Lauterecken RHEINPFALZ Plus Artikel Freiflächen-Photovoltaik: Fünf Gemeinden mit Vorsprung

Mit Sonne und Wind soll die Energiewende gelingen.
Mit Sonne und Wind soll die Energiewende gelingen.

Solarmodule auf Grundstücksflächen in der Landschaft sind derzeit in aller Munde. Ein Quintett hat im Nordkreis einen kleinen Wettbewerbsvorteil. Etliche Orte wollen ebenfalls Flächen für Solarenergie ausweisen – müssen nun aber abwarten.

Mit Einöllen, Glanbrücken, Kirrweiler, Kreimbach-Kaulbach und Lohnweiler haben fünf Gemeinden in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein bereits vor der Fortschreibung des gemeinsamen Flächennutzungsplanes von Teiländerungen profitieren können und weisen Flächen für Solaranlagen im Außenbereich aus.

Welche der angefragten Projekte umgesetzt werden können, hängt nämlich vom Flächennutzungsplan ab. Der soll für die fusionierte Verbandsgemeinde zusammengelegt werden. Vorgeschaltet wird eine flächendeckende Untersuchung zu den am besten landschaftsverträglichen Flächen für Solarparks.

Erbauer müssen zahlen

Verbandsbürgermeister Andreas Müller erklärte im Haupt- und Finanzausschuss, dass die bisherigen Flächen für Solarparks 63 Hektar umfassen. Da die Verbandsgemeinde fast 30.000 Hektar groß sei, wären 0,27 Prozent der Fläche für Photovoltaik belegt. Für die Verbandsgemeinde sind die Planungen kostenneutral. Die Kosten tragen die potenzieller Erbauer.

Im Ausschuss wurde über Vorentwürfe beraten und Stellungnahmen zur Kenntnis genommen. All das soll in einem Entwurf münden. Dann sind erneut Einwände von Behörden und der Öffentlichkeit möglich. Erst im Anschluss erfolgt die Abstimmung im Rat der Verbandsgemeinde (VG).

„Keine Orte vorziehen“

Uwe Welker (SPD), der sich schon von Beginn an für eine vorgeschaltete Untersuchung der gesamten VG zur Ermittlung der besten Standorte stark machte, erklärte gegen die Empfehlung für den Rat zu stimmen, „da es falsch ist, fünf Gemeinden vorzuziehen“ und er „die Gleichbehandlung aller Gemeinden favorisiert“. Müller widersprach dem nicht, zeigte sich aber zuversichtlich, dass diese Gemeinden sich letztlich an der solidarischen Zweckvereinbarung beteiligen würden. „Wird man sehen“, zeigte sich Welker etwas weniger optimistisch.

Die Ende 2018 in Kraft getretene Landesverordnung zum Bau von Solaranlagen sollte ursprünglich 2021 enden. Mittlerweile wurde die Geltungsdauer jedoch unbegrenzt verlängert. Mit diesem Wissen, dass bekannte Müller, wäre man das Ganze damals vielleicht anders angegangen.

Warten bis Ende 2023

Während die fünf Gemeinden ihre Pläne durch die Teiländerungen bereits vollziehen können, müssen die anderen Gemeinden die Gesamtfortschreibung des Flächennutzungsplanes abwarten. Helmut Dahlmanns von der Verwaltung erklärte, dass damals eine „Interimslösung“ getroffen wurde, da die Frist der Landesverordnung 2021 enden sollte.

Im Gegensatz zu den fünf Gemeinden, waren Projekte in anderen Gemeinden noch nicht so weit vorangeschritten, dass diese bis zum damaligen Fristende hätten fertig werden können. Wahrscheinlich könnten gegen Ende 2023 weitere Bebauungspläne realisiert werden. Mit jeweils zwei Gegenstimmen wurde dem VG-Rat empfohlen, die Vorentwürfe der ehemaligen VGs Lauterecken und Wolfstein anzunehmen.

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