Eulenbis Ortsbürgermeisterin darf bis zu 200 Euro ausgeben
Außerdem wollten die Ratsmitglieder eine Wertgrenze für die Geschäfte der laufenden Verwaltung festlegen. Hier sollte die Ortsbürgermeisterin nicht mehr allein entscheiden dürfen. Das war jedoch nicht möglich. Hauptsächlich deswegen, weil die Handlungsfähigkeit der Ortsgemeinde dadurch zu stark eingeschränkt würde.
Mit diesen Regelungen möchten die Ratsmitglieder erreichen, dass zukünftig über die geringen finanziellen Mittel der Ortsgemeinde ab einer bestimmten Wertgrenze nicht mehr die Ortsbürgermeisterin alleine entscheiden darf, sondern die gewählten Vertreter des Ortes diese Entscheidungen mit Hielscher zusammen übernehmen, erläuterte Ralf Metzger (FWG) in der Sitzung. Die Verwaltung der Verbandsgemeinde erläuterte in ihrer Beratungsvorlage, dass die beantragte Wertgrenze für Geschäfte der laufenden Verwaltung nicht zulässig sei. Sie führte aus, dass die Zuständigkeit der Ortsbürgermeisterin hier sowohl der Entlastung des Gemeinderates und seiner Ausschüsse als auch der Gewährleistung der Handlungsfähigkeit der Gemeinde im laufenden Betrieb diene.