Kusel Kinderwagen und Rollstühle haben Vorrang
«Rammelsbach.»Sie könne nur so lange ihr Fahrrad im Bus transportieren, wie kein anderer Fahrgast mit Kinderwagen komme. Diese Aussage erhielt unsere Leserin Christine Arnold. Sie fuhr nicht mit, wollte nicht das Risiko eingehen, weit vor ihrem Ziel aussteigen zu müssen. Nun fragt sie sich: Wer hat das Vorrecht? Und wie sieht es aus, wenn mehrere Kinderwagen mit sollen oder Kinderwagen auf Rollstuhlfahrer treffen?
Wie haben uns dieser Frage angenommen und sowohl mit dem Verkehrsverbund Rhein-Necker (VRN) und mit dem Busunternehmen DB Regio Mitte, das zur Deutschen Bahn gehört, geredet sowie den Text einer EU-Verordnung bemüht. Letztere nennt vor allem Rollstuhlfahrer, aber auch Behinderte, Alte, Schwangere und Menschen mit Kleinkindern „Fahrgäste mit besonderen Bedürfnissen“. Klar ist auch dem Europäischen Rat, dass „aus Gründen der Sicherheit oder wegen der Fahrzeugkonstruktion oder der Infrastruktur“ ein Rollstuhlfahrer in Ausnahmefällen nicht mitgenommen werden kann. Für unseren Fall relevant: Platzmangel ist ein triftiger Grund. Das legen auch die VRN-Beförderungsbedingungen so fest: Fahrräder werden generell mitgenommen – an Schultagen aber nur von 9 bis 11.30 und ab 14 Uhr – „sofern ausreichende Platzkapazitäten vorhanden sind“. Es ist auch festgelegt: „Die Beförderung von Kinderwagen und Rollstühlen hat Vorrang.“ Nun sagt allerdings der Pressesprecher der Deutschen Bahn für die DB Regio Mitte, die für die Buslinien im Kreis Kusel ebenso zuständig ist wie in der gesamten Region, dass „es mit Sicherheit der allerletzte Schritt ist, Fahrgäste, die schon drin sind, wieder raus zu bitten“. Das Unternehmen verlasse sich darauf, dass der Busfahrer als Hausherr über ausreichend Erfahrung verfüge, um in solchen Situationen abwägen zu können. Auch kenne er den Fahrplan, wisse also, ob bald der nächste Bus komme; und er kenne die Gegebenheiten auf der Linie, also ob beispielsweise regelmäßig Rollstuhlfahrer oder Menschen mit Kinderwagen zusteigen. Es gebe keine Anweisung, betont er, Fahrgäste mit Fahrrad von vorneherein darauf hinzuweisen, dass sie den Bus eventuell verlassen müssten, sollten Menschen mit „vorrangigem Interesse“ zusteigen wollen. Was also im Fall von Christine Arnold tun? Sie wollte mit dem Bus um 14.26 Uhr ab Rammelsbach nach Lauterecken fahren, hatte ihr Fahrrad dabei, um dort die lange Strecke vom Bahnhof zu ihrer Tante ins Pflegeheim zu fahren. Explizit wurde ihr von der Busfahrerin gesagt, sie müsse den Bus verlassen, wenn ein Kinderwagen im Bus abgestellt werde. Auch auf ihren Einwand, der Bus habe doch einen großen Kofferraum, sei die Busfahrerin nicht eingegangen. So wollte die Rammelsbacherin das Risiko nicht eingehen. Die Fahrtstrecke mit dem Bus dauert alleine etwa 45 Minuten. Der nächste fährt auf dieser Linie eine Stunde später. Aber: Eine Lösung gibt es ebenso wenig wie eine Garantie, dass sie mit dem Fahrrad bis Lauterecken im Bus mitfahren darf. Doch in diesem wie in wohl den meisten Fällen, so die Pressestelle der Deutschen Bahn, sei es doch eher unwahrscheinlich, dass die Fahrt hätte unterbrochen werden müssen. Info Die 116-seitige Broschüre Tarif-Info 1/2018 mit Tarifbestimmungen und Beförderungsbedingungen gibt es zum Download auf der Internetseite www.vrn.de, Unterpunkt Service, Unterpunkt Broschüren & Download.