFALZ erklärt. Cornelia Brandenburger aus Reichweiler hat eine andere Erfahrung gemacht.

„Ich habe geklingelt und mein Anliegen vorgebracht. Dann wurde eine Mitarbeiterin geschickt, die erst erklärte, es sei unglaubwürdig, zu behaupten, dass ich keinen Computer hätte. Ich müsse das belegen. Dann hieß es, Hilfe beim Ausfüllen des Formulars dürfe das Finanzamt gar nicht geben.“ So schildert die 59-Jährige ihre Erfahrung.

Kein Geld für den Steuerberater

Die Grundbesitzerin ist empört: „Ich habe keine 350 Euro, die ein Steuerberater dafür vielleicht will.“ So lasse sie nicht mit mir umspringen. Zumal ein Vertreter des Finanzamtes in einem RHEINPFALZ-Artikel Hilfe zugesagt habe.

Peter Leismann, der Sprecher des Kuseler Finanzamtes, verweist erstmal auf das Gesetz. Dort sei klar geregelt, dass die Abgabe elektronisch erfolgen müsse. Nur in besonderen Härtefällen könne davon abgerückt werden. „Ursprünglich mussten diese Härtefälle belegt werden. Mittlerweile haben wir aber Anweisung, sehr großzügig mit diesen Anfragen umzugehen“, berichtet Leismann. Deshalb würden die Formulare ohne große Rückfragen ausgegeben.

Bis Ende Oktober abgeben

Auch einfache Verständnisfragen würden die Kollegen beantworten. „Aber das hat seine Grenzen, wir sind keine Steuerberater. Wir dürfen das gar nicht. Wenn es ins Detail geht, müssen wir passen“, erklärt Leismann. Anders seien die vielen Anfragen gar nicht zu bewältigen. Wobei der große Andrang bereits nachgelassen habe.

Die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts ist bis zum 31. Oktober 2022 abzugeben.

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