Kandel
Problem-Immobilie: Keine Lösung für „Schandfleck“ in Sicht
Über 20 Jahre ist es her, dass zwei junge Griechen im Dachgeschoss eines brennenden Hauses in Kandel erstickt sind. Auch das Landgericht Landau konnte später nicht abschließend klären, was in den frühen Morgenstunden des 6. Dezember 2003 passiert war. Die verdeckten, aber zuvor nicht genehmigten Ermittlungsarbeiten sorgten für Schlagzeilen. Der Angeklagte wurde schließlich nicht wegen Brandstiftung, sondern wegen vorsätzlichen Vollrauschs verurteilt. Das ausgebrannte Wohn- und Geschäftshaus, in dem sich ein Internet-Café, ein türkisches Lokal und mehrere Apartments befanden, wurde Jahre nach dem Feuer abgerissen. Geblieben ist eine verwahrloste Fläche im Herzen von Kandel, die gerne als „der Schandfleck“ bezeichnet wird.
Das Grundstück zieht sich an der Bahnhofstraße entlang, von der großen Kreuzung mit der Hauptstraße bis zur Einmündung der Marktstraße. Ein Haus ist noch vermietet, die Nutzung wechselt zwischen Friseur und Handyladen. Mittig befindet sich auf der Fläche ein recht verwahrlostes, kleineres Gebäude. Darin habe sich zumindest vor gut 20 Jahren noch die gemeinsame Heizungsanlage für die damals noch zwei Häuser befunden, sagt Bauamtsleiter Ralf Wagner. Deshalb habe man es damals nicht mit der Brandruine abräumen können.
Regelmäßig gibt es Kritik am Zustand der überwucherten Straßenecke an prominenter Stelle. Doch sämtliche Bemühungen von Seiten der Stadt oder der Verbandsgemeinde, daran etwas zu ändern, seien bisher gescheitert, erläutert Verbandsbürgermeister Volker Poß im Gespräch mit der RHEINPFALZ. Zum Beispiel, als man vor einigen Jahren die Fläche kaufen wollte: Als es an die Zwangsversteigerung des Grundstücks ging, war auch die Stadt im Boot, erinnert sich Poß (SPD), der mit dem damaligen Bürgermeister Günther Tielebörger (SPD) vor Ort war. Allerdings hatte der Kandeler Stadtrat zuvor den Betrag gedeckelt, den die beiden für das Grundstück hätten ausgeben dürfen. Die gebotene Summe, die schließlich den Zuschlag erhielt, habe nur geringfügig über dem Betrag gelegen, den die Stadt maximal bieten durfte, erinnert sich Poß. Doch dann sei die Fläche an einen privaten Unternehmer aus Hagenbach gegangenen. Schon öfter wurde seitdem vergeblich versucht, das Grundstück anzukaufen.
Viele Ideen, aber zu wenig Platz
Ideen gab es für die Fläche dennoch schon viele, zum Beispiel für ein Haus der Vereine oder ein Gebäude für die Musikschule. Der Leistungskurs Kunst der Integrierten Gesamtschule hatte 2018 sogar verschiedene Modelle für das Areal entwickelt. Darunter befindet sich im übrigen ein Sandstein-Gewölbekeller, für dessen Nutzung es auch schon erste Ideen gab.
Vor eineinhalb Jahren habe es sogar einen möglichen Investor gegeben, sagt Poß. Doch dieser sei wieder abgesprungen. Es wäre zu knifflig gewesen, die Stellplatzanforderungen zu erfüllen. Denn wenn das Gebäude Richtung Marktstraße erhalten bleibt, ist die restliche nutzbare Fläche recht klein. Weitere Knackpunkte seien daher zum Beispiel der Brandschutz, das Abstandsgebot und eben das Gewölbe.
Kreisverwaltung sieht keine Gefahr
Man habe sich schon mehrfach bei der Kreisverwaltung in Germersheim erkundigt, ob diese überlege, etwas im Sinne der Landesbauordnung zu tun, sagt Bauamtsleiter Wagner. Aber eine „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ wurde bei Baukontrollen bislang nicht entdeckt. Löcher wurden immer wieder mit Brettern abgedeckt, der Zugang zum Gewölbekeller aufgefüllt. Außerdem ist es ja verboten, Privatgrundstücke zu betreten. Wer sich bei einem Ausflug auf das Grundstück verletzt, müsste sich mit dem Eigentümer zivilrechtlich auseinandersetzen. Der Zaun, der zwischenzeitlich das Grundstück von den Gehwegen abgrenzte und zeitweise mit großen Bildern als Sichtschutz dekoriert war, fällt inzwischen immer mehr in sich zusammen. Die verbliebenen Holzlatten könnten niemanden davon abhalten, auf das Grundstück zu gelangen.
Der Stadt bliebe noch ein Mittel im Baugesetzbuch, die sogenannte Duldungsverfügung. Dazu ist zum Beispiel erforderlich, dass städtebauliche Missstände vorliegen. Der Eigentümer müsste dann dulden, dass die Stadt auf eigene Kosten das Grundstück zurückbaut, erläutert Wagner. Danach könnte er an den Kosten beteiligt werden, aber nur in der Höhe des Vermögensvorteils, der ihm entsteht. Es bliebe also eine Menge Geld an der verschuldeten Stadt Kandel hängen.
Außerdem würde die Verwaltung vor den Arbeiten verschiedene Gutachten benötigen und müsste diese ebenfalls finanzieren. Und dann könnte es sein, dass im Zuge eine Rückbaus eine Schadstoffbelastung der Fläche entdeckt wird, was die Kosten weiter in die Höhe treiben könnte, gibt Bauamtsleiter Wagner zu bedenken. „Was hätten wir erreicht? Keinen Neubau und keine Platzgestaltung“, sagt Verbandsbürgermeister Poß.
Denn bei der Duldungsverfügung ginge es nur um den reinen Rückbau. Um zum Beispiel dekorative große Pflanzkübel mit Oleander in den Sommermonaten darauf zu stellen, müsste die Stadt erst die Einwilligung des Eigentümers bekommen. Und die Pflanzkübel selbst finanzieren – eine Ausgabe, die der Stadt wohl von den Aufsichtsbehörden nicht genehmigt werden würde. Am Zustand des „Schandflecks“ wird sich also so schnell nichts ändern. Es sei denn, es findet sich ein Investor mit einer großen Idee für eine kleine Fläche.