Kusel/Birkenfeld „Machtlosigkeit wird gezielt ausgenutzt“: Weißer Ring warnt vor K.O.-Tropfen

Die Wirkung von K.O.-Tropfen entfaltet sich oft bereits nach zehn bis 20 Minuten.
Die Wirkung von K.O.-Tropfen entfaltet sich oft bereits nach zehn bis 20 Minuten.

Schwindel, Übelkeit, außer Gefecht – sogenannte K.O.-Tropfen können schnell unbemerkt ins eigene Getränk gelangen und zu einer ernsthaften Gefahr werden. Die Hilfsorganisation Weißer Ring mahnt während der Fasnachtszeit zu Vorsicht.

Die Wirkung von K.O.-Tropfen zeigt sich oft bereits nach zehn bis 20 Minuten durch Schwindelgefühle, Übelkeit und Schläfrigkeit. Weitere Folgen sind Willenlosigkeit, das Verharren in einem Dämmerzustand oder Bewusstlosigkeit. „Oft bedienen sich Täter der lockeren Partyatmosphäre und der damit verbundenen alkoholbedingten Enthemmung, um ausgemachten Opfern K.O.-Tropfen ins Getränk zu mischen und sie willenlos zu machen“, warnt Gerhard Schleich, Leiter der Weißer-Ring-Außenstelle Birkenfeld/Kusel. Danach sei es ein Leichtes, die Opfer auszurauben oder sie zu vergewaltigen. „Machtlosigkeit wird gezielt ausgenutzt“, ergänzt Schleich.

Schleich rät, im Party-Trubel das eigene Getränk nie aus den Augen zu verlieren und es gegebenenfalls unausgetrunken stehenzulassen. Auch sollten keine offenen Getränke von Unbekannten angenommen werden. Wer beim Feiern plötzlich ein Gefühl von Schwindel und Übelkeit bemerkt, sollte sich Hilfe holen und sich an Freunde, Bekannte oder auch das Personal wenden. Es sollte nicht gezögert werden, die Party, den Club oder auch die feiernde Menschenmenge sofort zu verlassen – am besten gemeinsam mit Vertrauenspersonen. Besteht konkreter Verdacht, Opfer von K.O.-Tropfen geworden zu sein, sollte unbedingt ein Arzt oder die Ambulanz eines Krankenhauses angesteuert werden.

Keine Statistiken

Der Einsatz von K.O.-Tropfen und damit verbundene Straftaten werden von der Polizei nicht gesondert erfasst. Das teilt ein Sprecher des Polizeipräsidiums Westpfalz auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. „In der polizeilichen Kriminalstatistik werden lediglich die verschiedenen Formen der Körperverletzung sowie verschiedene Arten von Sexualdelikten erfasst“, so der Sprecher weiter. Deshalb sei es nicht möglich, zu sagen, ob oder wie oft es in den vergangenen Jahren im Kreis Kusel zu solchen Fällen kam.

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