Kreis Germersheim Wer zuziehen will, muss zahlen

Kandel. Vor 200 Jahren wurde die Pfalz bayerisch. Seitdem wird das Protokoll des Gemeinderates Kandel auf deutsch geführt, in den Jahren davor wurde französisch geschrieben. Diese Protokollbücher haben sich seit 1816 bis heute lückenlos erhalten und geben einen interessanten Einblick in Sitzungen und die behandelten Themen.
1816 wird Joseph July Oberbürgermeister der Gemeinde Kandel. Die Berufsbezeichnung Oberbürgermeister stand ihm zu, da Kandel mehr als 3000 Einwohner hatte. Er hatte zuvor in der französischen Zeit schon als 1. Adjunkt fungiert. Im Jahr 1816 hatte der Gemeinderat 10 Mitglieder, 1818 wird er auf 16 Mitglieder vergrößert. Wichtigste Einnahmequelle des „Gemeindesäckels“, wie der Haushalt genannt wurde, ist der Holzverkauf aus dem Bienwald. Zu den großen Ausgabenpositionen gehört die Bezahlung der Lehrer sowie der Unterhalt der Straßen und Brücken. Zu den Ausgaben der Gemeinde gehört auch die Besoldung der Pfarrer und Vikare. So erhält der katholische Pfarrer 1000 Franken vom Land und eine Zulage der Gemeinde von 400 Franken. Die Erhöhung der Zulage wird vom Gemeinderat abgelehnt. Eine politisch bedeutsame Entscheidung trifft der Gemeinderat am 20. August 1816 zu den von der französischen Verwaltung enteigneten und verkauften Liegenschaften der Kirchen und der politischen Gemeinde. Die Verkaufserlöse hatte Napoleon zur Finanzierung des Russland-Feldzuges benötigt. Hier fragt die nun bayerische Kreisdirektion (heute: Kreisverwaltung) nach, ob die gemäß Gesetz vom 30. März 1813 „legal und rechtmäßig“ veräußerten Gemeindegüter nicht in Wirklichkeit illegal veräußert worden seien. Der Gemeinderat beschließt, dass die Güter veräußert bleiben sollen. Es wäre ja schließlich auch kaum realistisch gewesen, das Geld von Napoleon zurück zu bekommen. Neben wenigen ordentlichen Sitzungen wird zu vielen außerordentlichen Sitzungen eingeladen. Häufigstes Thema der ersten Jahre ist die „Niederlassung von Fremden“. Hierfür wird ein „Bürgereinzugsgeld“ verlangt. Gefordert werden: •„für eine ausländische Person, welche eine Ausländische ehelicht, 150 Franken, •für eine ausländische Person, welche eine inländische, nicht von Candel einheimische, ehelicht, 130 Franken, •für eine ausländische Person, welche eine von Candel ehelicht 110 Franken, •für eine inländische Person, welche eine inländische, nicht von Candel einheimisch, ehelicht, 90 Franken, Hierbei ist eine ausländische Person, eine nicht-bayerische Person; ein Badener auf der anderen Rheinseite war damals bereits Ausländer. Eine soziale Einstellung beweist der Gemeinderat bei der Entscheidung über den Zuzug von Johann Ludwig Conrad Heym aus Braunschweig. Heym wird ein Teil des Bürgereinzugsgeldes erlassen, da er beabsichtige, eine kranke Person, mit der er bereits 3 Kinder habe, zu ehelichen. Rein wirtschaftlich entscheidet der Gemeinderat über die Bürgeraufnahme von Michael Brodbeck aus Würzburg. Diese wird erstmals abgelehnt, damit „der Bittsteller (sich) erst über seine Vermögens-Umstände ausweißen soll, sowie auch über die Mittel wodurch er sich und seine Familie späterhin ernähren will, damit er nicht der Gemeinde mit seiner Familie zu Last falle.“ Fast hundert Jahre lang entscheidet der Gemeinderat über solche Bürgeraufnahmen. |ess