Kreis Kaiserslautern Totes Holz belebt den Wald

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Für den Gemeindewald in Reichenbach-Steegen soll nach dem Willen des Ortsgemeinderates ein integratives Gesamtkonzept zum Umgang mit Biotopbäumen, Altbäumen und Totholz erarbeitet werden. Grundlage dazu ist ein Landeskonzept, auf das die Kommune aufbauen will.

Die SPD-Fraktion regte diesen Schritt an und ihr Antrag fand die ungeteilte Zustimmung des Rates. Im Rahmen der seit Jahren betriebenen naturnahen Waldbewirtschaftung muss neben einer wirtschaftlichen Nutzung auch die Sicherung der Lebensräume von Pflanzen und Tierarten gewährleistet sein. Hierbei stelle insbesondere der Anteil von Totholz als wesentliches Lebensraumelement eine besondere Rolle dar. Umgesetzt und vorangetrieben werden könne dies durch Ausgleichsmaßnahmen oder vorsorgend durch die Ausweisung von Waldrefugien, Biotopbaumgruppen oder auch einzelner Biotopbäume. Mit der Kartierung in Frage kommender Flächen hat die Ortsgemeinde das Forstamt Otterberg beauftragt. Zu klären ist mit dem Landesforst, ob aus der Bewirtschaftung genommene Flächen als ökologische Ausgleichsflächen für Dritte zur Verfügung gestellt werden können und ob diese Flächen von den betrieblichen Bewirtschaftungskosten des Landesforstes befreit werden. Der Forstwirtschaftsplan sieht für das kommende Jahr Einnahmen von 35.353 Euro bei Ausgaben von 36.231 Euro vor. Dies führt zu einem planmäßigen Defizit von 878 Euro. Geplant sind Durchforstungsmaßnahmen in den Bereichen Hilsberg, Diefenbach und Jungenwald bei einem geschätzten Holzeinschlag von 695 Festmetern. Den Erlösen stehen die Aufwendungen für die Holzgewinnung mit 17.700 Euro sowie die Kosten der Beförsterung und Steuern gegenüber. Der Forstwirtschaftsplan wurde einstimmig beschlossen. Bei einer Enthaltung von Ortsbürgermeister Dirk Wagner (SPD) wurde festgelegt, die Realsteuern und die Hundesteuern nicht zu erhöhen. Mit einem Satz von 330 Prozent für die Grundsteuer A und 390 für die Grundsteuer B und Gewerbesteuer liege man bereits über den Nivellierungssätzen des Landes, so die Ratsmitglieder. Für den ersten Hund sind 50 Euro, für jeden weiteren Hund 75 Euro und für gefährliche Hunde 250 Euro zu zahlen. Der Beitrag für die Feldwegeunterhaltung bleibt bei 16 Euro je Hektar. Ortsbürgermeister Wagner erinnerte daran, dass die letzte Erhöhung 2015 ausgesprochen wurde und verwies auf die Stellungnahme der Kommunalaufsicht zur diesjährigen Haushaltssatzung, wonach Verbesserungen vorzunehmen sind. Deshalb sprach er sich für eine Erhöhung bei der Grundsteuer B auf 410 Prozent aus, wodurch etwa fünf Prozent mehr in die Gemeindekasse fließen. Von den 793 betroffenen Bürgern zahlen 83 Prozent unter 300 Euro Steuer und zwei Prozent über 600 Euro. Bei einer Erhöhung der Grundsteuer A um zehn Prozentpunkte sind es 360 Euro und bei der Gewerbesteuer wären es 2100 Euro im Jahr, erklärte der Ortsbürgermeister. Neu gefasst hat der Ortsgemeinderat die Friedhofsgebührensatzung. Dabei wurden die Gebühren bei Urnenbeisetzungen in Zellenbenutzung und Benutzung der Aussegnungshalle unterteilt. Die Kosten für eine Grabanfertigung steigen um 30 Euro auf 500 Euro, neu aufgenommen wurde die Benutzung der Aussegnungshalle mit 200 Euro. |llw

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