Kreis Germersheim Wohnwagen neben Wohnhaus erlaubt

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In der Hauptstraße in Freckenfeld beantragte ein Anwohner die Nutzungsänderung eines Nebengebäudes als Stellplatz eines Wohnwagens. Der Gemeinderat hatte diesen Bauantrag im August abgewiesen. Nachahmer wurden befürchtet; die Gärten sollten keinen Campingplatzcharakter bekommen.

So ging der Antrag zurück an die Kreisverwaltung. Die bezeichnete nun das Versagen der gemeindlichen Zustimmung als rechtswidrig und verwies den Bauantrag zurück in den Gemeinderat. Es gehe, vereinfacht gesagt, um einen unbeplanten Innenbereich. Ein Campingplatz könne nur im Rahmen einer Gestaltungssatzung errichtet werden. Für die Kreisverwaltung füge sich das Vorhaben jedenfalls in das Ortsbild ein. Peter Neubauer (SPD) berief sich jetzt am Dienstag auf Paragraf 34 des Baugesetzes. Demnach müsse sich das Vorhaben nach seiner Bauart in die nähere Umgebung einfügen. Darüber hinaus dürfe das Ortsbild nicht beeinträchtigt werden. Gegen beides wird nach Meinung des SPD-Fraktionsvorsitzenden verstoßen, er lehnte deshalb erneut die gemeindliche Zustimmung ab. Jens Ulm (CDU) war anderer Meinung: „Der Platz ist sauber und die Wohnung ist da, warum soll man denen Prügel reindrehen?“ CDU-Sprecher Helmut Thürwächter sagte, der Bauherr versuche auf legalem Wege seinen Wohnwagen aufzustellen. Er sei schon 30 Jahre als Unternehmer in Freckenfeld und dem Antrag sollte zugestimmt werden. Außerdem, so fügte Ulm hinzu, stünde der Wohnwagen sowieso nur drei Wintermonate auf dem Grundstück. Für Kersten Beyer (CDU) wäre es interessant gewesen zu wissen, ob der Antragsteller auch als Steuerzahler in Freckenfeld angemeldet ist. Schließlich stimmten acht Ratsmitglieder für den Antrag, zwei dagegen und drei enthielten sich. Damit kann der Wohnwagen stehen bleiben.

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