Bruchmühlbach-Miesau RHEINPFALZ Plus Artikel Was Bürger ärgert: Kleiderhaufen am Bahnhof Bruchmühlbach-Miesau

Kein schöner Anblick: Wochenlang ärgern sich Gerd Gilcher und seine Nachbarn schon über die Zustände rund um den Altkleiderconta
Kein schöner Anblick: Wochenlang ärgern sich Gerd Gilcher und seine Nachbarn schon über die Zustände rund um den Altkleidercontainer am Bahnhof.

Ein Teppich, kaputte Matratzen und ein Berg alter Kleider liegen um den Altkleidercontainer am Bahnhof in Bruchmühlbach-Miesau herum. Wochenlang schon stört sich Gerd Gilcher an dem Anblick. Das Ordnungsamt der Verbandsgemeinde verweist auf die Zuständigkeit der Deutschen Bahn, die widerspricht.

Fast ordentlich sieht es am Dienstagvormittag rund um den Container am Bruchmühlbach-Miesauer Bahnhof aus. „Seit gestern ist aufgeräumt worden“, bestätigt Gerd Gilcher, dass vorher die nun aufgeschichteten und zusammengeräumten Kleider, Schuhe und zerfledderten Matratzen ein deutlich wüsteres Bild abgaben – wie auch das Bild unseres Fotografen vom Abend zuvor noch zeigt.

Schon eine Ratte mit nach Hause gebracht

Seit sechs bis sieben Wochen halte dieser Zustand nun schon an, macht Gilcher seinem Unmut Luft. Immer mehr Unrat häufe sich an. „Elstern und Raben machen sich daran schon zu schaffen“, hat der 62-Jährige beobachtet. Und die Katze seiner Nachbarin habe schon eine Ratte mit nach Hause gebracht. Er vermutet, dass der Container aufgebrochen wurde oder die Tür aus einem anderen Grund aufgesprungen sei. Nur so kann er sich erklären, wo die ganzen Kleider herkommen. Auf den ersten Blick sieht der Altkleidersammler jedoch unversehrt aus. Einen Hinweis darauf, von wem dieser aufgestellt wurde, fehlt.

Wem gehört das Gelände?

Eine Nachbarin habe schon mehrmals beim Ordnungsamt der Verbandsgemeinde (VG) angerufen. Dort aber heißt es, zuständig für die Beseitigung der Textilien und des mittlerweile dazugestellten Unrats sei die Deutsche Bahn. „Die Altkleidercontainer stehen auf privatem Grund der Bahn“, erläutert der Bürgermeister der VG, Erik Emich. Auch wenn es nicht schön aussehe, könne das Ordnungsamt – soweit keine Gefahr von der Situation ausgehe – dort nicht tätig werden. „Beschwerden über Verschmutzungen werden unsererseits an die Bahn als Grundstückseigentümer weitergeleitet, so wie im aktuellen Fall auch“, sagt Emich.

Das bestätigt jedoch die Deutsche Bahn (DB) so nicht. Ein Sprecher teilt auf RHEINPFALZ-Anfrage mit, das Gelände sei schon vor Jahren an die Kommune verkauft worden und der Container stehe somit auf kommunalem Grund und Boden. Dennoch lasse die Bahn mit sich reden. Eine Beschwerde über den Zustand am Bahnhof läge dem zuständigen Bahnhofsmanagement in Kaiserslautern jedoch bislang nicht vor.

Emich: „Bahn in Unkenntnis der Eigentumsverhältnisse“

Dem widerspricht wiederum Erik Emich. Er habe extra noch einmal Rücksprache mit dem Ordnungsamt gehalten. Dort sei ihm versichert worden, dass die DB bereits mehrfach auf die Kleiderberge hingewiesen worden sei. Denn, auch das hält Emich nach nochmaliger Überprüfung fest: „Das betreffende Grundstück mit dem Container und den Verunreinigungen gehört der Bahn.“ Zwar habe die Gemeinde einen Teil des Geländes südlich der Gleise tatsächlich bereits von der DB erworben, ein Stück befinde sich aber noch in Bahnbesitz. „Im Nahbereich der Bahngleise ist eine Lärmschutzwand durch die DB geplant“, sagt der Bürgermeister. Diese wirke sich auf den erwerbbaren Grundstücksteil aus.

