Lustadt
Steuer auf Bauland: Gemeinde überdenkt Strategie
Besitzer von unbebauten Baugrundstücken müssen künftig tiefer in die Tasche greifen: Mit der Einführung eines besonderen Grundsteuer-Hebesatzes will die Ortsgemeinde Spekulanten einen Strich durch die Rechnung machen.
Im Januar hatte der Haupt- und Finanzausschuss (HFA) erstmals über die Einführung einer Grundsteuer C beraten: Die seit 2025 aus städtebaulichen Gründen zulässige Steuer soll Kommunen helfen, sich gegen Spekulanten zu wehren. Ziel: Grundstücksbesitzer durch finanziellen Druck zu zwingen, ihre Grundstücke zu bebauen und so Wohnraum zu schaffen.
In Lustadt gibt es etwa 50 baureife Grundstücke, die als Bauland aber nicht zur Verfügung stehen, weil deren Besitzer mit den Flächen offenbar Geld verdienen wollen, auf Spekulationsgewinne hoffen. Problem dabei: Vorhandenes Bauland, das nicht bebaut ist, wird Kommunen dennoch angerechnet und schränkt die Größe eines neuen Baugebiets und somit auch die Entwicklung einer Gemeinde ein. Jüngstes Beispiel in Lustadt: das Neubaugebiet „Östlich der Raiffeisenstraße“, das drastisch reduziert, fast halbiert werden musste, wodurch auch zusätzliche Planungskosten entstanden.
Hinsichtlich künftiger Baugebiete war sich der HFA deshalb im Januar bei einer Gegenstimme einig, dass eine Satzung für die Grundsteuer C ausgearbeitet werden soll. „Es geht darum, dass die Gemeinde ein Planungsinstrument hat, um irgendwann wieder ein Baugebiet ausweisen zu können“, bekräftigte Ortsbürgermeister Volker Hardardt (FWG) im März im Gemeinderat. Der Gemeinderat war mehrheitlich dafür.
Achtfache Erhöhung vorgeschlagen
Als der Satzungsentwurf vorlag, schlug der Haupt- und Finanzausschuss im April vor, Änderungen in seiner nächsten Sitzung zu beraten. Ein wichtiger Punkt dabei: die Höhe des Hebesatzes. Der Vorschlag: den achtfachen Hebesatz zu verlangen. Eine weitere Ausschusssitzung fand jedoch nicht statt.
Nun wurde bei der jüngsten Ratssitzung über die Satzung beraten. Denn: Die Hebesätze sind Teil des stark defizitären Doppelhaushalts 2026/27, der am 18. Dezember beschlossen werden soll. Neu: Jetzt war nicht mehr von einer Grundsteuer C, sondern von einer Differenzierung der Grundsteuer B die Rede. Laut Ortsbürgermeister Volker Hardardt hat der Gesetzgeber Kommunen die Möglichkeit eingeräumt, mit der Grundsteuer B differenzierter umzugehen. Soll heißen: Für unbebaute Grundstücke, bebaute Wohngrundstücke und bebaute Nicht-Wohngrundstücke können im Rahmen der Grundsteuer B nun verschiedene Hebesätze erhoben werden. Eine neue Grundsteuer C braucht es dann nicht.
Zurück in den Ausschuss
Vorteil aus Hardardts Sicht: größere Rechtssicherheit und geringerer Aufwand, weil die Grundsteuer B auf einer bereits vorhandenen Satzung fuße. Die Verwaltung hat folgenden Vorschlag unterbreitet und bereits im künftigen Haushalt eingerechnet: 480 Prozent (bisher 465) für bebaute Wohngrundstücke, 600 Prozent für bebaute Nicht-Wohngrundstücke und 3840 Prozent für unbebaute Grundstücke.
Hardardt bat darum, den Hebesatz für unbebaute Grundstücke nochmals zu überdenken: „Bei über 1000 Prozent wird es schwierig.“ Die CDU-Fraktion beantragte das Thema zu vertagen: „Der HFA soll sich ordentlich damit beschäftigen“, sagte Christiane Vollrath. Auch Michael Ott (SPD) warb dafür, die Satzung „ordentlich im Ausschuss vorzuberaten und dann in der Dezember-Sitzung zu beschließen“. Der Gemeinderat folgte dem CDU-Antrag.
Bestätigen der Haupt- und Finanzausschuss und Gemeinderat im Dezember die in der Satzung aufgeführten Hebesätze der Grundsteuer B, würde das zu jährlichen Mehreinnahmen von 150.000 Euro führen. Fallen die Hebesätze geringer aus, vergrößern sich die ohnehin schon sehr hohen Defizite im Doppelhaushalt.