Sembach
Frau mit 15 Schüssen getötet: Wie ist der aktuelle Stand der Ermittlungen?
Die Tragödie ereignet sich am Morgen nach Aschermittwoch: Nur Minuten, nachdem ein Schulbus in der Sembacher Hauptstraße mit den Schulkindern abgefahren ist, hat nach den ersten Ermittlungsergebnissen der Polizei ein Mann dort vermutlich seine Ehefrau und die Mutter seines Kindes erschossen. Mit mindestens 15 Schüssen, wie sich später bei der Obduktion herausstellt. Die Getötete sitzt in ihrem Wagen, einem Smart: Dessen automatisches Notfallsystem hat einen Unfall gemeldet und so einen Rettungseinsatz ausgelöst. Doch als die Sanitäter vor Ort eintreffen, können sie der 48-Jährigen nicht mehr helfen. Alle Wiederbelebungsversuche bleiben vergebens. Neben dem Wagen der Frau steht ein Mercedes. Dort findet die Polizei eine Pistole. Wenig später wird der 57-jährige Ehemann als mutmaßlicher Tatverdächtiger festgenommen. Nach Angaben der Polizei vom Tattag ist er weitgehend geständig. Er sitzt seither in Untersuchungshaft.
Beschuldigter schweigt
Hat sich der Mann inzwischen näher geäußert, was an diesem Morgen geschehen ist? Wie kam es zu dem Verkehrsunfall? Hat er mit seinem Mercedes den Smart der Ehefrau gerammt? Und warum hat er just an diesem Morgen auf seine Frau, von der er getrennt lebte, geschossen? Warum mindestens 15 Mal? Was hat ihn zu dieser brutalen Tat bewogen? All diese Fragen bleiben bislang unbeantwortet, denn wie der Leitende Oberstaatsanwalt Udo Gehring auf RHEINPFALZ-Anfrage mitteilt, habe sich der Beschuldigte bislang noch nicht zu seinem Motiv geäußert. Auch zu der Anzahl der abgegebenen Schüsse habe der 57-Jährige bis jetzt keine Angaben gemacht.
Wie sich der Unfall zwischen dem Smart, in dem die Frau saß, und dem Mercedes genau ereignet hat, ist ebenso noch offen: „Das Kfz-Gutachten zur Unfallrekonstruktion liegt noch nicht vor“, teilt der Oberstaatsanwalt schriftlich mit.
Auf die 48-jährige Frau war mit einer nicht registrierten Waffe geschossen worden. Wo hatte der mutmaßliche Täter, der selbst nicht in Besitz eines Waffenscheins ist, diese her? „Die Ermittlungen zur Herkunft der Waffe sind noch nicht abgeschlossen“, lautet die Auskunft von Udo Gehring. Die Frage der RHEINPFALZ nach der Art der Schusswaffe lässt der Oberstaatsanwalt in seinem schriftlichen Statement unbeantwortet.
Ehemann ist nicht vorbestraft
Vor der Tat hatte sich die 48-Jährige offenbar bedroht gefühlt. Denn wie die Staatsanwaltschaft Ende Februar mitteilte, hatte sie gegen ihren Ehemann eine familienrechtliche Verfügung nach dem Gewaltschutzgesetz, also ein Annäherungsverbot, erwirkt. Ist es in der Vergangenheit bereits zu körperlichen Attacken gegen Frau und/oder Kind seitens des 57-Jährigen gekommen, die aktenkundig sind? „Nein“, sagt Gehring. Frühere Gewalttätigkeiten seien den Behörden nicht bekannt. Und: „Der Beschuldigte ist nicht vorbestraft.“
Das Kind, das am Tag nach Aschermittwoch mutmaßlich durch die Hand des eigenen Vaters seine Mutter verloren hat, wird seither vom Jugendamt betreut. „Zum Aufenthaltsort des Kindes kann ich wegen des Schutzes seiner Persönlichkeitsrechte keine Angaben machen“, so der Leitende Oberstaatsanwalt.