Kreis Kusel
Gema-Wucher auf dem Weihnachtsmarkt
Neu ist das Thema streng genommen nicht. Denn schon seit einigen Jahren ringen Veranstalter von Volksfesten mit erhöhten Gebühren, die sie an die Verwertungsgesellschaft Gema abführen müssen. Diese Gebühren fallen an, wenn öffentlich Musik dargeboten wird. Eine Ausnahme gibt es etwa bei Kompositionen, deren Urheber mindestens 70 Jahre tot ist.
„In unserer Verbandsgemeinde sind die gestiegenen Gema-Gebühren ein zunehmendes Thema“, teilt die Verwaltung der VG Oberes Glantal auf RHEINPFALZ-Anfrage mit. „Die Veranstaltungen wie Weihnachtsmärkte und Dorffeste werden in der Regel nicht kommerziell ausgerichtet, sondern basieren auf dem Engagement von Ehrenamtlichen, die diese Events für die Gemeinschaft organisieren.“ Dabei würden keine Eintrittsgelder erhoben, die Einnahmen deckten lediglich die grundlegenden Ausgaben sowie Genehmigungsgebühren und Versicherungen. „Die hohen Gema-Gebühren stellen eine zusätzliche Belastung für diese ehrenamtlich organisierten Feste dar, wodurch es zunehmend schwieriger wird, die nicht kommerziellen Ziele der Veranstaltungen aufrechtzuerhalten“, schreibt eine Verwaltungsmitarbeiterin, die darauf hinweist, dass genaue Zahlen aufgrund der Vertragsverschwiegenheit nicht genannt werden dürften.
Veranstaltungsreihen aus Programm genommen
Die Gema-Gebühren variieren je nach Größe der Veranstaltungsfläche. Bei größeren Märkten im Außenbereich könnten die Kosten für eine mehrtägige Veranstaltung auf rund 1300 bis 1500 Euro steigen – vor allem bei Flächen über 1000 Quadratmetern, erläutert die Verwaltung im Südkreis. Bei kleineren Flächen bis 500 Quadratmeter beliefen sich die Kosten auf rund 120 bis 250 Euro. „Diese Kosten für Veranstaltungen im Außenbereich haben sich in den letzten Jahren spürbar erhöht“, heißt es in der Antwort. „Trotz Versuchen, durch Änderungen wie die Verkleinerung der Fläche oder die Beantragung von Härtefallregelungen Einsparungen zu erzielen, bleiben die hohen Gebühren ein schwieriger Faktor.“ Für Gemeinden, die diese Veranstaltungen mit ehrenamtlichen Kräften stemmten, stelle dies eine zusätzliche Hürde dar. Dorffeste, Weihnachtsmärkte und ähnliche Veranstaltungen seien schließlich nicht darauf ausgelegt, Gewinne zu erzielen, sondern förderten den sozialen Zusammenhalt und das gemeinschaftliche Miteinander.
Und das bleibt auch im Südkreis nicht folgenlos: Um Kosten zu senken, hätten Gemeinden in einigen Fällen bereits Maßnahmen ergriffen, heißt es von der Verwaltung. So sei beispielsweise auf Gema-freie Musikangebote zurückgegriffen worden. „Andere haben das Programm verschlankt, indem sie auf Live-Auftritte verzichteten oder Standbetreiber gebeten haben, keine Musik in ihren Ständen abzuspielen“, teilt die Verwaltungsmitarbeiterin mit, ohne konkret Fälle zu benennen. Ebenso gebe es Gemeinden, „die einzelne Veranstaltungsreihen aufgrund der hohen Gema-Gebühren aus dem Programm genommen haben“.
Musik als wesentlicher Bestandteil vieler Veranstaltungen
Bei Veranstaltungen im Außenbereich basiere die Berechnung der Gema-Gebühren auf der gesamten Fläche, die für die Veranstaltung genutzt wird – unabhängig davon, welche Fläche tatsächlich beschallt wird. „Diese Gebühren stehen oft in keinem Verhältnis zu den nichtkommerziellen Zielen der Feste, die auf Gemeinschaft und Ehrenamt abzielen“, schreibt die Verwaltungsmitarbeiterin, die darauf hinweist, dass auch Fremdveranstalter die gestiegenen Kosten in Eintritts- und Standgebühren einpreisen müssten.
Die Gema-Gebühren hätten durchaus ihre Berechtigung. Seien sie doch grundsätzlich dafür gedacht, Künstlern ein angemessenes Honorar für die Verwertung ihrer Werke zukommen zu lassen. Musik sei ein wesentlicher Bestandteil vieler Veranstaltungen und trage erheblich zur Atmosphäre und zum kulturellen Wert bei, worauf auch die Gemeinden nicht verzichten wollten. „Die Gemeinden schöpfen ihre Mittel jedoch nicht aus hohen Standgebühren oder Teilnehmergebühren, sondern aus dem ehrenamtlichen Engagement, das unseren Gemeinden Leben einhaucht“, so die Verwaltungsmitarbeiterin.
Bei Kerwen gelegentlich 100-Euro-Marke gerissen
In den Verbandsgemeinden Lauterecken-Wolfstein sowie Kusel-Altenglan gibt es derzeit wiederum keinen Gesprächsbedarf in Sachen Gema-Gebühren für Weihnachtsmärkte und weitere Feste, wie beide Verwaltungen auf Anfrage mitteilen. Für den Lauterecker Weihnachtsmarkt sei im vergangenen Jahr eine Gema-Gebühr in Höhe von rund 50 Euro fällig geworden, die Rechnung für dieses Jahr stehe noch aus. Rund 72 Euro seien 2022 berechnet worden, „wobei hier eine größere Fläche zugrunde lag“, heißt es seitens der Verwaltung.
Bei den Veranstaltungen, bei denen jeweils die Gemeinde gegenüber der Gema zahlungspflichtig ist, hätten die bisherigen Gebühren fast durchgängig im niedrigen bis mittleren zweistelligen Bereich gelegen. Einzig bei Kerwen oder ähnlichen Veranstaltungen sei die 100-Euro-Marke gelegentlich gerissen worden. Zu Veranstaltungen, bei denen ein kommerzieller Veranstalter oder ein Verein den Hut auf hat, lägen der Verwaltung keine Informationen vor.
Die VG Kusel-Altenglan weist darauf hin, dass sich die Höhe der Gebühren außer an der Fläche auch am Veranstaltungscharakter orientiere. So mache es einen Unterschied, ob ein Bühnenprogramm geboten oder lediglich Hintergrundmusik gespielt werde. Mit Blick auf vergleichbare Rahmenbedingungen lasse sich feststellen, dass die Ausrichtung von Weihnachtsmärkten für die Veranstalter noch kostspieliger geworden seien als im vergangenen Jahr.