Sembach
Warum die Vermarktung des Gewerbeparks Sembach nicht vorangeht
Von einem „Durchbruch“ war am Ende der gemeinsamen Bürger-Informationsveranstaltung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und der zuständigen Genehmigungsbehörde, der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD), vor einem Jahr die Rede. Ansiedlungswillige Firmen horchten auf, und die Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn und die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Stadt und Landkreis Kaiserslautern (WFK) zeigten sich sehr zufrieden: Die BImA, der das Areal gehört, hatte nämlich auf der Info-Veranstaltung zugesagt, dass Käufer von Grundstücken von der Haftung für das Grundwasser freigestellt werden. Das bedeutet, dass die Bundesanstalt die Verantwortung für die Sanierung des Grundwassers auf dem ehemaligen Flughafen übernehmen wird, falls dort PFAS nachgewiesen werden.
Diese industriell hergestellten Stoffe, die wegen ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften sowie ihrer Stabilität und Langlebigkeit gezielt eingesetzt werden, finden sich unter anderem auch in Löschschäumen. Diese hatten die Amerikaner, die das Gelände zwischen 1953 und 1995 nutzten, bei ihren Übungen eingesetzt. Eine Sanierung des Wassers und des Bodens durch spezielle Verfahren schätzt die BImA als wirtschaftlich unverhältnismäßig, sprich als zu teuer, ein. Die Fläche soll versiegelt werden, indem sie bebaut wird. Damit soll verhindert werden, dass Niederschlagswasser in den Boden versickert und die PFAS ins Grundwasser spült.
Mit jedem Käufer sollte auf sein Vorhaben bezogen ein Teilsanierungsplan erarbeitet und dabei geschaut werden, wie er das Grundstück bebauen könne. Das hatte die BImA auf der Infoveranstaltung vor einem Jahr daneben noch als Hilfestellung für die Firmeninhaber angekündigt. Geplant war auch, weitere Messstellen auf dem Areal zu bauen, um die Belastung des Grundwassers mit den Chemikalien besser einschätzen zu können. Die Vermarktung sollte möglichst schnell wieder aufgenommen werden und parallel zum Bau der Messstellen laufen.
WFK: „Verzögerung wirkt sich nachteilig aus“
Doch nach wie vor stockt die Vermarktung. Diese Verzögerung wirke sich nachteilig aus, äußert Philip Pongratz, Geschäftsleiter der WFK, Unverständnis. „Nachdem die Haftungsfrage geklärt war, waren alle sehr euphorisch. Wir dachten, dass jetzt der Knoten geplatzt ist und es mit dem Verkauf der Grundstücke weitergeht.“ Man habe laufend Anfragen von Firmen. Auch mehrere große Entwickler hätten nach Flächen im Gewerbepark gefragt, der laut dem Wirtschaftsexperten eine große wirtschaftliche Bedeutung für die Region hat. Nicht zuletzt weil er das einzige Industriegebiet im Kreis ist, das noch große zusammenhängende Flächen hat. Das IG Nord in Kaiserslautern und das Industriezentrum Westrich in Ramstein-Miesenbach seien schon belegt. „Warum weicht man von der Linie ab, die Grundstücke jetzt zu verkaufen?“, fragt Pongratz.
Auch Silke Brunck, Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Enkenbach-Alsenborn (SPD), bestätigt, dass die Nachfrage nach Plätzen im Gewerbepark hoch ist. „Wir haben keine Erklärung bekommen, warum es sich so hinzieht“, erläutert die VG-Chefin, dass die Planung immer noch auf demselben Stand sei, wie vor einem Jahr. Das letzte Gespräch mit der BImA zum Thema Gewerbepark und PFAS habe vor Monaten stattgefunden. Damals sei es um die Vergrößerung der Regenrückhaltebecken und des Abwasserkanals auf dem ehemaligen Flugplatz gegangen. Auch was die weiteren Grundwasser-Messstellen, die auf dem Areal gebaut werden sollen, angeht, würde sich die Bürgermeisterin wünschen, dass es schneller geht. „Wir wollen Ergebnisse haben. Es geht um die Sicherheit des Trinkwassers“, so Brunck. Ende September 2017 war festgestellt worden, dass der Mehlinger Trinkwasserbrunnen mit PFAS belastet ist. Er wurde sofort abgestellt. Die Mehlinger beziehen ihr Wasser seitdem aus Baalborn.
