Kusel
Aufsichtsbehörde fordert: Kreis Kusel muss freiwillige Ausgaben senken
Der Alarmruf von Landrat Otto Rubly ist rund vier Wochen alt. In Gesprächen mit der ADD über den Haushalt des Landkreises gebe es Probleme. Angesichts eines erneut zweistelligen Haushaltsdefizits habe die ADD zum Sparen gemahnt – vor allem deshalb, weil sich der Kreis mehr freiwillige Leistungen gönnt, als dies vorgesehen ist. Rund fünf Millionen Euro stehen dafür drinnen, nur etwa eine Million dürfte er sich angesichts des defizitären Haushalts leisten. Kürzen oder die Umlage deutlich erhöhen hieße also die Devise.
Was die Situation zusätzlich verschärft: Die ADD hat die Zügel angezogen bei der Beurteilung dessen, was sie als freiwillige Leistungen ansieht. Nicht unbedingt mit Zustimmung des Kreises. Beispiel: der Erhalt der kreiseigenen Burgen. Hier sind Kreismittel für den barrierefreien Ausbau – übrigens etwas, das das Land ausdrücklich möchte – von Burg Lichtenberg in Höhe von 150.000 Euro vorgesehen; dazu knapp 197.000 Euro für laufende Kosten. Etwa dafür, marode Mauern zu sanieren.
„Ich dachte bisher, der Erhalt von Kreisvermögen sei eine Pflichtaufgabe“, argumentiert Rubly voller Unverständnis, verweist darauf, dass man Burgruinen nur schwerlich verkaufen und schon gar nicht weiterhin verfallen lassen kann. Die ADD ist da offenbar anderer Meinung.
Andere Punkte auf dieser Liste würden, falls man sie ersatzlos streicht, dem Kreisleben weithin den Todesstoß versetzen. Der Breitbandausbau wäre in dieser Form nicht möglich, ebenso wenig der ÖPNV, der über den Schülerverkehr hinausgeht. Das neue Schwimmbad dürfte eigentlich gar nicht erst aufgehen angesichts eines Betriebsdefizits von 405.000 Euro im Jahr – allein für den Kreis. Bei der Verbandsgemeinde muss nochmals dieselbe Summe verbucht werden. Die Draisinenstrecke wäre ebenso dicht wie das Geoskop, Tourismusförderung gäbe es ebenso wenig wie Wirtschaftsförderung, und, und, und.
ADD-Vertreterin anwesend
Daher wird es am heutigen Mittwoch spannend, wenn eine Vertreterin der ADD die Sicht ihrer Behörde darlegt. Und sich dabei den Fragen der Ausschussmitglieder stellt. Dabei werden nicht nur die Kreistagsmitglieder selbst gespannt sein, sondern auch die Verbands- und Ortsgemeinden. Denn was hier in nächster Zeit passiert, betrifft sie genauso. Und das nicht nur, wenn die Kreisumlage erhöht wird.
Nehmen wir auch hier ein Beispiel: das Kulturprogramm des Kreises. Das wird zu je einem Drittel von Kreis, Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan und Stadt Kusel bezahlt. Nun könnte der Kreis aufgrund seiner Finanznöte entscheiden, dass er aus dem gemeinsamen Programm aussteigt und seine 18.000 Euro Anteil am Defizit spart. Das würde vielleicht in Waldmohr ein gewisses Aufatmen auslösen, weil die dortige Ortsgemeinde schon seit Jahren ein eigenes Kulturprogramm auf die Beine stellt und dieses auch selbst finanziert. Aber für die Kreisstadt wäre das ein herber Verlust.
Nun könnten die verbliebenen Partner, Verbandsgemeinde und Stadt, auf die Idee kommen, das Programm im bisherigen Umfang beizubehalten und den Kreisanteil untereinander aufzuteilen. Aber: So einfach ist das nicht.
Denn der Kreis unterliegt nicht nur mit seinem eigenen Haushalt der Kontrolle der ADD, er ist zugleich auch die Kommunalaufsicht für die Verbands- und Ortsgemeinden im Kreis. Und wenn oben strenge Maßstäbe angelegt werden, dann muss das die Kommunalaufsicht nach unten auch tun. Das heißt: Auch er muss prüfen, ob die Haushalte von Verbandsgemeinde und Stadt Kusel gedeckt sind – und das werden sie mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht sein. Die Stadt hat einen chronisch defizitären Etat, und die Verbandsgemeinde wird ihn allein schon durch die Schwimmbadkosten haben – selbst ohne die 405.000 Euro Defizitanteil würde der Ausgleich schwer.
