Kreis Germersheim Mithäftling erschlagen und sich selbst in der Zelle aufgehängt

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Neuburg. Ein aufsehenerregendes Verbrechen erschütterte Neuburg am zweiten Weihnachtstag 1846 und sorgte nicht nur in der Gemeinde für Gesprächsstoff und Spekulationen. Der Ackersmann Carl Ertel wurde in der Nacht vom 26. zum 27. Dezember tot im eigenen Bett gefunden. Aufgrund der Verletzungen, die die Leiche aufwies, und allen äußeren Umständen nach war der Witwer einem Gewaltverbrechen zum Opfer gefallen.

Noch in der gleichen Nacht schritten der Neuburger Polizei-Adjunkt und der Gemeindeschreiber zur Spurensicherung und Beweisaufnahme in das Haus von Ertel, während die Nachricht von der Bluttat im Dorf die Runde machte und sich erste neugierige Einwohner vor dem Tatort drängten. Als der königliche Friedensrichter und der Kantonsarzt aus Kandel einige Stunden später eintrafen, hatten sich am Ort bereits eine Reihe von Verdachtsmomenten ergeben, die sich gegen den ältesten Sohn des Getöteten, Valentin Ertel, richteten, der durch sein seltsames, teilnahmsloses Benehmen in den zurückliegenden Stunden nicht nur den Argwohn der Bevölkerung, sondern bald auch den Verdacht der Behörden auf sich lenkte. Man erinnerte sich zudem daran, dass es nach dem Tod der Mutter vor neun Jahren zu Streit wegen der Erbansprüche des ältesten der vier Söhne gekommen war. Der ständigen Dispute müde hatte der Witwer im Frühjahr 1846 sein Wohnhaus verkauft, um seinem ältesten Sohn Valentin, der im Alter von 25 Jahren als Schiffsknecht sein Brot verdiente, sein Erbe zukommen zu lassen. Doch das, was der Vater ihm zusprach, lag offenbar weit unter dem, was Valentin erwartet hatte. Deshalb blieb das Verhältnis zwischen Vater und Sohn auch in der Folgezeit äußerst angespannt und der Schiffsknecht machte aus seinen Emotionen keinen Hehl. So erinnerten sich Zeugen an unschöne Vorfälle und Szenen, bei denen Valentin seinen Vater mehrfach öffentlich diskreditiert und übelst beleidigt hatte. Beispielsweise, als er im Frühjahr 1846 in dem Neuburger Wirtshaus zum „Hahn“ vor Zeugen zu seinem Vater gesagt hatte: „Ihr gehört auf ein Brett genagelt und in den Abtritt gehängt“. Diese und weitere grob beleidigende Äußerungen von Valentin Ertel, die letztlich auf den Erbstreitigkeiten beruhten, machten ihn verdächtig. Die Untersuchungen zeigten, dass Carl Ertel erwürgt und mit einer Axt geschlagen worden war. Wie sich außerdem herausstellte, war der Täter im Haus Ertel offenbar bekannt, schien vielleicht sogar der Familie zuzugehören. Es war ihm möglich gewesen, nachts ohne Gewaltanwendung in das Haus zu gelangen. All diese Verdachtsmomente verdichteten sich zunehmend in der Person von Valentin Ertel, der am 30. Dezember 1846 verhaftet wurde. Untersuchungsrichter Molique vernahm Ertels Frau am folgenden Tag, deren Aussage ihn schwer belastete: Sie erklärte, dass ihr Mann am zweiten Weihnachtstag nach 10 Uhr abends von einem Wirtshausbesuch zurückgekehrt war, kurz darauf aber die gemeinsame Wohnung erneut unter einem Vorwand verließ und erst zwischen Mitternacht und 1 Uhr wieder nach Hause kam. Auch wenn der Angeklagte die ihm aufgrund dieser Indizien zur Last gelegte Tat leugnete: man hielt ihn für den Täter. Es kam zu einem Prozess vor dem Pfälzischen