Kreis Germersheim Kurz notiert: Umstellung im Zahlungsverkehr

Das SEPA-Verfahren löst die Einzugsermächtigung für die Kraftfahrzeugsteuer ab. Ab dem 1. Februar ist nur dann eine Zulassung oder Ummeldung möglich, wenn vom Halter und vom Kontoinhaber ein unterschriebenes SEPA-Mandat vorgelegt wird. Darauf weist die Kraftfahrzeug-Zulassungsbehörde des Landkreises Germersheim hin. SEPA steht für die Vereinheitlichung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs in Europa und wirkt sich auch auf die KFZ-Zulassung aus. Durch das Inkrafttreten der sogenannten SEPA-Verordnung wird das bisherige Zahlungsverfahren mit Einzugsverfahren europaweit vereinheitlicht. Statt Kontonummern und Bankleitzahl kommen künftig die internationale Bankkontonummer (IBAN) und die internationale Bankleitzahl (BIC) zum Einsatz. IBAN und BIC-Code sind auf den Kontoauszügen ersichtlich oder finden sich meist auf den Bankkarten. Das SEPA-Formular für die KFZ-Steuer kann im Internet unter www.kreis-germersheim.de heruntergeladen und ausgedruckt werden. Außerdem ist das Formular auch direkt bei der KFZ-Zulassungsbehörde in Germersheim und bei der Außenstelle in Kandel erhältlich. Es wird laut Zulassungsstelle nur ein Original anerkannt - kein Fax, keine Kopie. Ein Bevollmächtigter ist nicht berechtigt, ein SEPA-Mandat zu unterschreiben. Alle vor dem 1. Februar 2014 abgegebenen Einzugsermächtigungen für die KFZ-Steuer werden automatisch umgestellt. Die Halter müssen nichts veranlassen. (rhp)