Kreis Kaiserslautern Keine Berufung für 3,59-Promille-Fahrt

Das Landgericht Zweibrücken hat am Mittwoch die Berufung eines 49-Jährigen aus der Verbandsgemeinde Landstuhl abgelehnt, der im Vorjahr wegen einer Autofahrt mit 3,59 Promille Alkohol im Blut zu sechs Monaten Gefängnis auf Bewährung verurteilt worden war.
Der Mann hatte am 19. Mai 2016 „betrunken und ohne Führerschein am öffentlichen Straßenverkehr teilgenommen“. Außer der Bewährungsstrafe erlegte ihm das Landstuhler Amtsgericht 2016 die Verfahrenskosten auf, ein Jahr lang sollte er keinen neuen Führerschein beantragen. Lebensgefährtin und Ex-Frau, die zum Zeitpunkt des Vorfalls beide im Haus des Angeklagten waren, sagten in der Erstinstanz zu seinen Gunsten aus. Die Ex-Frau erklärte damals, dass ihr Mann nicht das Haus verlassen habe. Zwei Zeuginnen dagegen gaben an, er habe allein und selbstständig sein Auto gesteuert. Einem Polizeibeamten gegenüber räumte er damals ein, gefahren zu sein. Aufgrund dieser Äußerung und der Zeugenaussagen wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Da der Mann gegen dieses Urteil Berufung einlegte, musste sich das Landgericht Zweibrücken jetzt erneut mit dem Verfahren befassen. Nach mehrstündiger Sitzung verwarf die Kammer unter Vorsitz von Richter Michael Schubert das Berufungsverfahren kostenpflichtig zu Lasten des Angeklagten und bestätigte das Urteil des Amtsgerichts. Unter den insgesamt acht Zeugen waren zwei Polizeibeamte, die im Mai 2016 zum Streit zwischen dem 49-Jährigen und seiner Lebensgefährtin gerufen worden waren. Laut ihrer Aussage waren beide „offensichtlich stark alkoholisiert“. Ein Sachverständiger der Uniklinik Homburg wies dem Angeklagten eine schwere Alkoholabhängigkeit zu, die sich auch negativ auf die Steuerungsfähigkeit auswirken könnte. Um 3, 59 Promille zu erreichen, müsse mindestens eine Flasche Whisky in kürzester Zeit getrunken werden. In seiner Urteilsbegründung stellte der Richter fest, dass die Aussagen der Nachbarinnen „glasklar“ waren und nie in Zweifel standen. Gleichzeitig attestierte er dem Angeklagten ein hohes Maß an Uneinsichtigkeit. Auch das Vorstrafenregister sprach gegen ihn. Seit 1997 ist er bereits fünfmal einschlägig in Erscheinung getreten. 2008 wollte er gefälschte Laborberichte vorlegen, um wieder in den Besitz seiner Fahrerlaubnis zu gelangen.