Kreis Germersheim Rückbau kann nicht verhindert werden
Der Angelsportverein Kandel (ASV) wird sich in Kürze erneut mit der Stadt Kandel zusammensetzen, um die Zukunft des Vereinsheims zu besprechen. Dies ist das Ergebnis einer außerordentlichen Mitgliederversammlung, die gestern in den Räumen des Kleintierzuchtvereins P 85 stattgefunden hat.
Der Führungskreis des ASV hatte die Versammlung einberufen, um die Mitglieder auf den drohenden Rückbau des Vereinsheims vorzubereiten. Wie berichtet, war das Gebäude nie als Vereinsheim beantragt worden. Die Baugenehmigung war nur für Geräteräume und Toiletten erteilt worden. „Etikettenschwindel“ nennt dies das Gericht. „Das ist es, was uns heute das Genick bricht“, erklärte Michael Jung vom Führungskreis. Von Gericht aus besteht ein Antrag auf Rückbau des Vereinsheims. Große Hoffnung, dass dies noch verhindert werden kann, hat Jung nicht. Er kritisiert die Behörden in Germersheim und Kandel. So wurden 2012 eine Schankerlaubnis erteilt und eine Pergola genehmigt. Aus Richtung der Verbandsgemeindeverwaltung wird bestätigt: Der Antrag im Jahr 2002 umfasste kein Vereinsheim. Alle anderen bestehenden Anlagen auf dem Gelände seien in Ordnung. Möglichkeiten gegen die Entscheidung des Gerichts vorzugehen gebe es wenig, erklärten Verbandsbürgermeister Volker Poß und der Vorsitzende, der ebenfalls Michael Jung heißt. Bei dem Treffen appellierte ein Vereinsmitglied dafür, weiter mit der Stadt zu sprechen. Der ASV kümmert sich immerhin um das Gelände am Schwanenweiher, das ohne die Arbeit schnell verwildern würde. Auch Stadt-Bürgermeister Günther Tielebörger betonte die Wichtigkeit des Engagements der Angler. Aktuell gebe es einen Antrag zum Abriss, jedoch keine Abrissverfügung. Er empfahl dem Verein, Einspruch gegen den Antrag einzulegen und bot ein neues Gespräch an. Eventuell könne noch etwas über eine Bebauungsplan-Änderung getan werden – jedoch liegt das Gelände bekanntermaßen direkt an der Wohnbebauung. Eine Nachbarin hatte über den Lärm geklagt, auch weil der ASV seine Räumlichkeiten für Feierlichkeiten vermietet hatte (wir berichten mehrfach). Die Verlegung des Vereinsheims sei finanziell für den ASV schwer schulterbar, war aus der Versammlung zu hören. Gegenseitige Schuldzuweisungen über das Verhalten einiger Mitglieder bei Feiern im Vereinsheim wurden schnell beigelegt. Es müsse nun in die Zukunft geschaut werden. Die Jahreshauptversammlung ist für die zweite Monatshälfte im März 2017 geplant. Bis dahin soll es eine Entscheidung geben. Und vielleicht ja ein Weihnachtswunder. |mb