Kreis Germersheim Sprengstofflager in der Wohnung

Mit dem Sprengstoff in Wohnung und Keller eines 48-jährigen Mannes im Kreis Germersheim hätte man Häuser in die Luft jagen können. Wegen Verstoßes gegen das Sprengstoff- und das Waffengesetz verurteilte ihn das Amtsgericht Kandel zu acht Monaten auf Bewährung. Der Strafrahmen für beide Vergehen reicht von Geldstrafe bis drei Jahre Freiheitsstrafe.
„Ich wollte nichts Böses“ beteuerte der von Krankheit gezeichnete Angeklagte. Denn wie andere Leute zum Beispiel Bierkrüge sammeln, waren Sprengstoff und Munition die Passion des 48-Jährigen. Er war einst als Pyrotechniker tätig und betreute auch das Feuerwerk zur Wiedervereinigung mit. Doch nachdem seine Ehe zerbrochen war, ging es bergab mit dem Angeklagten. Er verlor die Lizenz zum Umgang mit Sprengstoffen, die Arbeit, lebt heute von Hartz IV. Zunächst sei es nur eine gewisse Antriebslosigkeit nach der Scheidung gewesen, dass einige Bestände aus seiner Berufstätigkeit noch in der Wohnung lagerten. Zudem könne man den Sprengstoff nicht einfach im Müll entsorgen. Dann stieß er im Internet auf günstige Angebote von Substanzen, aus denen Sprengstoff hergestellt werden kann. Im Wald fand er Sprengstoffreste aus dem Weltkrieg. Daneben hortete er über 700 Schuss Munition für Gewehre und Revolver. Seine Sachkenntnis und Vorsicht verhinderten vermutlich, dass explosive Stoffe hochgingen. So erklärte er anschaulich Zündverzögerer an einem Kilo Natrium, das er ebenfalls günstig bekommen hatte. Die Kriegsmunition aus dem Wald habe er mitgenommen, damit niemand zu Schaden komme. Das sei nicht seine Aufgabe wies die Staatsanwältin auf die Meldepflicht solcher Funde hin. Nichts anfassen und die Fundstellen unverzüglich bei der Polizei melden, so sei es richtig. „Ich bin ganz froh, dass es auf diese Weise erledigt ist“, konnte sich der Angeklagte Mühen und Kosten der Entsorgung der explosiven Sammlung sparen. Nachdem die Polizei die Wohnung durchsucht und Sprengstoff und Munition beschlagnahmt hatte, sei diese Aufgabe der die Staatsanwaltschaft zugefallen, war zu erfahren. Als die Beamten vor einem Jahr in der Wohnung des Angeklagten anrückten, hatte er 2,6 Promille Alkohol im Blut. Schon mehrmals habe er versucht, der Sucht Herr zu werden, ohne Erfolg. Deshalb legte ihm das Gericht mit der Bewährung auf, sich um eine stationäre Entwöhnungtherapie zu bemühen, diese anzutreten und nicht abzubrechen. Wenn doch, droht der Justizvollzug. Geständnis und Reue rechnete das Gericht zugunsten des Angeklagten an. Eine Freiheitsstrafe bekam der bisher unbescholtene Mann wegen der erheblichen Menge an Sprengstoff und Munition, die er gehortet hatte. Das Urteil ist rechtskräftig.