Aufgrund der für die Bahn anscheinend unklaren Lage, hat Emich einen Vorschlag: „Wenn die Bahn nicht weiß, dass ihr das Grundstück gehört, kann sie es ja kostenlos an die Gemeinde übertragen. Die Bahn hat dann in Unkenntnis der Eigentumsverhältnisse keinen Verlust und die Gemeinde kann den Parkplatz weiter planen und verwirklichen. So wäre beiden Seiten geholfen.“

Denn Pläne für die Umgestaltung des Platzes gibt es bereits seitens der Gemeinde. Daher möchten Emich und Ortsbürgermeister Rüdiger Franz Gilchers Vorwurf, die Wohngegend zwischen Kaiserstraße und Bahnhof würde insgesamt „ein bisschen stiefmütterlich behandelt“ und sich „immer mehr zum Bahnhofsviertel im negativen Sinn“ entwickeln, so nicht stehen lassen.

Es gibt Pläne für die Fläche

„Den Bahnhofsparkplatz auf der ,Bruchmühlbacher Seite‘ (auch der nördliche Teil des Bahnhofsgeländes liegt auf Bruchmühlbacher Gemarkung, Anmerkung der Redaktion) hat die Ortsgemeinde mehr als im Blick.“ Es bestehe, wie gesagt, bereits eine Planung, um die Fläche neu zu strukturieren und anzulegen, teilen die Politiker mit. Die Umsetzung scheiterte bislang eben an dem fehlenden Stück und der noch zu bauenden Lärmschutzwand. Diese müsse, sobald das Vorhaben spruchreif sei, noch in den Plan der Ortsgemeinde integriert werden. Ein Förderantrag zum notwendigen Grunderwerb sei bereits beim Landesbetrieb Mobilität (LBM) eingereicht, gegenwärtig aber noch nicht beschieden.

Als Grund, warum nicht beide Seiten des Bahnhofsgeländes gleichzeitig umgebaut wurden, geben Emich und Franz an, dass zum Zeitpunkt des Ausbaus der Nordseite erstens die Südseite noch nicht zum Verkauf stand und zweitens damals angezweifelt worden sei, ob tatsächlich Bedarf für eine so große Parkfläche bestehe. Dieser sei mittlerweile durch die Auslastung belegt.

Einwurf: Wer räumt auf?

Die Kommune sagt: Das Gelände, auf dem der Altkleidercontainer am Bahnhof Bruchmühlbach-Miesau steht, gehört der Deutschen Bahn. Die Bahn sagt, es gehört der Gemeinde. Die Gemeinde prüft noch einmal und kommt zu dem Schluss: Nein, es gehört eindeutig der Bahn. Schön, das scheint geklärt zu sein. Nur: Die Unordnung ist noch da. Wer räumt jetzt dort auf? Diese Frage bleibt unbeantwortet. Natürlich, die Kommune sagt: Die Bahn muss das tun. Die aber fühlt sich ja nicht zuständig und findet, die Gemeinde sei am Zug. Letztendlich müsste ja zumindest der Inhaber des Containers ein Interesse an den Kleidern haben. Die sammelt er schließlich, um damit Geschäfte zu machen. Wer den grünen Container dort allerdings platziert hat, scheint auch niemand zu wissen, ein Hinweis auf dem Container fehlt. Der Aufsteller scheint ebenfalls niemanden gefragt zu haben, ob er ihn aufstellen darf, sonst müsste damals die Frage nach dem Besitz des Grund und Bodens schon geklärt worden sein.

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