Kreis Germersheim Messerattacke wegen Einsamkeit und ein paar Promille

Wenn 2 Promille „mei Läbbe“ sind, dann könnte ein 63-Jähriger aus Kandel durchaus schuldfähig für die Messerattacke gegen seinen Nachbarn sein. Dann könnte sein Einspruch gegen einen Strafbefehl auch mit einer Freiheitsstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung enden.
Diese Überlegung des Amtsrichters ging dem Angeklagten ein und er nahm seinen Einspruch gegen einen Strafbefehl über 90 Tagessätze zurück. Zu Beginn der Hauptverhandlung bereits am 2. Juli hatte das Gericht jedoch Zweifel, ob der 63-Jährige überhaupt folgen könne. Er wirkte betrunken, deshalb wurde eine Atemalkoholkontrolle angeordnet. Zwei Polizisten ließen ihn ins Röhrchen blasen. Zwei Promille war um 9.15 Uhr das Ergebnis. Er sei „Kampftrinker“, Alkohol brauche er, um seine Schmerzen zu lindern, sagte der Angeklagte. Vielleicht ist er ja deshalb auch so einsam, dass er seinen Nachbarn morgens um sieben aus dem Bett klingeln musste. So geschehen am 2. März, als er mit seinem Messer aus dem Garten kam. Damit habe er im zeitigen Frühjahr Unkraut ausstechen wollen. Dann habe er beim Nachbarn geklingelt, weil er einfach nur telefonieren wollte. „Aber diesmal nicht den Notruf, wegen Notrufmissbrauch bin ich schon ein paarmal verurteilt worden“, stellte der Angeklagte klar. Der Nachbar sei herausgekommen und habe ihn „weggeschmissen“, und gewürgt. Er habe sich nur schützen wollen, als er mit dem Messer den Nachbarn bei der Rangelei in den Oberkörper schnitt. Der Nachbar wollte eigentlich liegenbleiben und seine Erkältung auskurieren, als es klingelte. Dreimal öffnete er die Tür und machte das dem aufdringlichen 63-Jährigen klar. Nach dem dritten Klingeln, habe er ihn dann zurückgeschubst und die Tür nicht mehr aufgemacht, bis die Polizei gekommen sei. Die hatte der Angeklagte selbst rufen lassen, berichtete eine Krankenschwester, die zu früher Stunde im Pflegedienst tätig war. Auf Bitte des Angeklagten hatte sie die Polizei gerufen. „Ich lasse mir nicht alles gefallen, ich hätte ihn plattmachen können“, habe der 63-Jährige ohne Umschweife gestanden, berichtete die Polizistin im Zeugenstand. Es sei ihm zu jener Zeit nicht gut gegangen, weil kurz zuvor seine Lebenskameradin gestorben sei. Außerdem habe er geglaubt, der körperlich weit überlegene Nachbar habe ihn umbringen wollen. Zur Tatzeit war eine Alkoholkonzentration von 2,8 Promille festgestellt worden. Deshalb sei von verminderter Schuldfähigkeit ausgegangen und „nur“ ein Strafbefehl erlassen worden, hatte der Amtsrichter nach der Beweisaufnahme Zweifel.