Kreis Germersheim Kandel-Demos: Auflagen des Kreises sind rechtens

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«Kreis Germersheim.» Die vom Landkreis Germersheim gegenüber einem Veranstalter einer Demonstration am Samstag in Kandel angeordneten Auflagen sind rechtens. Dies geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichtes Neustadt vom 5. Oktober hervor, der jetzt veröffentlicht wurde.

Widerspruch gegen die Auflagen hatte die Gruppe „Kein Platz für Rechte Hetze“ mit der Begründung, sie seien nicht gerechtfertigt, eingelegt. Die Gruppe hatte die Versammlung angemeldet, die um 12 Uhr am Bahnhofsvorplatz in Kandel begann und gegen 16 Uhr mit einer Abschlusskundgebung in der Rheinstraße enden sollte. Untersagt war unter anderem das Mitführen und Verwenden von Pyrotechnik, die Mitnahme oder der Konsum von Alkohol, das Mitführen von Hunden, Glasbehältnissen und Dosen. Außerdem gab es Beschränkungen bei der Verwendung von Transparenten und Plakaten, um deren Nutzung als Schlagwerkzeuge zu verhindern. Mit sechs angemeldeten Demonstrationen an diesem Tag sei die Gesamtschau entscheidend, nicht der Blick auf eine einzelne Veranstaltung, so das Gericht. Auch unter dem Aspekt, dass es bei ähnlichen Demonstrationen in Kandel in der Vergangenheit bereits tätliche Auseinandersetzungen der einzelnen Gruppen gegeben habe. Die Kreisverwaltung habe anschaulich belegt, dass es in dem aufgeheizten Klima anlässlich der seit Monaten in Kandel stattfindenden Demonstrationen sowohl des rechten als auch des linken Spektrums erforderlich sei, Gefährdungen für die öffentliche Sicherheit und Ordnung vorbeugend zu begegnen, so das Gericht. Was die Verwendung von Transparenten und Plakaten anbetreffe, so könne der Kreis die Reglementierung mit konkreten Vorkommnissen in Kandel in den vergangenen Monaten begründen. Es handele sich bei den vom Antragsteller angefochtenen Beschränkungen auch nicht um substanzielle Beschränkungen des Versammlungsrechts. Aktenzeichen: Beschluss 5. Oktober 2018 – 5 L 1338/18.NW.

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