Kreis Kaiserslautern Gemeinderat will Sonderbaufläche

Die Ortsgemeinde Kollweiler unterstützt in allen Einzelheiten das Klimaschutzkonzept der Verbandsgemeinde Weilerbach. Dies machte der Ortsgemeinderat durch einen einstimmigen Beschluss am Dienstagabend deutlich.

Das integrierte Konzept sieht vor, bis zum Jahr 2050 über 80 Prozent der Kohlenstoffdioxid-Emissionen im Vergleich zum Referenzjahr 1990 einzusparen. Bis zum Jahr 2020 soll zudem der Anteil der erneuerbaren Energien im Stromverbrauch und im Wärmebereich auf Verbandsgemeindeebene erhöht werden. Die Eckdaten dazu erklärte Teresa Karayel, die Energiebeauftragte der Verbandsgemeinde Weilerbach. Die Bundesziele, abgestimmt auf den jetzigen Zeitpunkt, seien demnach längst erreicht. Der Rat sprach sich dafür aus, alle künftigen Entscheidungen mit dem Ziel der Vermeidung klimarelevanter Emissionen zu treffen. Das Gremium begrüßt die Einrichtung einer zentralen Koordinationsstelle und die Bildung eines Energiebeirates, in dem Kollweiler mit zwei Mitgliedern vertreten sein wird. Geht es nach dem Willen von Kollweiler, wird im Flächennutzungsplan der Verbandsgemeinde Weilerbach eine Fläche von 34 Hektar als Sonderbaufläche „Windkraft“ ausgewiesen. Die Fläche befindet sich in der Gemarkung „Dietenhübel“. In einer Studie wurden hier gleich zwei Eignungsflächen ausgewiesen. Allerdings eignet sich das zweite Gebiet selbst bei einer geringfügigen Überlagerung auf die angrenzende Gemarkung Reichenbach-Steegen nicht. Es handelt sich um eine Fläche von 4,8 Hektar. Wegen des Zentralitätsgebotes sollten nur Flächen für mindestens drei Windenergieanlagen ausgewiesen werden. Und dafür sind mindestens zehn Hektar erforderlich. Alle gesetzlichen Vorgaben – von der Abstandsregelung über die Windhöffigkeit bis hin zum Artenschutz – seien in der Windkraftstudie beachtet, so die VG. Allerdings stieß die Abstandsregelung von 800 Metern auf Widerstand. „Wir hören die umliegenden Windräder, hauptsächlich bei Ostwind“, betonte Ortsbürgermeister Hartmut Schmitt (SPD). Deshalb will er einen Abstand von mindestens 1000 Metern zum nächstgelegenen Wohngebäude. Mit fünf Stimmen bei zwei Enthaltungen fasste das Gremium den Beschluss zur Einarbeitung der Grundstücke in den Flächennutzungsplan der VG Weilerbach. Damit will der Rat eine Konzentrationszone schaffen, um einer Zersiedlung entgegen zu wirken. (llw)

x