Schwurgericht in Zweibrücken, bei dem 50 Zeugen vernommen wurden. Die Anklage, die sich ausschließlich auf eine Kette von Indizien stützte, verlas Staatsprokuator Damm „in einem ergreifenden Vortrage“, wie es dazu in einem zeitgenössischen Pressebericht lautet. Nicht minder aufwendig gestaltete sich auch die Rede des Verteidigers, der drei Stunden lang die Unschuld seines Mandanten darzulegen suchte. Die Geschworenen sprachen Valentin Ertel des Mordes an seinem Vater schuldig und das Gericht verurteilte den Neuburger Schiffsknecht daraufhin zur „geschärften Todesstrafe“, das heißt, ihm sollte vor der öffentlichen Hinrichtung auf dem Marktplatz von Zweibrücken noch die rechte Hand abgeschlagen werden, die er gegen den eigenen Vater erhoben hatte. Sein Anwalt ging gegen das Urteil vor, so dass sich der „Cassationshof“ bald darauf mit dem Spruch der Zweibrücker Richter befassen musste. Doch wurde das Urteil in dieser Instanz bestätigt. Ein letztes Rechtsmittel gegen den drohenden Vollzug der Todesstrafe nutzte Ertel mit einem Begnadigungsgesuch an den bayerischen König Ludwig I.. Das Dekret des Regenten, das die Todesstrafe mit Rücksicht auf den nur auf Indizien aufgebauten Prozess und das Fehlen eines „konkreten Überführungsbeweises“ und Geständnisses in lebenslängliche Zwangsarbeit umwandelte und zudem noch die öffentliche Ausstellung Ertels am Pranger in Zweibrücken verfügte, traf erst Mitte August 1847 ein. Daher stellte man Valentin Ertel am 14. August 1847 zwischen 7 und 8 Uhr auf dem Marktplatz von Zweibrücken öffentlich aus, wobei eine am Pranger angebrachte Tafel alle Passanten über die verwerfliche Tat und die verhängte Strafe unterrichtete. Über Ertels despektierliches Verhalten am Pranger bemerkte das „Anzeige-Blatt polizeilichen und belehrenden Inhalts“ wenige Tage danach: „Dieselbe Frechheit und Brutalität, worin sich Ertel während der Gerichtsverhandlungen konsequent blieb, hatte er auch bei Besteigung des Schandgerüstes nicht abgelegt. Als ihm das eiserne Band um den Hals geschlossen war, stellte er sich frei herum und las die über ihm angebrachte Schrift. Kurz vor Ablauf der Stunde suchte Ertel Mitleid bei dem Publikum zu erregen, indem er in derben Worten die Strenge des Gerichtes anklagte. Aber nicht eine Spur von Bedauern riefen seine Worte hervor“. Unmittelbar danach brachte man den Verurteilten in das Zentralgefängnis Kaiserslautern, wo er als Vatermörder von den übrigen Delinquenten „geächtet“ wurde. Dennoch kam es zu Feindseligkeiten gegenüber einem Mithäftling. Ertel erschlug schon nach wenigen Wochen Haft Karl Klein, der wegen Raub eine zehnjährige Strafe verbüßte und bald entlassen worden wäre. Zur Gerichtsverhandlung gegen Ertel, die kurz darauf eröffnet wurde, fand sich „ein überaus zahlreiches Publikum“ ein, wie berichtet wird. Das Gericht deutete die Bluttat im Gefängnis als Rache wegen des ungerecht empfundenen Urteils. Letztlich verurteilte man Valentin Ertel aufgrund der Tötung des Karl Klein zum Tod. Doch schon am 26. September 1847 vermeldeten nahezu alle in der Pfalz erscheinenden Zeitungen, dass der zweifache Mörder Valentin Ertel sich in der vorausgegangenen Nacht am Fenstergitter seiner Gefängniszelle mit Hilfe seines Halstuchs erhängt hatte.

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