Kreis Kaiserslautern Kampf um den Ort geht in die heiße Phase

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Ein Bürgerentscheid in Schopp zur Frage, ob der Ort in die Nachbar-Verbandsgemeinde Waldfischbach-Burgalben wechseln soll, rückt näher. Anfang November wird der Gemeinderat über deren Zulässigkeit abstimmen – laut Ortsbürgermeister Bernd Mayer (FWG) vermutlich positiv. Einen Tag davor will er in einer Bürgerversammlung die Schopper über seine Beweggründe für den Wechselwunsch aufklären und seine Argumente dafür vorbringen.

Während das Land plant, die Verbandsgemeinde Kaiserslautern-Süd – die aufgrund ihrer Größe Handlungsbedarf hat – mit der VG Landstuhl zu fusionieren, brachte der Schopper Ortsbürgermeister Mayer den Vorstoß, dass seine Ortsgemeinde von der VG Kaiserslautern-Süd in die VG Waldfischbach-Burgalben wechselt. Und damit aus dem Landkreis Kaiserslautern in den Kreis Südwestpfalz. Mayer argumentiert, dass die Holzlandgemeinde historisch bedingt nach Süden orientiert sei und in der geringer verschuldeten Nachbar-VG finanziell besser dastünde. Mit diesen Plänen waren jedoch etliche Bürger nicht einverstanden. Sie sammelten Unterschriften, um einen Bürgerentscheid zu erwirken (die RHEINPFALZ berichtete) – und hatten innerhalb kurzer Zeit das Vierfache der nötigen Zahl zusammen. „Wir haben die 492 Unterschriften – noch eine mehr, als die Bürgerinitiative gezählt hatte – geprüft“, berichtet Büroleiterin Sibylle Scherer von der VG Kaiserslautern-Süd auf Nachfrage, „481 davon sind gültig.“ Das Quorum von mindestens zehn Prozent der Wahlberechtigten der letzten Wahl – das wären 117 – ist also mehr als erfüllt, und auch sonst hat die Verwaltung keine Beanstandungen. „Jetzt muss der Ortsbürgermeister den Gemeinderat abstimmen lassen“, fährt Scherer fort. Jener dürfte einen Bürgerentscheid auch ablehnen, „aber das müsste er begründen, denn die Bürger könnten dagegen Klage beim Verwaltungsgericht einreichen“. Doch laut Bernd Mayer ist dies unwahrscheinlich. „Für die nächste Ratssitzung, am 5. November, habe ich das Bürgerbegehren auf die Tagesordnung gesetzt, und der Rat wird wahrscheinlich einen Bürgerentscheid beschließen“, prognostiziert er. Am Abend zuvor, am 4. November, hat er noch einen für ihn wichtigen Termin anberaumt: In einer Bürgerversammlung will er zusammen mit seinen Beigeordneten den Schoppern erklären, warum er sich für einen Wechsel einsetzt. „Ich werde die Zahlen und Fakten darlegen, die finanzielle Situation wird mein Hauptargument sein“, kündigt er an. Da er jedoch weiß, dass das Thema mit vielen Emotionen belegt ist, will er „versuchen, einen Vertreter des Gemeinde- und Städtebunds für die Moderation zu gewinnen“. Inzwischen hat auch ein Gespräch mit der VG Waldfischbach-Burgalben stattgefunden, zu dem der Rat ihn beauftragt hatte. Mit dem noch amtierenden Bürgermeister Winfried Krämer (CDU) und dem künftigen Lothar Weber (SPD) sowie Beigeordneten und Fraktionschefs von beiden Seiten wurden laut Mayer erste Eckpunkte beraten, Details sollen in einer Arbeitsgruppe besprochen werden. Sehr zufrieden ist er mit der Zusicherung, dass die Grundschule Schopp bei einem Wechsel erhalten bleiben soll. Denn da die Krickenbacher Kinder dann nicht mehr in den Schulbezirk fallen würden, hätte die Schule deutlich weniger Schüler. „Die Waldfischbacher und die Schopper Schule würden künftig eine Einrichtung sein“, erläutert er das Modell. Noch lieber wäre ihm allerdings eine Zweckvereinbarung, so dass die Krickenbacher Kinder künftig weiter nach Schopp gehen dürften. Doch über einem Bürgerentscheid steht noch immer die Entscheidung des Landes; denn verbindlich ist ein Bürgerentscheid hier nicht, da die Entscheidungsgewalt nicht bei der Ortsgemeinde liegt. Ob die Landesregierung den Wechsel von Schopp zulässt, könne sie noch nicht abschließend sagen. „Grundsätzlich zielen die Gebietsänderungen darauf ab, Verbandsgemeinden, die fusionieren, nicht auf mehrere andere Verbandsgemeinden aufzuteilen, sondern sie im Ganzen in eine neue Körperschaft zu überführen“, erwidert Innenministeriums-Sprecher Christoph Gehring auf Nachfrage. Doch „es gab von diesem Grundsatz bereits in begründeten Einzelfällen Ausnahmen“, lässt er alle Optionen offen. Und so will er den wechselwilligen Schoppern nicht von vornherein die Hoffnung nehmen: „Wenn sich eine Gemeinde zu Gebietsänderungen artikuliert – zum Beispiel durch Bürgerentscheide –, so nehmen wir diese immer ernst und beziehen sie in die Gesamtabwägung des Fusionsprozesses selbstverständlich ein. Das gilt auch im Falle von Schopp.“ Das Ministerium will nun erstmal die „weitere Meinungsbildung vor Ort“ abwarten, vor dem Frühjahr 2015 „sind Festlegungen unseres Hauses zu Einzelfragen nicht möglich“. (gzi)

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