Kreis Germersheim Germersheim: Streit um Wahlkampfhilfe geht weiter

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Gert Müller ist als 2. Beigeordneter kraft Amtes auch stellvertretender Wahlleiter. Weder er noch Bürgermeister Marcus Schaile (CDU) wollen das gewusst haben. Weil sich Müller in den Wahlkampf einmischte, fordert die SPD jetzt seinen Rücktritt.

Gert Müller (FWG) ist stellvertretender Wahlleiter der Stadt Germersheim für die Bürgermeisterwahl am 14. Mai. Daran ist für den stellvertretenden Landeswahlleiter Stephan Danzer (Bad Ems) nicht zu rütteln. Müller hatte gegenüber der RHEINPFALZ gesagt, er wisse nichts davon, stellvertretender Wahlleiter zu sein. Deshalb könne seine Wahlanzeige zugunsten von Bürgermeister Marcus Schaile (CDU) auch gar keine Verletzung der Neutralitätspflicht des Amtes sein, sondern sei allein seine freie, private Meinungsäußerung. Vergangene Woche hat der 2. Beigeordnete in einer Anzeige im Germersheimer Stadtanzeiger zur Wiederwahl des Amtsinhabers Marcus Schaile (CDU) aufgerufen (wir berichteten in der Samstagsausgabe). Dem hält jetzt SPD-Kandidat Gerald Seibel das Kommunale Wahlgesetz entgegen. Demnach ist Müller als 2. Beigeordneter stellvertretender Wahlleiter und sollte Neutralität wahren. Auf Anfrage der RHEINPFALZ sagte Gert Müller am Freitag, am Erscheinungstag des Stadtanzeigers, dass er als 2. Beigeordneter nichts davon wisse, Stellvertreter des Wahlleiters zu sein. Außerdem sei er „am Wahltag ja gar nicht da“. Seibel folgert daraus, dass Müller wirklich nicht zu wissen scheint, „dass er als 2. Beigeordneter der Stellvertreter des 1. Beigeordneten ist“ und „auch in der Funktion als Wahlleiter für das Wahlverfahren, die der 1. Beigeordnete König innehat, da sich der Bürgermeister zur Wiederwahl stellt“. Ein Blick in Paragraf 59 Kommunales Wahlgesetz (KWG) regelt Seibel zufolge „das klar und eindeutig“. Und weiter: „Wir (die Germersheimer SPD) können uns heute nicht vorstellen, dass Herr Müller zukünftig noch als 2. Beigeordneter tragbar ist.“ Bereits am Freitag hatte der parteilose Kandidat Armin Lutzke die Landeswahlleitung über den möglichen Verstoß Müllers gegen die Neutralitätspflicht informiert. Der stellvertretende rheinland-pfälzische Landeswahlleiter Stephan Danzer sagte gestern gegenüber der RHEINPFALZ, dass Müller kraft Amtes als 2. Beigeordneter Stellvertreter des 1. Beigeordneten und damit auch stellvertretender Wahlleiter ist, darüber gebe es keine Zweifel. Ob mit der Wahlanzeige zugunsten des Amtsinhabers der Vorwurf der Verletzung der Neutralitätspflicht im Amt gegeben sei, müsse die Kommunalaufsicht entscheiden. Das ist die Kreisverwaltung. Laut Danzer geht es dabei um die Abwägung zwischen der Neutralitätsverpflichtung in amtlicher Funktion und dem Recht auf freie Meinungsäußerung. Zu entscheiden sei dabei auch, ob das als Wahlfehler gewertet wird. An eine Verschiebung der Wahl aus diesem Grund glaubt Danzer allerdings nicht, zumal auch die Briefwahl schon laufe. Landrat Fritz Brechtel (CDU), der selbst im Wahlkampf steht, sagte gegenüber der RHEINPFALZ, er habe die Prüfung an die Leitende Staatliche Beamtin Tanja Koch und ihre Mitarbeiter übertragen. Die Juristin werde bis zum Ende der Woche ihre Stellungnahme als Kommunalaufsicht an die Stadt geben. Allerdings ist die Entscheidung der Kreisverwaltung anfechtbar. Jeder, nicht nur die betroffenen Kandidaten und Parteien, sondern jeder wahlberechtigte Bürger könne Klage einreichen, so Danzer. Dann müsse das Verwaltungsgericht – aus Zeitgründen erst nach der Wahl – entscheiden, ob das Wahlergebnis bestehen bleibt oder ob neu gewählt werden muss. Im RHEINPFALZ-Bericht wird auch Bürgermeister Marcus Schaile zitiert, der auf Nachfrage sagte, „es gebe nur den 1. Beigeordneten Norbert König als Wahlleiter, keinen Stellvertreter“. Die Verwaltung habe am Freitag die Antwort aus Mainz erhalten, dass alles in Ordnung ist mit dem 1. Beigeordneten als Wahlleiter. So werde es ja auch beim Kreis gehandhabt, dort sei 1. Beigeordneter Dietmar Seefeldt (CDU) Wahlleiter. Der hat aber einen Stellvertreter. Das ist 2. Beigeordneter Michael Braun (FWG). Das bestätigte eine Sprecherin der Kreisverwaltung gestern auf Anfrage. Seibel empfiehlt Bürgermeister Schaile einen Blick in das KWG zu werfen, denn es heißt dort in Paragraf 59 Abs. 2: „Sofern nur ein Beigeordneter als Wahlleiter zur Verfügung steht, wählt der Gemeinderat für die Dauer des Wahlverfahrens einen besonderen Stellvertreter.“ Das hat der Germersheimer Stadtrat nicht gemacht, weshalb die übliche Vertretungsreihenfolge wirksam wird.

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