Kreis Germersheim Toilette bald wieder offen

Die Türen des stillen Örtchens in der Frankenhofpassage könnten sich nach gut fünf Jahren bald wieder öffnen. Nachdem ein Teil des Grundstücks verkauft wurde, soll die öffentliche Toilette wieder zugänglich sein. Die juristische Auseinandersetzung zwischen der Stadt Kandel und dem bisherigen Eigentümer über diese „Grunddienstbarkeit“ ist indes noch nicht beendet.
Das Grundstück wurde geteilt und die Frankenhofpassage wurde zum Teil verkauft. Im rückwärtigen Teil – dort befindet sich auch das WC - habe sich ein Gastronomiebetrieb vergrößert, darüber sollen Wohnungen entstehen, sagte Jens Forstner, geschäftsführender Beamter der Verbandsgemeindeverwaltung Kandel, auf Anfrage der RHEINPFALZ. Der vordere Teil der Passage, in dem ein Dönerladen betrieben wird, gehört weiter dem bisherigen Eigentümer. Seit etwa fünf Jahren ist die öffentliche Toilette abgesperrt. Der Eigentümer der öffentlichen Passage hatte sich damals zu diesem Schritt entschlossen, weil der Vandalismus überhand genommen hatte. Allerdings war das WC als „Grunddienstbarkeit“ in einem städtebaulichen Vertrag festgeschrieben. Der Eigentümer ging davon aus, diese mit einem Schreiben an die Stadt kündigen zu können. Die Stadt Kandel erklärte, dass eine solche Verpflichtung gar nicht einseitig gekündigt werden könne. Dabei setzte die Verwaltung zunächst auf klärende Gespräche und bot verschiedene Lösungen an. Dennoch traf man sich vor Gericht wieder. Das Landgericht lehnte es im Juni 2017 ab, die Grunddienstbarkeit zu streichen. Stadtbürgermeister Tielebörger verkündete damals schon, dass die Toilette bald wieder geöffnet werde – doch der Eigentümer legte Revision ein. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) mitgeteilt, dass die Klage „zulässig, aber nicht begründet“ sei. Für Jens Forstner, geschäftsführender Beamter der Verbandsgemeindeverwaltung, bedeutet das: Die Stadt wird wohl recht bekommen. „Das läuft noch offiziell“, auch wenn es nicht mehr relevant sei. Inzwischen wolle die Stadt auch keine Einigung mehr: „Wir sehen uns im Recht und wollen nicht die Verfahrenskosten übernehmen“, sagte Forstner Egal, wie das Oberlandesgericht schließlich entscheidet: Bei einem dringenden Bedürfnis ist die Passage wohl bald wieder eine geeignete Anlaufstelle. Der Käufer wisse, dass die öffentliche Toilette erhalten werden müsse, so Forstner. Die Toilette soll bloß eventuell einen anderen Standort auf dem Grundstück bekommen. Gepflegt und betrieben werden soll sie vom neuen Eigentümer, die Stadt würde sich vielleicht einmalig beteiligen, stellt Forstner in Aussicht. Und so ist diese Toilette vielleicht sogar schneller nutzbar als der geplante supermoderne WC-Container auf dem Marktplatz.