Kreis Germersheim Einwurf: Konsequenzen

Die unbedarfte Meinungsäußerung des 2. Beigeordneten Gert Müller kann für die Wahl unter Umständen Konsequenzen nach sich ziehen. Falls ein Wähler mit der Entscheidung der Kommunalaufsicht nicht einverstanden ist, kann er diese vom Verwaltungsgericht überprüfen lassen. Und das kann wiederum Auswirkungen auf die Wahl haben – gültig oder ungültig. Dass in der Stadtverwaltung keiner gewusst hat, dass Müller stellvertretender Wahlleiter ist, wirft ein schlechtes Licht auf die Verwaltung. Falls Müller zur Wahl nicht da ist, müsste der Stadtrat einen Stellvertreter benennen (wählen), der das Amt ausfüllen kann. Gert Müller will und kann das offensichtlich nicht.

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