Kusel Zum Teil kostet es mehr als das Dreifache

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Im Kreis Kusel weisen die kommunalen Friedhofsgebühren erhebliche Unterschiede auf. Dies zeigt eine Umfrage der RHEINPFALZ bei den drei Verbandsgemeinden im Landkreis. Die Erhebung bestätigt zudem, dass Urnengräber als Beisetzungsform klar dominieren (wir berichteten).

Für die 41 Friedhöfe in der Verbandsgemeinde Kusel-Altenglan schwanken die Gebühren, die von den einzelnen Ortsgemeinden festgesetzt werden, zwischen 30 Euro für ein Kindergrab und 2400 Euro für ein Rasenreihengrab in Konken. Von den Bestattungen in der Verbandsgemeinde entfielen im aktuellen Jahr mehr als 80 Prozent auf Urnenbeisetzungen. Auch zwischen Nachbargemeinden gibt es Differenzen bei den Gebühren. So sind etwa in Pfeffelbach für eine Reihengrabstätte 160 Euro und für ein Urnenreihengrab 150 Euro zu zahlen. In Reichweiler beträgt die Gebühr für ein Reihengrab 120 und für ein Urnenreihengrab 80 Euro. Auf den drei Friedhöfen der Stadt Kusel besteht die größte Vielfalt an Bestattungsformen: allein sieben Wahlmöglichkeiten für Reihen- beziehungsweise Urnenreihengräber. Die Gebührenspanne reicht von 200 bis 616 Euro. Das Nutzungsrecht an einem Wahlgrab kostet abhängig von Urnen- oder Sargbestattung zwischen 420 und 760 Euro. In Horschbach gelten seit Oktober neue Friedhofsgebühren: Für ein Reihengrab müssen 200 Euro gezahlt werden, im Rasengrabfeld 700 Euro. Urnenreihengräber kosten 100 Euro und Urnengräber in einem Rasen- oder Baumfeld 300 Euro. In der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein gibt es 53 Friedhöfe. Auch hier klaffen die örtlichen Grabgebühren den Angaben zufolge erheblich auseinander. Für eine Kindergrabstätte fallen Kosten in einer Bandbreite von 51 bis 1170 Euro an. Die Nutzungsgebühren für eine Reihengrabstätte betragen zwischen 107 Euro und 1325 Euro. Für Wahlgrabstätten sind Gebühren von 215 Euro in Kappeln bis zu 4570 Euro in Wolfstein fällig. Auch bei Urnengräbern gibt es im Nordkreis gewaltige Gebührenunterschiede. Die günstigste Urnenreihengrabstätte kostet 85, die teuerste 550 Euro. Für Urnenwahlgräber müssen zwischen 215 und 700 Euro gezahlt werden. Im Jahr 2017 standen in der Verbandsgemeinde Lauterecken-Wolfstein 44 Erdbestattungen 193 Urnenbeisetzungen gegenüber, wie die Verwaltung mitteilte. 16 anonyme Bestattungen wurden registriert. Auf den 43 Friedhöfen in der Verbandsgemeinde Oberes Glantal erreichten im vergangenen Jahr Urnenbestattungen einen Anteil von rund 70 Prozent. Ein ähnlicher Wert ergibt sich nach Auskunft der Verwaltung in den ersten zehn Monaten 2018. Im Südkreis besteht bei Gebühren für eine Bestattung in einem Reihengrab eine Spanne zwischen 990 Euro in Gries und 1850 Euro in Waldmohr. Für ein Urnenreihengrab schwanken die Gebühren zwischen 300 Euro in Brücken und 1000 Euro in Nanzdietschweiler. Diese Spanne sei auf die unterschiedliche Kalkulation der Ortsgemeinden zurückzuführen, erläutert Tobias Weber von der Verbandsgemeindeverwaltung Oberes Glantal. Dabei seien auch örtliche Unterschiede bei Nutzungs- und Ruhezeiten zu beachten. Von der Gestaltung der Friedhofsgebühren in anderen Ortsgemeinden unterscheidet sich Steinbach. Unabhängig von der Bestattungsform erhebt die Ortsgemeinde einheitlich 600 Euro als Grabnutzungsgebühr.

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