Kreis Germersheim Kurz notiert: Freckenfeld: Tankstelle mit Pistole überfallen

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In Freckenfeld ist am Donnerstagnachmittag eine Tankstelle überfallen worden. Das hat die Polizei gestern mitgeteilt. Der Unbekannte habe gegen 16.30 Uhr in der Tankstelle im Karlshölchen die Person an der Kasse mit einer Pistole bedroht und so mehrere Hundert Euro Bargeld erbeutet. Laut Zeugenaussagen floh er anschließend mit einem weiteren Mann zu Fuß in Richtung Ortsmitte. Er wird wie folgt beschrieben: Etwa 1,70 Meter groß, sehr dünn, bekleidet mit einem grauen Kapuzenpullover und einer schwarzen Jogginghose. Er trug bei dem Überfall eine schwarze Skimaske und eine Sonnenbrille. Sowohl er als auch sein Begleiter sollen sehr jung gewesen sein. Hinweise an die Polizei unter 06341 2870. |juni Vier Zahnbürsten im Wert von insgesamt 16 Euro entwendete am Donnerstagnachmittag ein 35-Jähriger in einem Supermarkt. In der Haushaltwarenabteilung steckte er sich sein Diebesgut unter die Jacke, wurde dabei jedoch von einer Mitarbeiterin beobachtet. Ein Alkoholtest bei dem Ladendieb ergab 2,16 Promille. Ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahl wurde eingeleitet, so die Polizei. Künftig soll es im „Wohngebiet im Herrenfeld“ untersagt sein, für Einfriedungen im Vorgartenbereich Maschendraht oder Sichtschutzstreifen (üblicherweise in Gitterstabzäunen eingeflochtene Bänder) zu verwenden. Dies ist eine der Änderungen im Bebauungsplan, denen der Stadtrat am Donnerstag zugestimmt hat. Geändert wurden unter anderem auch die festgesetzten Höhen: Nach der neuen Regelung sind diese entlang der Vorgartenzone auf maximal 1,20 Meter begrenzt, darin kann ein maximal 40 Zentimeter hoher Stein- oder Betonsockel enthalten sein. Ansonsten sind Einfriedungen bis zu 1,80 Meter Höhe zulässig, bei Flächen für den Gemeinbedarf (zum Beispiel Kindergärten) sind maximal zwei Meter erlaubt. Nicht mehr unterschieden wird zwischen „lebenden“ und „toten“ Elementen. Mit dem Entwurf wolle man dem „steigenden Wunsch der Bevölkerung nach mehr Sicherheit und Privatsphäre angemessen Rechnung tragen“, heißt es in der Begründung. Der Änderungsentwurf enthält auch eine genauere Differenzierung zwischen Vorgartenzone und rückwärtigem Bereich sowie zwischen den Begriffen Einfriedung und Sichtschutz. Das Konzept zur künftigen Nutzung des ehemaligen Arrestgebäudes wurde vom Stadtrat einstimmig gebilligt. Damit wurde ein Grundsatzbeschluss gefasst, wonach das Arrestgebäude künftig ausschließlich einer Gemeinbedarfsnutzung zur Verfügung steht. Zur Diskussion steht etwa, dort Räume für die Hauptanlaufstelle für das „Haus der Familie“ einzurichten oder Vereinen zur Verfügung zu stellen.

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