Kreis Kaiserslautern Thema Windkraft liegt auf Eis

Das Thema Windkraft hat in den vergangenen Tagen in den Verbandsgemeinden Otterbach und Otterberg für ganz schön viel Wirbel gesorgt. In nächster Zeit wird es das nicht mehr tun. „Das Thema liegt auf Eis“, teilt Harald Westrich (SPD), Bürgermeister der Verbandsgemeinde Otterbach, mit. Der Grund: Wenn Flächennutzungsplanverfahren in fusionierenden Verbandsgemeinden nicht bis 30. Juni abgeschlossen sind, dann sind sie nichtig.

Die Verbandsgemeinde Otterbach möchte, wie mehrfach berichtet, ihren Flächennutzungsplan ändern und Sondergebiete für erneuerbare Energien in den Gemarkungen Frankelbach, Mehlbach, Olsbrücken und Sulzbachtal berücksichtigen. Die Ortsgemeinden in der Verbandsgemeinde Otterberg haben mittlerweile dazu Stellung genommen und sich gegen eine Änderung ausgesprochen. Den Hinweis auf die mögliche Nichtigkeit des Verfahrens hat Bürgermeister Harald Westrich erst in den vergangenen Tagen erhalten. Und zwar von einem Planungsbüro, dass sich mit der Fortschreibung eines Flächennutzungsplanes einer anderen fusionierenden Verbandsgemeinde befasst. Wird ein Feststellungsbeschluss nicht bis 30. Juni getroffen, ist das Flächennutzungsplanverfahren nichtig. Das war in der Verbandsgemeindeverwaltung in Otterbach niemand bekannt. „Es gibt dazu im Fusionsgesetz nirgendwo Hinweise. Auch die Kreisverwaltung weiß nichts davon“, sagt Westrich. Er hat sich beim Wirtschaftsministerium schlau gemacht und dort erfahren, dass dem aber zu „99 Prozent“ so sei. Der Grund dürfte darin liegen, dass die Behörde, die den Aufstellungsbeschluss getroffen hat, nach der Fusion nicht mehr existiert und somit auch keinen Feststellungsbeschluss treffen kann, so die Vermutung des Bürgermeisters. Bisher ging man davon aus, dass der Rechtsnachfolger, also die Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg, dazu berechtigt ist. Westrich gesteht auch: „Das war ein Schlag.“ Denn schließlich geht es hier nicht nur um das Thema Windkraft, sondern kann auch andere Verfahren wie die Ausweisung von Baugebieten betreffen. Letztlich wird sich nun alles verzögern. Wie lange, ist noch unklar. Immerhin: Die bereits gewonnenen Daten können laut Westrich weiterhin verwendet werden. Somit entstehen zumindest keine zusätzlichen Kosten. Westrich betont zudem mit Blick auf die Berichterstattung der vergangenen Tage, dass ohnehin noch längst keine Fakten geschaffen waren, was die Änderung des Flächennutzungsplanes betrifft: „Mit einem Aufstellungsbeschluss sollen die Bürger, die Kommunen und alle Behörden informiert werden, dass Änderungen im Flächennutzungsplan beabsichtigt sind. Sie sollen frühzeitig Einblick in die Vorentwürfe erhalten, damit sie sich auch rechtzeitig eine Meinung bilden können.“ Das heißt: Vonseiten der Verbandsgemeinde Otterbach wolle man niemanden vor vollendete Tatsachen stellen. „Dass über die Änderungen im Flächennutzungsplan nur die neue Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg entscheiden kann und wird, ist allein durch den zeitlichen Verfahrensablauf sichergestellt“, betont Westrich. Die Ortsgemeinden Frankelbach, Sulzbachtal und Mehlbach hatten einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans zum Thema Windkraft gestellt. „Es verbietet sich für mich, dass ich aus wahltaktischen Gründen einen Aufstellungsbeschluss verschleppe. Es ist aber auch nicht in Ordnung, dass eine Partei aus einem normalen Verwaltungsverfahren versucht politisches Kapital kurz vor der Wahl zu schlagen und suggeriert, es solle noch etwas vor der Fusion durchgedrückt werden“, sagt der Bürgermeister mit Blick auf die Kritik von CDU-Fraktionssprecher Peter Gieser im Otterberger Stadtrat. Dieser meinte, es sei kein guter Ausgangspunkt für die fusionierte Verbandsgemeinde, so kurz vor der Wahl und der Fusion eine Bauleitplanung durchboxen zu wollen. Die Mitglieder des Verbandsgemeinderates Otterbach hätten wohl überlegt gehandelt, so Westrich. Allen sei bewusst gewesen, dass letztlich der neue Verbandsgemeinderat darüber entscheiden wird. Außerdem sei seit zwei Jahren bekannt, dass die drei Ortsgemeinden eine Änderung des Flächennutzungsplans anstreben. „Gerade die größten Windkraftkritiker, die sich mit dieser rechtlichen Materie befasst haben, werden sehr wohl an einem Flächennutzungsplanverfahren interessiert sein und es auch begrüßen, dass nun alle Informationen zu diesem Thema veröffentlicht werden“, ist sich der Bürgermeister sicher. Zumal ab November theoretisch überall Windräder gestellt werden könnten, wenn dies nicht in einem Flächennutzungsplan festgeschrieben ist. Diese Gefahr drohe aufgrund der Privilegierung der Windkraft und den aktuellen Änderungen des Landesentwicklungsplans beziehungsweise Raumordnungsplans. In gewisser Weise dränge also die Zeit. Derzeit bereitet die Otterbacher Verwaltung einen Fragekatalog an das Wirtschaftsministerium vor. „Es gibt aufgrund der aktuellen Information so viele Rechtsfragen, die für uns total offen sind und die wir geklärt haben wollen“, erzählt der Bürgermeister. Übrigens: Für die fusionierte Verbandsgemeinde muss ein eigener Flächennutzungsplan erstellt werden. Dafür hat diese drei Jahre Zeit. Solange sind noch die beiden getrennten Pläne in Kraft. (ssl)

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