Es geht um Bodenschutzrechtliches
Doch woran liegt es, dass es im Gewerbepark zurzeit nicht weitergeht? Laut Hannes Kopf, Präsident der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd, hat die BImA noch nicht alle bodenschutzrechtlichen Fragen, die nach deutschem Umweltrecht vorgeschrieben sind, geklärt. Diese beziehen sich laut Kopf vor allem auf die Bewegung der möglicherweise mit PFAS belasteten Böden bei Bauarbeiten. Die Frage sei, wie stark in den Boden eingegriffen werde. So sei es ein Unterschied, ob nur eine Betonplatte hergestellt oder ein Keller ausgehoben werde. Der Plan, einen Großteil des Gewerbeparks zu versiegeln, um zu verhindern, dass die Chemikalien mit dem Regen ins Grundwasser gespült werden, sei gut, aber leider nicht ausreichend, so Kopf. Der BImA stehe es natürlich frei, die Grundstücke bereits jetzt zu veräußern. Die Sanierungspflicht läge dann allerdings bei den Erwerbern. „Die SGD als Sanierungsbehörde würde den nachfolgenden Eigentümern in der fachlichen Beratung aber zur Verfügung stehen“, hält Kopf fest. „Wir sind zuversichtlich, dass diese Fragen zeitnah gemeinsam mit der BImA geklärt werden können und dann endlich mit der Vermarktung begonnen werden kann“, so der SGD-Präsident.
BImA arbeitet an einem Rahmensanierungsplan
Die BImA bestätigte gegenüber der RHEINPFALZ, dass sie daran zurzeit arbeitet. „Im Zuge der noch laufenden Abstimmungen mit der SGD Süd sollen die Rahmenbedingungen zum Umgang mit den PFAS-Belastungen in einer Art ,Rahmensanierungsplan’ vereinbart und konkretisiert werden“, schreibt die Bundesanstalt. Dieser umfasse alle Grundstücke, die sich im Eigentum der BImA befänden. Geplant sei, der SGD Süd diesen Rahmensanierungsplan Ende des Jahres zur Abstimmung vorzulegen.
Doch warum verkauft die BImA die Grundstücke nicht bereits jetzt? Dazu soll erst die Abstimmung über die Rahmenvereinbarung mit der Genehmigungsbehörde abgeschlossen sein, antwortet die BImA auf diese Frage. „Ziel ist es, den Käufern zunächst alle bodenschutzrechtlichen Daten und Bewertungen zur Verfügung zu stellen und eine Handlungsanweisung zu geben, wie mit den bodenschutzrechtlichen Belangen zu verfahren ist und die bei ihren jeweiligen Bauvorhaben zu beachten sind.“ Dies soll laut BImA den Käufer in die Lage versetzen, die zu erfüllenden Auflagen rechtssicher einzukalkulieren. Man gehe derzeit davon aus, dass die Grundstücke im Frühjahr 2025 angeboten werden könnten, sagt die Bundesanstalt zur Zeitschiene.
Was den Bau der weiteren Grundwasser-Messstellen angeht, informiert diese, dass die Vergabe der Arbeiten zum Bohren der Messstellen noch nicht abgeschlossen ist. Der Grund dafür: Die Ausführungsfrist sei wegen der marktbedingten Auslastung der Bohrunternehmen verlängert worden, um ein zuschlagsfähiges Angebot zu erhalten. Man gehe derzeit davon aus, dass diese Arbeiten erst Anfang 2025 ausgeführt werden, so die BImA.
