Kreis Kaiserslautern Bürger nicht noch mehr belasten

Eine Erhöhung der Steuern wird es zum Jahreswechsel in Hirschhorn nicht geben. Dies beschloss einstimmig der Ortsgemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstag. Zuvor erinnerte Ortsbürgermeisterin Beate Rudat (FWG) daran, dass schon zu Beginn dieses Jahres an der Steuerschraube gedreht worden sei.

Alle Arten der Realsteuern liegen bereits deutlich über den Nivellierungssätzen des Landes, betonte die Ortschefin, weshalb nicht schon wieder eine Erhöhung ausgesprochen werden soll. Die Finanzlage der Ortsgemeinde sei kritisch, aber auch nicht durch eine weitere Steuererhöhung deutlich zu verbessern. Für die Grundsteuer A beträgt der Hebesatz 350 Prozent bei einem Nivellierungssatz von 300 Prozent. Bei der Grundsteuer B sind es schon 430 Prozent und bei der Gewerbesteuer 380 Prozent – die jeweilige Landesvorgabe liegt hier bei 365 Prozent. Bestätigt wurden auch die bisherigen Hundesteuer-Sätze. Sie betragen 60 Euro für den ersten Hund und 120 Euro für jeden weiteren. Für gefährliche Hunde sind 500 Euro fällig. Gegen den Bescheid über die Kreisumlage für das Haushaltsjahr 2015 wird die Ortsgemeinde Hirschhorn Widerspruch einlegen. Dies beschloss der Ortsgemeinderat einstimmig. Bereits gegen die Bescheide für die Jahre 2013 und 2014 liegt ein entsprechender Widerspruch beim Kreisrechtsausschuss der Kreisverwaltung Kaiserslautern vor. Über den des Jahres 2013 hat der Ausschuss inzwischen zu Gunsten des Landkreises entschieden. Dagegen hat Hirschhorn eine Klage beim Verwaltungsgericht in Neustadt eingereicht. Das Verfahren ruht allerdings bis zur Vorlage der gemeindlichen Jahresabschlüsse der Jahre 2008 bis 2013. Das Verfahren wegen der Umlage des Jahres 2014 ruht bis zu einer Entscheidung im Klageverfahren des Vorjahres. So soll nach dem Willen des örtlichen Gremiums auch mit dem Bescheid des Jahres 2015 verfahren werden. Klagen wird Hirschhorn auch gegen die Festsetzung der Verbandsgemeindeumlage für das Jahr 2014. Einen Widerspruch gegen den Bescheid der Verbandsgemeinde Otterbach-Otterberg aus 2013 hat der Kreisrechtsausschuss bereits abschlägig entschieden. Die Klage beim Verwaltungsgericht in Neustadt ruht jedoch bis zur Vorlage der noch fehlenden Jahresabschlüsse. Auch hier entschied sich der Ortsgemeinderat fürs Widerspruchsverfahren und eine Aussetzung, bis über die eingereichte Klage entschieden ist. Zu den Jahresabschlüssen erläuterte der Bürgermeister der Verbandsgemeinde, Harald Westrich (SPD), dass seit Einführung der Kommunalen Doppik noch kein einziger Jahresabschluss gefertigt worden sei. Es fehle noch immer an der vollständigen Ersterfassung. Dies führt er auf Personalmangel in der Verbandsgemeindeverwaltung zurück. Bis sämtliche Rückstände aufgearbeitet sind, können seinen Ausführungen zufolge noch etwa fünf bis sechs Jahre vergehen. Die Treppe zum Bürgerhaus ist größtenteils fertiggestellt, informierte die Ortsbürgermeisterin. Der noch fehlende Handlauf wird demnächst installiert. Die Einweihung wird während des Weihnachtsmarktes erfolgen. Harald Westrich informierte die Ratsmitglieder aufgrund einer Anfrage aus der vergangenen Ratssitzung, dass das Feuerwehrgerätehaus im Jahr 1978 auf einem Grundstück der damaligen Verbandsgemeinde Otterbach erbaut worden sei. Somit befindet es sich unstreitig im Eigentum der Verbandsgemeinde. Durch die Auflösung der Ortsfeuerwehr Hirschhorn hat das Gebäude keine zweckgebundene Verwendung mehr. Laut Bürgermeister steht es zur Vermietung an oder könnte als Lagerstätte genutzt werden. (llw)

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