Ergo muss die Kommunalaufsicht beim Kreis einschreiten, wenn dann auch noch 18.000 Euro freiwillige Leistungen für das Kulturprogramm hinzukommen. Gleiches gilt beispielsweise auch für die gemeinsam betriebene Kreis- und Stadtbücherei. Dem Kreis bliebe – nach Maßgabe von oben – nichts Anderes übrig, als die Haushalte nicht zu genehmigen.
Aber: Es naht Hoffnung. Und das ausgerechnet in Form der Corona-Krise. Denn das Land und die ADD haben zumindest zaghaft signalisiert, dass man angesichts der viel größeren Probleme durch Corona augenblicklich geneigt sein könnte, die Haushalte doch etwas weniger streng durchzuwinken, um wenigstens hier ein Stück weit Normalität fortzusetzen.
Das bedeutet: Wenn der Kreis sich zumindest ein klein wenig in Richtung ADD-Vorgaben bewegt, bekommt er seinen Haushalt, ohne dass er zu gravierenden Einschnitten gezwungen ist. Er hätte, ebenso wie seine Verbands- und Ortsgemeinden, ein klein wenig Ruhe. Zumindest bis zum Haushaltsjahr 2021. Oder 2022.
Zur Sache: Nivellierungssätze als Maßstab
Nicht nur die ADD-Kritik an den freiwilligen Leistungen werden für die Ortsgemeinden in der näheren Zukunft ein Problem. Ein nicht minder großes werden die sogenannten Nivellierungssätze.
Seit einigen Jahren gibt es diese Nivellierungssätze. Sie sind, grob gerechnet, der Durchschnitt der Hebesätze aller Kommunen in Rheinland-Pfalz. Die Hebesätze beziehen sich auf Steuern, die jede Gemeinde individuell erheben kann. Gemeint sind hier in erster Linie die Sätze für Gewerbe- und Grundsteuern.
Seit zwei Jahren nun gilt der Grundsatz: Kommunen, die ihren Haushalt nicht ausgleichen können – im Kreis Kusel sind das nahezu alle –, müssen ihre Steuern zumindest auf die Nivellierungssätze anheben; ansonsten gibt es keine Zuschüsse mehr. Dennoch haben viele Ortsgemeinden auf die Anhebung verzichtet, auf die sie zuvor von der Kommunalaufsicht hingewiesen worden waren. Grund: Bei ihnen standen vielfach keine Projekte an, für die es Zuschüsse hätte geben können. Sie wollten ihre Bürger und Betriebe nicht weiter belasten.
Waren die Haushalte deswegen bisher zwar gerügt, aber dennoch durchgewunken worden, so soll sich das nach dem Willen des Landes künftig ändern. Wer die Nivellierungssätze nicht erhebt, dessen Haushalt ist nicht mehr genehmigungsfähig, wenn er defizitär ist. Die Gemeinden werden also ihre Steuern erhöhen müssen.
Nun wäre das allein schon schwierig genug, denn zahlen müssen das Bürger und Betriebe. Doch es wird noch komplexer, weil das Land damit ein Perpetuum mobile der Steuererhöhungen in Gang setzt.
Schon im vergangenen, noch mehr im neuen Haushaltsjahr hat die Kommunalaufsicht die Kommunen jedweder Größe dazu verpflichtet, ihre Steuern zu erhöhen – angefangen bei der Großstadt Kaiserslautern. Das hat zur Folge, dass die Nivellierungssätze steigen, weil ja die Hebesätze im Land durchschnittlich ansteigen. Konsequenz: Kaum hat eine Kommune ihre Steuern auf die Nivellierungssätze gebracht, steigen Letztere im folgenden Jahr wieder – geschuldet den ganzen Erhöhungen. Also müssen sie erneut erhöhen. Und im Folgejahr wieder. Und wieder. Bis das Land irgendwann den Strich macht und von der Forderung abrückt, Steuern entsprechend der Nivellierungssätze zu erheben.
Vielleicht führt ja auch hier die Corona-Krise zu einer veränderten Haltung.