Kirrweiler RHEINPFALZ Plus Artikel Eltern in Kirrweiler erhalten mehr vom Erlös aus der Windkraft

Die Bürger werden an dem Erlös der drei Windräder beteiligt.
Die Bürger werden an dem Erlös der drei Windräder beteiligt.

Die Einwohner am Erlös der Windkraft zu beteiligen, ist schon seit Jahren in Kirrweiler Standard – Kindergeburten- und Einschulungsgeld wurden jetzt erhöht. Auch die Gestaltungsprämie steigt möglicherweise bald – mit den Steuerhebesätzen.

Mit den drei Windrädern, die seit 2016 nahe des Truppenübungsplatzes und somit recht weit von der Bebauung entfernt sind, gebe es nur ganz selten Probleme, sagt Ortsbürgermeister Ralf Schuster. Doch die Einwohner sollten auch direkt von der Windkraft profitieren.

Eine Säule dessen, was durch Windkraft-Einnahmen an die Bürger zurückgegeben wird, ist das Kindergeburten- und Einschulungsgeld. Eltern können es mit einem Anruf bei Schuster schnell beantragen. Bisher lag der Satz bei 200 Euro, doch aufgrund der Inflation und Preissteigerungen ist der Betrag in diesem Jahr auf 250 Euro angehoben worden.

Gestaltungsprämie an Grundsteuer gekoppelt

Für alle Kirrweilerer gibt es außerdem jährlich die Möglichkeit, die Gestaltungsprämie zu beantragen. „Solange es die Grundsteuer B gibt, gibt es auch die Gestaltungsprämie“, sagt Schuster. Diese Prämie, gekoppelt an die Grundsteuer B, können Einwohner unkompliziert und unbürokratisch beantragen – und das sogar ohne Angabe, was mit dem Geld geschehen wird. Die Summe kann für Verschönerungsmaßnahmen genutzt werden. „Zum Service gehört, dass die Gemeinde die Antragszettel austeilt“, schildert Schuster. Die Anträge werden bei ihm abgegeben, von Schuster und dem Beigeordneten kontrolliert, aufgerundet und ausgezahlt. Aktuell ist die Gestaltungsprämie auf 200 Euro gedeckelt, möglicherweise wird dieser Betrag in Zukunft erhöht, da die Steuerhebesätze steigen werden.

Selbst eine finanziell gut gestellte Gemeinde wie Kirrweiler ist durch das neue Landesgesetz regelrecht gezwungen, die Steuerhebesätze drastisch zu erhöhen – so steigt der Nivellierungssatz der Grundsteuer B beispielsweise von 365 auf 465, die Gewerbesteuer von 365 auf 380 Prozent. Auf dieses Niveau wird nun auch die entsprechende Steuer in der Gemeinde angehoben – sehr zum Unmut der Ratsmitglieder, welche die Bürger eigentlich nicht mehr belasten möchten. Jedoch wird für die Berechnung von Verbandsgemeinde- sowie Kreisumlage von den Mehreinnahmen ausgegangen, selbst wenn die Gemeinde die alten Hebesätze beibehalten würde und faktisch keine höheren Einnahmen hätte.

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